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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48

Titel: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48
Hallo Leute,

wir haben wieder Post vom JC bekommen. Es gibt bei uns schon das Problem mit den Heizkosten.

Jetzt hat das JC bei einem "Datenabgleich" festgestellt, dass im Meldejahr 2021 Kapitalerträge zugegangen sind. Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Jetzt sollen wir Nachweise zu den Kapitalerträgen vorlegen.
Wie gesagt, die sind 2021 geflossen. Belege habe ich dazu nicht mehr für alles, da schon lange aufgelöst.

Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hinweise.


Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: am 13. September 2023, 09:55:52
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Schreib dem JC einen Zweizeiler über die Auflösung und lege eine Kopie der Auflösung als Nachweis bei.
Sollte dir Geld nach der Auflösung in 2021 zugeflossen sein, lege einfach den entsprechenden Kontoauszug bei.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. September 2023, 16:18:08
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.

Da alles Aufgelöst wurde, gibt es auch nichts mehr zu Melden.
Da eben kein vorhandenes Vermögen mehr da, zu Beginn der Leistungen vom JC.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: am 14. September 2023, 12:40:42
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2023, 16:18:08Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.
Eben doch.
Es geht um die Kapitalerträge. Diese können ja auch im Zeitraum des Bezuges zugeflossen sein.
Das wird das JC nun prüfen wollen.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. September 2023, 17:52:33
Zitat von: Nö am 14. September 2023, 12:40:42Eben doch.
Eben NICHT.
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Wie gesagt, die sind 2021 geflossen.

Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48da schon lange aufgelöst.
Da es diese Kapitalanlage nicht mehr gibt, auch nicht im aktuellen Bezug.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: am 18. September 2023, 10:07:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2023, 17:52:33Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Für das JC, dass nur die Kapitalerträge sieht, und keinen Schimmer von der Auflösung geschweige denn vom Zeitpunkt des Zuflusses des Geldes hat, besteht die Möglichkeit, dass das Geld im Bezug zugeflossen ist.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. September 2023, 15:33:51
Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:07:08Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Ja dann ist doch Antwort 1 gut.
Soll er dem JC eine Info geben, Aufgelöst 2021 Ertrag zugeflossen 2021, mehr muss es nicht wissen.

Da gibt es Rückwirkend auch nichts zu Prüfen, was 2021 angeht.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23
Hallo Leute,

nach 9 Monaten kommen vom Jobcenter Greiz erneut Dokumente zu den gleichen Fragen.
Ich hatte damals dem JC geschrieben, das keine Dokumente mehr vorhanden weil bereits vor Leistungsbezug aufgelöst.

Jetzt droht man direkt, wenn keine Dokumente usw. vorgelegt werden, wird die gesamte gezahlte Leistung der letzten Jahre in einer Summe zurückverlangt. Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld und hat dann eingestellt wegen unverhältnismäßiger Wohnung oder so und an Verwaltungsgericht gegeben. Das kann dauern hat man gesagt.

Was kann da noch helfen gegen die?
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Juni 2024, 17:27:07
Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23wird die gesamte gezahlte Leistung der letzten Jahre in einer Summe zurückverlangt.
Gibt es das auch schriftlich und kannst du es hier einstellen, Anonymisiert.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld
Irgendetwas kann hier nicht richtig sein.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Was kann da noch helfen gegen die?
Je nachdem, wie es weiter geht, Widerspruch bzw. SG.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: tokmur am 27. Juni 2024, 19:12:59
Hier mal ein Schreiben der letzten Tage
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Rotti am 27. Juni 2024, 21:08:55
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Jetzt hat das JC bei einem "Datenabgleich" festgestellt, dass im Meldejahr 2021 Kapitalerträge zugegangen sind. Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022. Jetzt sollen wir Nachweise zu den Kapitalerträgen vorlegen
Die gehen wohl von aus das da sehr viel VM vor den Zinsen steht am besten den Verkauf der Anlage nachweisen, wenn es keine 100.000€ sind Verkaufsgewinne von Aktien und Anleihen war ja vor deinen Bezug nehme ich an.
PS. Bankkonten schließungen muss man bis 3 Jahre nachweisen melden.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: tokmur am 27. Juni 2024, 22:58:29
Zitat von: Rotti am 27. Juni 2024, 21:08:55PS. Bankkonten schließungen muss man bis 3 Jahre nachweisen melden.

Wo find ich da was von den 3 Jahren? Bei Finanzamt stand glaube irgendwo, dass wenn Bescheid rechtskräftig keine Belege mehr notwendig. Ich find auch nicht im Moment. Daher alles zu Vernichtung gegeben. Bei Bank für Nachweis aus Restbetrag aus Kontoauflösung will mehrstellige Summe für "Datenrekonstruktion".
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Rotti am 27. Juni 2024, 23:28:47
Darüber hinaus können gemäß § 93 Absatz 8 Abgabenordnung (AO) weitere Kontoinformationen durch das Bundeszentralamt für Steuern automatisiert an das Jobcenter übermittelt werden. Diese Informationen beinhalten
Kontonummer,Tag der Eröffnung und der Auflösung,
Name,
Geburtsdatum sowie
Steueridentifikationsnummer des Inhabers (vgl. § 24c KWG, § 154 Absatz 2a AO)Kontostand und -umsätze sind demnach nicht Gegenstand der Übermittlung.

Zitat von: tokmur am 27. Juni 2024, 22:58:29Wo find ich da was von den 3 Jahren?
Das stand früher immer auf meinen Antrag vom JC
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:40:16
Bezug seit 01.01.2022 Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen. Also Oktober, November, Dezember 2021. Damit ermittelt werden kann ob eine Hilfsbedürftigkeit besteht oder in dem fall bestand.

