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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Florian Amor am 08. September 2023, 10:22:00

Titel: Grundsicherung
Beitrag von: Florian Amor am 08. September 2023, 10:22:00
Hallo. Ich bin EU-Rentner und beziehe zusätzlich Grundsicherung.
Nun möchte meine Tochter, dass ich in ihre Nähe ziehe.
Aus gesundheitlichen Gründen wäre, das von erheblichem Vorteil, weil sie dann in meiner Nähe ist und helfen kann.
Muss ich hier das Amt um Erlaubnis fragen zum Umziehen?
Titel: Aw: Grundsicherung
Beitrag von: eifelbahner am 08. September 2023, 10:57:47
Hi,

wenn sich die KdU ändert musst du wohl um eine Umzugsgenehmigung bitten, besser isses.
Solange du nicht bei deiner Tochter einziehst ist der Rest nicht von Belang.
Titel: Aw: Grundsicherung
Beitrag von: Sensoriker am 08. September 2023, 11:40:15
Erstmal benötigst du keine Erlaubnis wenn du umziehen möchtest.

Wichtig wäre vorab zu wissen ob es sich dann um das gleiche Amt handelt oder ob in der neuen Wohnung ein anderes Amt zuständig wäre.
Titel: Aw: Grundsicherung
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2023, 12:29:11
Eine Genehmigung zum Umzug - richtiger: eine Anerkenung der Notwendigkeit des Umzuges aus wichtigem Grund - benötigst du nur, wenn du innerhalb des Zuständigkeitsbereiches deines derzeitigen Sozialamtes umziehst UND die neuen Untrkunftkosten unangemessen hoch sind.
Umzugs- und/oder Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautonsdarlehen sind nur davon abhängig, dass diese vor dem Umzug beantragt werden.

Eine Regelung wie im SGB II, das nach einem nicht erforderlichen Umzug die Übernahme der KdUH auf die Höhe der bisherigen begrenzt ist, gibt es im SGB XII nicht. Dort besteht - auch nach einem nicht erforderlichen Umzug - Anspruch auf die maximal angemessenen KdUH.