Weiß jemand wie ein zuverdienst von ca 280€ auf Elterngeld und Bürgergeld angerechnet wird ?
362 € beträgt das Elterngeld plus
LG Hexe
Im Elterngedlbescheid sollte etwas stehen bezüglich des Hinzuverdienstes.
Dankeschön @ Sheherazade
Weißt du wie der Zuverdienst im Bürgergeld angerechnet wird ?
Bleibt der Freibetrag vom Elterngeld bestehen ?
LG Hexe
Zitat von: Hexe am 11. September 2023, 12:19:00Weißt du wie der Zuverdienst im Bürgergeld angerechnet wird ?
Nein, leider keine Ahnung, dafür ist mein Wissen in Bezug Elterngeld und ALGII viel zu veraltet.
Dankeschön,dann sind wir auf dem gleichen Stand.
LG Hexe
Bürgergeld ist einfach:
280€ Brutto/Netto
- 100€ Grundfreibetrag
- 36€ Erwerbsfreibetrag (20% von 180€)
= 144€ anrechenbares Einkommen
Diese 144€ werden beim Bürgergeld voll berücksichtigt.
Ob und mit wieviel das Einkommen beim Elterngeld Plus berücksichtigt wird, ist hier erklärt:
https://www.elterngeld.de/elterngeld-plus/
Das ist immer dann der Fall, wenn der Hinzuverdienst 50% oder mehr im Vergleich zum Verdienst vor der Geburt beträgt.
Herzlichen Dank Ottokar,der Zuverdienst hat keinen Einfluss auf den Freibetrag von Eltetngeld beim JC ?
LG Hexe
Elterngeld Plus bleibt im SGB II i.H.v. max. 150€ unberücksichtigt (§ 10 Abs. 3 BEEG), unabhängig von der Höhe des Elterngeldes oder eines Zuverdienstes - egal ob dieser das Elterngeld mindert oder nicht. Dieser Freibetrag ist eigenständig nur für das Elterngeld und besteht unabhängig von Freibeträgen im SGB II.
Wenn das Elterngeld weniger als 150€ beträgt, dann bleibt natürlich nur der tatsächliche geringere Betrag unberücksichtigt.
Herzlichen Dank,da werden sich 2 Leute riesig freuen.
LG Hexe