Hallo Forum, habe ein Frage zum WBA.
In Version 2023 wurde wieder einiges gändert.
Zu Punkt 3. Kosten für Unerkunft und Heizung wird kein Betrag mehr in Euro eingetragen sonder nur noch angekreuzt.
Ich Wohne zur miete und habe eine "Kostenbeteiligungsvereinbarung", diese liegt seit meinem Erstbezug vor einigen Jahren vor. Es sind 300 Euro.
Habe ich also nur ein Kreuz zu machen ?
Bei den Alten WBA´s habe ich "300,- Euro siehe KBV aus Erstantrag" reinschreiben können.
Es liegen ja die Unterlagen dazu vor.
Wie gehe ich am besten bzw richtig vor ?
Hi,
deine Daten sind dem Jobcenter ja bekannt, also dürfte ankreuzen ausreichen.
Bist ja eh verpflichtet, jede Änderung zu melden.
Gruss aus der Eifel
Hallo Forum,
habe Anfang der Woche mein WBA abgeben.
Hatte heute ein Schreiben vom Amt in dem mein mitwirken verlangt wird.
Kontoauszüge werden gefordert.
Musste ich seit dem ersten wba 2017 nicht mehr vorlegen.
Gut habe nicht zu verheimlichen.
Nur zahle ich KDU, in meinem Fall kostenbeteiligungsvereinbarung immer in bar gegen Quittung.
Könnte ich da in wiederspruche verwickelt werden ?
Ich zahle dies seit 2013 so und es ist dem Jobcenter auch genau so bekannt, steht auch in der KbV welche 2015 in Schriftform vorliegt.
Liebe Grüße
Zitat von: kazama am 06. Januar 2024, 19:51:08Könnte ich da in wiederspruche verwickelt werden ?
Nö, eigentlich nicht, wenn die Barabhebungen von deinem Konto dann so in etwa zeitlich und von der Höhe her mit der Barzahlung der Miete überein stimmen.
Wie gesagt habe jeweils eine Quittung.
Hebe diese 3 jahre auf.
Zahle sowieso immer lieber bar so das ich am 01-02. des Monats 600-730 Euro abhebe.
Der Rest sind Lastschriften ( Handy, Internet, Rechtsschutzversicherung), das Geld bleibt drauf.
Naja mal sehen was jetzt kommt.
Zitat von: kazama am 07. Januar 2024, 10:25:01Hebe diese 3 jahre auf.
mach lieber 10 Jahre daraus!
MfG FN
Zitat von: kazama am 11. September 2023, 20:49:43wird kein Betrag mehr in Euro eingetragen sonder nur noch angekreuzt
Beim WBA war das hier schon immer so.
Änderung Ja oder Nein Ankreuzen nur wenn mit Ja, dann musste man noch Nachweise dazu legen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2024, 15:39:44Zitat von: kazama am 07. Januar 2024, 10:25:01Hebe diese 3 jahre auf.
mach lieber 10 Jahre daraus!
MfG FN
Ich weiß nicht woher ich die vor 2020 jetzt rausfischen sollte.
Aber werde das nun so handhaben
Hallo Forum,
habe nun wieder ein Schreiben der Behörde bekommen.
Ich sollte nun Anlage VM ausfüllen.
Warum ist dies notwendig?
Es ist in dem letzten Jahrzehnt kein Vermögen bei mir aufgebaut worden, mein Tagesgeldskonto ist eher gegen 0 vormals hatte ich da 600 Euro drauf.
Bei einem Weiterbewillligungsantrag ist doch sowas nicht vorgesehen oder ?
Ich ,,musste" im mai 2023 nur dem Sparbuch der Kindesmutter nur mitunterschreiben.
Das Sparbuch läuft auf dem Namen der des Babys.
Meine leibliche tochter lebt weder bei mir noch habe ich Kontakt zu ihr (will die Mutter nicht)
Liebe Grüße
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Warum ist dies notwendig? Es ist in dem letzten Jahrzehnt kein Vermögen bei mir aufgebaut worden, mein Tagesgeldskonto ist eher gegen 0 vormals hatte ich da 600 Euro drauf.
die vermuten vielleicht das du vom Regelsatz viel angespart hast, die Statistik der BA wird das sicher interessieren. Wenn in der Karenzzeit bisher keine Vermögensauskunft abgefragt wurde, kann ich das ja noch verstehen.
kazama
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Ich sollte nun Anlage VM ausfüllen.
Ganz normal also einfach machen.
MfG FN
Hallo Forum, soeben die Anlage vm ausgefüllt.
