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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: ernst302 am 08. September 2023, 20:15:20

Titel: ALG1 - Ortsabwesenheit bei Online Weiterbildung?
Beitrag von: ernst302 am 08. September 2023, 20:15:20
Finde keine Regelung dazu ob man Ortsabwesend während einer Weiterbildung sein kann. In meinem Falle ist die Weiterbildung online und die kann ich problemlos nebenbei machen.
Würde mich gerne erstmal eigenständig informieren kann aber nichts dazu finden.
Weiss einer was?
Titel: Aw: ALG1 - Ortsabwesenheit bei Online Weiterbildung?
Beitrag von: Sheherazade am 09. September 2023, 09:32:22
Ich verstehe die Frage nicht. Bei ALGI gibt es diese strenge Ortsanwesenheitsregelung wie im SGB2 nicht. Willst du ins Ausland für mehrere Wochen?
Titel: Aw: ALG1 - Ortsabwesenheit bei Online Weiterbildung?
Beitrag von: september23 am 09. September 2023, 13:26:26
Zitat von: ernst302 am 08. September 2023, 20:15:20Finde keine Regelung dazu ob man Ortsabwesend während einer Weiterbildung sein kann. In meinem Falle ist die Weiterbildung online und die kann ich problemlos nebenbei machen.
Würde mich gerne erstmal eigenständig informieren kann aber nichts dazu finden.
Weiss einer was?
So allgemein kann man schwer was verbindliches sagen und das dürfte der Grund sein, dass man keine Regeln finden.

Es kommt drauf an:
Was für einen Beruf hat man?
Welches Ziel hat die Weiterbildung (also keine Umschulung)?
Wie lange dauert sie?
Kann man während der Zeit der Weiterbildung einen Job finden, also sich bewerben, um entweder während oder direkt nach der Weiterbildung eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen?
Wie lange möchte man weg und wohin?

Denn wenn die Antwort lautet, dass die Weiterbildung 8-12 Wochen geht, man in der Zeit sich bewerben, oder vielleicht sogar vom Stundenumfang der Weiterbildung ausgehend anfangen könnte zu arbeiten, man aber lieber mehrere Wochen im Ausland verbringen möchte und sich in der Zeit nicht bewerben kann, dürfte die Antwort "nein" lauten.

Ist es aber so, dass die Weiterbildung stundenmäßig so umfangreich ist, dass man nichts anderes machen kann und vor Abschluss auch eine Bewerbung keinen Sinn macht, weil sie noch Monate geht, wird gegen einen Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände nichts einzuwenden sein. Ausland ist meist dennoch schwierig.