Alle unternehmen, also auch Banken, sind verpflichtet alle Unterlagen min. 10 Jahre aufzubewahre.

Geh zu den der Bank, stell eine Anfrage für die Monate und lass es dir ausdrucken. Kostet eventuell eine Gebühr. Bitte das JC um aufschub, da du einen Antrag auf auskunft bei der Bank (oder dem Institut) gestellt hast, um die Daten zu erhalten.

Sich dagegen zu wehren bringt nichts, dann gehts in die Sozialgercihtsklage und dann musst du es eh nachweisen.

LG
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2024, 17:40:16
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:40:16Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen.
Nur vom Girokonto, was es sicher auch jetzt noch gibt.
Nicht aber aufgelöste Sparbücher usw.

Wenn 2021 keiner aus der BG Leistungen beim JC bezogen hatte, dann muss man auch nichts Nachweisen.
Liest sich aber in dem Schreiben vom JC irgendwie anders.

Es sei denn, die Höhe der Kapitalerträge (steht ja nicht dabei) ist extrem hoch.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld und hat dann eingestellt wegen unverhältnismäßiger Wohnung oder so
Und jetzt zum JC? Immer noch seltsam.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 18:37:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2024, 17:40:16
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:40:16Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen.
Nur vom Girokonto, was es sicher auch jetzt noch gibt.
Nicht aber aufgelöste Sparbücher usw.

Wenn 2021 keiner aus der BG Leistungen beim JC bezogen hatte, dann muss man auch nichts Nachweisen.
Liest sich aber in dem Schreiben vom JC irgendwie anders.

Es sei denn, die Höhe der Kapitalerträge (steht ja nicht dabei) ist extrem hoch.

Doch man muss die 3 Monate Nachweise. Alle Konten! Wenn das Konto am 01.10.2021 aufgelöst wurde, ist es innerhalb der 3 Monate, dann muss nachgewiesen werden wie viel man sich da eventuell sogar Bar auszahlen lassen hat. Bei schwerem Verdacht auf Verheimlichung von finanziellen Mitteln darf sogar nach 6 Monaten gefargt werden. Das Jahr ist dabei völlig egal, es gilt immer 3 Monate vor Bewilligungszeitraum.

Zudem war 2022 noch Harz4 und hatte viel strengere regeln als Bürgergeld.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:18:27
Pyramus

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 18:37:40Zudem war 2022 noch Harz4 und hatte viel strengere regeln als Bürgergeld.
nicht für Erstantragsteller da gab es die Corona Sonderregelung und da durfte man sogar deutlich mehr VM haben als es jetzt mit Bürgergeld der Fall ist. Die ersten sechs Monate war die VM Höhe sogar total egal.
 
Eingeführt wurde es ja von der alten Regierung da zähle ich die CSU dazu.
Und genau die wollte dann nicht das die 60 000.- / 30 000.- die sie eingeführt haben übernommen wird mit der Begründung das dies viel zu viel sei und hat auch durchgesetzt das es jetzt 40 000.- / 15 000.- Euro sind.
Ansonsten wäre das Bürgergeldgesetz im Bundestag nicht beschlossen worden. Und das wollte die jetzige Regierung ja weil es so viel besser und jetzt auch auf "Augenhöhe" mit dem Bürger ist. Neben bei wollten sie ja von dem schlechten Ruf "Hartz 4" weg und dem Kind einen schönen neuen Namen geben.

Nur seltsam das genau die Regierung jetzt so unzufrieden ist mit Ihrem tollen neuen Bürgergeldgesetz das sie selber über alles mögliche lästern und es ganz dringend ändern müssen.

Ein Schelm wer schlimmes denkt und keine Sorge die Volksverarschung geht weiter....

MfG FN
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41
Fettnäpfchen

von einer Sonderregelung wusste ich nichts. Habe während Corona durchgehen gearbeitet.

Aber generell auch bei Erstantrag müssen alle Konten 3 Monate vor beginn des Leistungsanspruchs eingereicht werden. Wenn es durch Corona andere Regeln gab, dann muss sich tokmur darauf beziehen.

Zitat Agentur für Arbeit:
In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorlage für einen kürzeren oder längeren Zeitraum erforderlich sein.

Juristisch geregelt ist die Vorlage der Kontoauszüge in §7 Sozialgesetzbuch II (SGB) und in §9 SGB II. Ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hat die Vorgehensweise des Jobcenters zudem bestätigt.
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:40:13
Pyramus

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41Aber generell auch bei Erstantrag müssen alle Konten 3 Monate vor beginn des Leistungsanspruchs eingereicht werden. Wenn es durch Corona andere Regeln gab, dann muss sich tokmur darauf beziehen.
Ja und Ja

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden.
auch ein Ja

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorlage für einen kürzeren oder längeren Zeitraum erforderlich sein.
Länger zurück als drei Monate nur wenn ein Verdacht vorliegt und dann muss diese Datenerfassung begründet werden. Einfach so "wir wollen jetzt..." geht nicht.

MfG FN
Titel: Aw: Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum
Beitrag von: Rotti am 29. Juni 2024, 16:57:40
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:18:27Und genau die wollte dann nicht das die 60 000.- / 30 000.- die sie eingeführt haben übernommen wird mit der Begründung das dies viel zu viel sei und hat auch durchgesetzt das es jetzt 40 000.- / 15 000.- Euro sind
ja und beim Wohngeld ist die Grenze auch so viel was ja richtig sein kann.
Was erhebliches Vermögen ist, wird in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift ausgeführt. Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:18:27Ein Schelm wer schlimmes denkt und keine Sorge die Volksverarschung geht weiter..
man trommelt mit Beihilfen und Unterstützungen und wenn betroffene dies Einfordern wird das schnell wieder zurückgefahren.