Habe die einzelnen Kontostände/ Vermögen:
Tagesgeld 0 Euro / Anlage Abrechnung
Paypal 0 Euro / Anlage Abrechnung
Kreditkarte 0 / LEIDER keine Abrechnung da ich durch handywechsel die Zugangsdaten nicht mehr habe und die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Reicht dort wenn ich einfach null eintrage ?
Ich habe desweiteren mir die Infos der VM Anlage durchgelesen.
Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.
Die kleine lebt aber nicht bei mir und habe keinen Kontakt und keine Befugnis auf etwas.
Laut INFO der VM haben die Behörden dadurch aber einen Verweis zu mir / siehe Bild.(https://i.postimg.cc/wMhjk0Hh/IMG-3860.jpg)
kazama
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00Kreditkarte 0 / LEIDER keine Abrechnung da ich durch handywechsel die Zugangsdaten nicht mehr habe und die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Schreib das dazu denn sonst nerven die weiter, evtl letzte Abrechnung beilegen.
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.
Das war zu erwarten als ich es oben gelesen habe.
Aber es gehört deiner Tochter und fertig. deine Lebensumstände sind so das du nicht mal Zugriff hast.
Bist du sicher das du darüber verfügen könntest?
Und das kannst du ja ändern lassen!
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
das werde ich so machen.
Ich versuche mir wieder einen Zugang zur Kreditkarte zu verschaffen.
Der Berater der Sparkasse hat dies so erklärt, die Kindesmutter und ich sind die Eltern und ich habe die Vaterschaft anerkannt.
Daher können nur beide Elternteile ein Konto für das minderjährige Kind eröffnen.
Kann ich dies nicht einfach so schreiben und die Kindesmutter bitten mir ein Screenshoot des Sparbuches zu schicken ?
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Bei einem Weiterbewillligungsantrag ist doch sowas nicht vorgesehen oder ?
Doch, hier muss es bei jedem WBA mit Ausgefüllt werden.
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Dann kündige sie doch einfach, ist es eine Prepaidkarte geht es ein JC eh nichts an.
So eine hatte ich auch, nie Gemeldet.
Ebenso PayPal, was ausschließlich (zu 100%) nur zum Bezahlen genutzt wird.
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.
So lange das Kind Minderjährig ist bist du es.
Das Sparbuch würde ich beim JC nicht Erwähnen.
Es ist nicht dein Konto, sondern das deiner Tochter, welche zudem bei der Mutter wohnt.
Das Sparbuch geht ein JC nichts an, darum auch weg lassen, um dämliche Nachfragen gleich zu Vermeiden.
Auch eine Kopie davon, musst du nicht Einreichen.
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00ch habe desweiteren mir die Infos der VM Anlage durchgelesen. Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt. Die kleine lebt aber nicht bei mir und habe keinen Kontakt und keine Befugnis auf etwa
aber nur wenn die kleine in der Bg ist und Geld vom Jc bekommt.
Hallo Forum,
danke für die hilfreichen nachrichten.
Habe die Visa Abrechnung jetzt auf meinem Laptop abrufen können.
Ja die kleine Maus lebt bei der Kindsmutter in der selben Region wie ich aber nicht im selben dorf.
Kindsmutter bezieht kein Bürgergeld, derweil Elterngeld und will nach meinem letzten Infos im August wieder arbeiten (homeoffice bei einer Versicherung).
Also lasse ich ihr Sparbuch weg (habe keinen zugriff, nur die Befugnis als Kindsvater).
Ist das so ok ?
Das mit dem Sparbuch ist wirklich eine interessante Frage, darüber kann man schnell stolpern.
Es gibt ein Urteil des BGH dazu:
https://www.kapitalmarktrecht-fachanwalt.de/news/juristische-artikel/detail/duerfen-eltern-vom-sparbuch-fuer-ihr-kind-fuer-sich-geld-beanspruchen/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-darf-eigentlich-an-das-sparbuch-die-eltern-oder-deren-kinder_157781.html
Danach ist es - wenn neben dem mind. Kind noch weitere Inhaber eingetragen sind - für die vermögensrechtliche Zuordnung u.a. entscheidend:
- wer hat das Sparbuch tatsächlich in Besitz,
- wofür wird das Sparbuch genutzt.
Wenn z.B. das Kind das Sparbuch in Besitz hat und allein oder in Begleitung der Eltern darüber verfügen kann, und wenn neben Einzahlungen der Eltern auch Einzahlungen Dritter erfolgen, oder z.B. das Taschengeld fürs Kind darauf eingezahlt wird, ist es lt. BGH dem Kind zuzuordnen.
In anderen Fällen, wenn z.B die Eltern das Sparbuch in Besitz haben und ihr eigenes Geld darauf einzahlen, ist es den Eltern zuzuordnen, die als Konteninhaber geführt werden.
