Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Hexe am 10. September 2023, 19:43:51

Titel: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Hexe am 10. September 2023, 19:43:51
Weiß jemand wie ein zuverdienst von ca 280€ auf Elterngeld und Bürgergeld angerechnet wird ?
362 € beträgt das Elterngeld plus

LG Hexe
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 11. September 2023, 10:07:32
Im Elterngedlbescheid sollte etwas stehen bezüglich des Hinzuverdienstes.
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Hexe am 11. September 2023, 12:19:00
Dankeschön @ Sheherazade
Weißt du wie der Zuverdienst im Bürgergeld angerechnet wird ?
Bleibt der Freibetrag vom Elterngeld bestehen ?
LG Hexe
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 11. September 2023, 13:06:56
Zitat von: Hexe am 11. September 2023, 12:19:00Weißt du wie der Zuverdienst im Bürgergeld angerechnet wird ?

Nein, leider keine Ahnung, dafür ist mein Wissen in Bezug Elterngeld und ALGII viel zu veraltet.
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Hexe am 14. September 2023, 13:27:36
Dankeschön,dann sind wir auf dem gleichen Stand.
LG Hexe
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Ottokar am 15. September 2023, 18:03:52
Bürgergeld ist einfach:
280€ Brutto/Netto
- 100€ Grundfreibetrag
-  36€ Erwerbsfreibetrag (20% von 180€)
= 144€ anrechenbares Einkommen

Diese 144€ werden beim Bürgergeld voll berücksichtigt.

Ob und mit wieviel das Einkommen beim Elterngeld Plus berücksichtigt wird, ist hier erklärt:
https://www.elterngeld.de/elterngeld-plus/
Das ist immer dann der Fall, wenn der Hinzuverdienst 50% oder mehr im Vergleich zum Verdienst vor der Geburt beträgt.
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Hexe am 15. September 2023, 18:28:39
Herzlichen Dank Ottokar,der Zuverdienst hat keinen Einfluss auf den Freibetrag von Eltetngeld beim JC ?
LG Hexe
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Ottokar am 15. September 2023, 18:32:21
Elterngeld Plus bleibt im SGB II i.H.v. max. 150€ unberücksichtigt (§ 10 Abs. 3 BEEG), unabhängig von der Höhe des Elterngeldes oder eines Zuverdienstes - egal ob dieser das Elterngeld mindert oder nicht. Dieser Freibetrag ist eigenständig nur für das Elterngeld und besteht unabhängig von Freibeträgen im SGB II.
Wenn das Elterngeld weniger als 150€ beträgt, dann bleibt natürlich nur der tatsächliche geringere Betrag unberücksichtigt.
Titel: Aw: Bürgergeld/Elterngeld/ geringer zuverdienst
Beitrag von: Hexe am 15. September 2023, 18:50:45
Herzlichen Dank,da werden sich 2 Leute riesig freuen.
LG Hexe