Guten morgen,
Ich hab eine Arbeitsstelle in Aussicht. Dafür wird der Führerschein benötigt, da große Strekcen gefahren werden müssen mit Werkzeug und Ersatzteile. (quer durch NRW).
Momentan befinde ich mich noch in ein Umschulungsverhältniss, habe aber vom Praktikumsplatz eine Zusicherung bekommen, den Job zu bekommen. Vorraussetzung ist aber ein Führerschein der Klasse B. Habe vom Chef die Bescheinigung bekommen, wo hervorgeht das ich den Job definitiv bekomme und der Führerschein notwendig ist.
Alles eingereicht und Jobcenter lehnte das ganze ab mit der Begründung, das ich in kein Arbeitsverhältnis bin. Auf genaue Nachfrage am Telefon bei der Sachbearbeiterin (hab eine E-Mail von ihr und mit ihr sogar telefoniert), wurde mir gesagt "Ich müsste den Job direkt nach meiner Umschulung antreten auch ohne Führerschein erstmal." Nur dann könnte das ganze genehmigt werden.
Ist das so rechtens? Ich mein, in dem Schreiben vom Chef steht ja drinne klar und deutlich (hab das Schreiben leider nicht mehr), das er mir den Job zusichert, sobald ich den Lappen habe. Ich würde somit komplett ausm ALGII Bezug herausfallen. Das kann doch nicht im Sinne des Jobcenters sein, mir eine Arbeit zu verwehren, nur weil ich nicht eingestellt werden kann, weil ich kein Führerschein habe.
Warum finanziert dir der Arbeitgeber nicht den Führerschein, wenn er dich so gerne einstellen möchte?
Zitat von: Rayxin am 14. September 2023, 10:07:28Ist das so rechtens? Ich mein, in dem Schreiben vom Chef steht ja drinne klar und deutlich (hab das Schreiben leider nicht mehr), das er mir den Job zusichert, sobald ich den Lappen habe.
Das hat vor 10 oder 15 Jahren noch geklappt mit diesen Zusicherungen. Jetzt geht das nicht mehr so einfach. Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich erst bestehen. Entweder macht ihr jetzt einen Arbeitsvertrag für einen Zeitpunkt nach Führerscheinerwerb mit der Bedingung, dass der Arbeitsvertrag erst rechtskräftig wird mit Vorlage des Führerscheins oder dein zukünftiger Arbeitgeber finanziert dir den Führerschein mit entsprechender vertraglicher Regelung über die Betriebszugehörigkeit und/oder Rückzahlung des Darlehens.
Zitat von: Rayxin am 14. September 2023, 10:07:28Das kann doch nicht im Sinne des Jobcenters sein, mir eine Arbeit zu verwehren, nur weil ich nicht eingestellt werden kann, weil ich kein Führerschein habe.
Verwehrt man auch nicht. Nur zahlt man auf eine bloße Zusicherung hier keinen Führerschein. Kann der künftige Chef oder jemand aus der Verwandtschaft Dir kein Darlehen geben?