Diese Aussage
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 16:08:08Der Berater der Sparkasse hat dies so erklärt, die Kindesmutter und ich sind die Eltern und ich habe die Vaterschaft anerkannt. Daher können nur beide Elternteile ein Konto für das minderjährige Kind eröffnen.
ist jedoch Unfug.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann regelmäßig auch nur ein Elternteil ein Konto für das mind. Kind eröffnen, der andere muss dem lediglich zustimmen, z.B. indem er dem anderen Elternteil eine Vertretungsvollmacht erteilt. Zudem kann das mind. Kind auch für sich selbst ein Konto eröffnen, wenn die Eltern zustimmen.
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/02_konto_fuer_minderjaehrige.html
Das man dem JC das Kindersparbuch nicht angibt, funktioniert nur so lange, bis das JC eine Kontendatenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durchführt, denn dabei wird dann auch das Sparbuch angegeben, weil der Elternteil darin als Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigter steht. Man sollte also besser für diesen Fall vorsorgen.
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 13:29:47Man sollte also besser für diesen Fall vorsorgen.
Aktuell muss man es beim JC aber nicht angeben, liege ich da Falsch?
Ob es nicht gleich besser ist, hier nur die Mutter als Berechtigte einzutragen?
Guten Abend,
also das Sparbuch liegt bei der Mutter.
Das Kind ist nun bald 8 Monate alt.
Ich habe keinen Zugriff auf das Sparbuch.
Ich habe eine Kopie des Sparbuchvertrags mir gebenlassen.
Im Vertrag steht nur der Name meiner Tochter mit der Anschrift des Kindesmutter.
In keinem der 8 Punkte des Vertrages stehe ich.
Ich weiß jetzt nicht was ich jetzt am besten machen soll, falls das Amt sich dahingehend meldet und meinen wba vor sich herschiebt ?
Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:00:46Ich weiß jetzt nicht was ich jetzt am besten machen soll, falls das Amt sich dahingehend meldet und meinen wba vor sich herschiebt ?
wenn ihr vom Freibetrag des Schonvermögens noch Luft nach oben habt, hat sich das sowieso erledigt.
Auf ihrem Konto sind knapp 1000 Euro
Und ich habe gerade noch 250 Euro
Habe die Anlage VM Gestern bereits abgegeben.
Habe das Sparbuch, wie empfohlen nicht angegeben.
Wenn die explizite danach fragen werde ich wie folgt antworten.
,,Das angegebene Konto ist das Sparbuch meiner nicht ehelichen Tochter.
Ich habe bedingt durch die Kindesmutter leider keinen Kontakt mehr.
Das Sparbuch bedurfte aber meiner Zustimmung als Sorgeberechtigter"
Dann werde ich den Vertrag und ein Foto vom Sparbuch angeben.
Ist das so richtig ?
ja genau ist ihr bekommt außerdem kein Kindergeld und Regelsatz für die kleine.
Hallo Rotti :)
Ich lebe alleine und bilde daher meine eigenen BG für mich.
Ich habe auch mal vom Grundsatz her überlegt.
Ich muss doch nur Veränderungen angeben die mein bedeutend für mein persönlichen Bedarf (Regelsatz - höhe) sind.
Die kleine ist aber nicht in meiner BG und was sie besitzt betrifft dich meinen Anspruch nicht ?
Hätte ich dem Sparbuch doch nur nicht zugestimmt. Hätte die Kindesmutter es doch nur auf sich selber laufen lassen sollen :/
Ganz zu erst hast du ja erklärt, dass du den Vertrag mit unterschrieben hast.
Wenn du aber doch kein Kontoinhaber bist, hat sich das doch erledigt.
Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:53:23Hätte ich dem Sparbuch doch nur nicht zugestimmt. Hätte die Kindesmutter es doch nur auf sich selber laufen lassen sollen :/
auch wenn das Geld von dir wäre, geht es das JC nichts an.
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 22:22:52Ganz zu erst hast du ja erklärt, dass du den Vertrag mit unterschrieben hast.
Wenn du aber doch kein Kontoinhaber bist, hat sich das doch erledigt.
Hallo Ottokar,
für die Kontoeröffnung war meine Unterschrift laut dem Bankangestellten nötig, da ich einer der beiden erziehungsberechtigten bin.
Das Konto läuft auf dem Namen der kleinen Maus, ich bin aber wie die Mutter berechtigt Geld draufzulegen und abzuheben.
So habe ich das in Erinnerung.
Also Kontoinhaber ist die kleine Maus geführt.
Ich kenne mich da nicht aus und kann nur das wiedergeben von dem ich weiß.
Ja Rotti, ich schau mal was nun kommt.
