Guten Morgen,
Bei meiner letzten abschliesenden Anlage EKS wurden angeblich nicht alle Kontoauszüge rechtzeitig einereicht und das Jobcenter möchte jetzt das gesamte Geld für diesen Zeitraum zurück, da sie davon ausgehen ich hätte in der genug selbst verdient. Ich hatte aber leider in dem Zeitraum kein Einkommen durch Selbstständigkeit.
Ich habe dagegen Widerspruch beim Sozialgericht eingelegt aber dummerweise per E-Mail. Da das Sozialgericht darauf nicht reagierte und die Frist für den Widerspruch jetzt abgelaufen ist, fordert das Jobcenter die Summe jetzt ein.
Ich habe jetzt noch einmal die Chance mich dazu zu äußern.
Gibt es eine Chance im nachhinein nochmal beim Sozialgericht dagegen zu klagen?
Ich kann beweisen, dass ich kein Einkommen hatte und hoffe es gibt noch einen Weg das Geld nur wegen missverständnissen nicht zurückzahlen zu müssen.
Eine Verständnisfrage: Warum hasst du die angeblich fehlenden Kontoauszüge nicht nachgereicht VOR dem Widerspruch?
ZitatIch habe dagegen Widerspruch beim Sozialgericht eingelegt aber dummerweise per E-Mail.
Meinst du jetzt tatsächlich Widerspruch beim SG? Beim SG klagt man. Den Widerspruch erhebt man bei der Behörde, die den Bescheid, gegen den man vorgehen will, erlassen hat. Also beim Jobcenter und klagen kann man erst, wenn die über den Widerspruch entschieden haben.