Ich werde weiter berichten sobald neue Post da ist.
Danke und euch einen schönen Abend.
Hier hat Ottokar auch noch was dazu gechrieben gehabt.
https://hartz.info/index.php/topic,131097.msg1571698.html#msg1571698
Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 00:22:38Hier hat Ottokar auch noch was dazu gechrieben gehabt.
https://hartz.info/index.php/topic,131097.msg1571698.html#msg1571698
Ich habe den Text gelesen.
Nur ist meine Tochter knapp 8 Monate alt.
Sie selbst kann maximal pipi und kaka machen 😂
Aber ich habe herausgelesen das ich die Daten nicht weitergeben sollte.
Wie gesagt mal abwarten was nun kommt
kazama
Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:53:23Ich muss doch nur Veränderungen angeben die mein bedeutend für mein persönlichen Bedarf (Regelsatz - höhe) sind.
Nein auch nicht!
Was du angeben musst sind LEISTUNGSRELEVANTE Sachen.
Job/Lohnerhöhung/Umzug/Mieterhöhung/NK Abrechnungen etc.....
Was das Sparbuch angeht würde ich mir keine gr0ßen Sorgen machen. Wenn das JC blöd tun will tut es das so oder so
und du musst halt deine Rechtsmittel einlegen.
MFG FN
Hallo Fettnäpchen,
bin nicht der Typ Mensch (gesundheitlich bedingt) der auf Konfrontation ausgehen kann.
Wenn das Amt sich diesbezüglich meldet kann ich ja schreiben
Das es eben das Sparbuch meiner nicht ehelichen Tochter ist, welche nicht bei mir lebt und zu der ich leider keinen Kontakt habe.
Die Sparbuch Eröffnung bedurfte meiner Zustimmung da ich MIT-Erziehungsberechtigt bin.
Das Konto aber nicht für mich LEISTUNGSRELEVANT ist und daher nicht meldepflichtig.
Ist das ok ?
Zitat von: kazama am 12. Januar 2024, 16:17:38ist und daher nicht meldepflichtig
So sehe ich es hier.
Wer hat das Sorgerecht für die Kleine, beide oder nur die Mutter?
Bei letzteren, wärst du eh komplett raus.
Es haben beide das Sorgerecht und ich habe die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt.
Dann ist es so, beide sind Verfügungsberechtigt.
Auch, dass beide Unterschreiben mussten.
Sollte wirklich was vom JC kommen dann hast du keinerlei Zugriff auf dieses Konto/Sparbuch.
Eben weil bei der Mutter und kein Kontakt besteht.
kazama
Zitat von: kazama am 12. Januar 2024, 16:17:38bin nicht der Typ Mensch (gesundheitlich bedingt) der auf Konfrontation ausgehen kann.
Das ist ja noch nicht der Fall und sollte das JC noch etwas wollen auch nicht wirklich.
Das sind zwei und dreizeiler als Antwort.
Also nichts mit Konfrontation, dass kommt erst wenn die die Leistungen nicht mehr anweisen, erst wenn es nicht anders geht, aber das kommt auf den SB an und liegt nicht in deiner Macht.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Ich ,,musste" im mai 2023 nur dem Sparbuch der Kindesmutter nur mitunterschreiben. Das Sparbuch läuft auf dem Namen der des Babys.
Hinweise BA auch wichtig zu wissen so steht es beim Interne Arbeitshinweise SGB XII wird aber beim Bürgergeld genauso sein.
In Zweifelsfällen, in denen der Inhaber nicht eindeutig ermittelbar ist, sind als
wesentliche Indizien für eine Vermögenszuordnung zu prüfen,
wer den Freistellungsauftrag unterzeichnet hat (die eigene Inanspruchnahme eines Freistellungsauftrags bzw. die Inanspruchnahme
durch den Erziehungsberechtigten ist als erhebliches Indiz dafür anzusehen, wer Inhaber/Gläubiger der Forderung ist),
wem die Zinsen zufließen,
ob und ggf. wer Abhebungen vorgenommen hathttps://www.kreis-kleve.de/www/hbsweb.nsf/files/%C2%A7%2090%20Einzusetzendes%20Verm%C3%B6gen;%20Stand%2001.01.2023/$file/090-Einzusetzendes%20Verm%C3%B6gen%20-%2001.01.2023.pdf
Hallo Forum,
hatte heute die Weiterbewilligung im online Postfach.
Hat also alles geklappt.
Werde die Kindsmutter aber bitten das Sparbuch auf sie selbst laufen zu lassen damit Sie/ ich / die kleine nicht in Erklärungsnot kommen.
Beste Grüße und danke
:danke: für die Rückmeldung!
MfG FN