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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57

Titel: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57
Hallo,
so schnell flattert das nächste Thema ins Haus. Es wird nie langweilig mit dem JC....  :nea:

Mein Mitbewohner hat Ende Juli bereits die Betriebskostenabrechnung für 2022 und damit eine Nachzahlungsaufforderung mit einer 3-wöchenigen Frist erhalten. Laut KbV ist es klar, dass ich 50% davon ab dem Zeitraum meines Einzuges zu zahlen habe.
Ich habe sofort einen Antrag auf Übernahme meiner Nachzahlung fertig gemacht, mit allem Notwendigen als Anhang. Mein Drucker ist defekt, deswegen war der Ausdruck nicht perfekt, aber definitiv lesbar, sonst hätte ich es erst gar nicht so abgeschickt. (Warum das relevant ist, erkläre ich später.)
Das war Anfang August. Mein Mitbewohner hat die vollständige Summe dem Vermieter überwiesen, um innerhalb der Frist zu bleiben. Ich bin ihm meinen Teil definitiv schuldig. Dass eine Bearbeitung und Antwort vom Jobcenter 4 Wochen oder länger dauern könnte, war mir klar. Auch mein Mitbewohner gab mir diese Kulanz, da ich es nicht vom Regelsatz hätte zahlen können.
Vorgestern hat er mir nun gesagt, dass er nicht bereit ist, noch länger auf das Geld zu warten und hat mir für die Zahlung eine 2-wöchige Frist gesetzt. Zahle ich nicht spätestens mit der nächsten Miete, will er das Mietverhältnis mit mir beenden. Das hat er mir auch schriftlich gegeben.
Und genau dann, als ich voller Panik zur Post laufen wollte, um beim JC erneut nachzuhaken mit dem Schreiben meines Mitbewohners im Anhang, finde ich im Briefkasten die Antwort vom JC...

Das Schreiben wurde erstellt am 24.08., Poststempel vom 14.09. und gestern lag er drin (vielleicht auch schon einen Tag vorher). Es ist aber keine Bewilligung, sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung. Man fordert von mir die erneute Einreichung der Unterlagen, diesmal (Zitat)"gut und vollständig leserlich"- bis zum 10.09.!
Ich dachte, die wollen mich verar....
Ich warte so lange auf eine Rückmeldung und dann bekomme ich den Brief NACH der mir gestellten Frist? Was läuft bei denen falsch?

Meine Ausdrucke waren auf jeden Fall leserlich genug, um alle relevanten Informationen für die Bewilligung zu erhalten. Ich habe den Betrag sogar nochmal in meinen Antrag geschrieben.
Mein Mitbewohner hat die Seiten für mich eingescannt und lediglich persönliche Daten gestrichen, die absolut nicht relevant für das JC sind (Bankdaten, Telefonnummer und E-Mail Adresse vom Vermieter, Kundennummer bei Techem, etc.). Könnte sein, dass sie sich daran stören.  :weisnich:

Ich werde schnellstmöglich darauf reagieren, aber für mich ist das klar doppelte Datenerhebung, denn sie haben die Betriebskostenabrechnung bereits erhalten und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
Ich dachte, ich wäre mittlerweile auf alles vorbereitet und wüsste, wie ich auf das JC zu reagieren habe, aber es ist immer was völlig Neues.
Was meint ihr, wie ich am besten reagieren soll?

Ich bin auch schon am überlegen, ob ich die Nachzahlung einfach von meinem Regelsatz zahle und es dann beim JC zurückfordere. Ich kann es mir eigentlich absolut nicht leisten, aber besser als keine Unterkunft mehr zu haben.
Immer muss man beim JC um existenzielle Dinge kämpfen.  :wand:

Edit: Auf dem Brief stand übrigens "Zweitschrift". Was bedeutet das? Hatte ich noch nie...

MfG
talokatel

Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Simone- am 17. September 2023, 10:11:22
Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Mein Drucker ist defekt, deswegen war der Ausdruck nicht perfekt, aber definitiv lesbar, sonst hätte ich es erst gar nicht so abgeschickt.
Kannst du die Lesbarkeit durch Zeugen nachweisen?

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Das Schreiben wurde erstellt am 24.08., Poststempel vom 14.09. und gestern lag er drin (vielleicht auch schon einen Tag vorher).
Am Besten notiere auf dem Brief den Posteingang und behalte den Umschlag. Du hast ihn am Samstag, 16.09. aus dem Briefkasten geholt, also ist das der Posteingang. Wenn das JC einen anderen Posteingang behauptet, müssen sie das nachweisen.

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Man fordert von mir die erneute Einreichung der Unterlagen, diesmal (Zitat)"gut und vollständig leserlich"- bis zum 10.09.!

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Meine Ausdrucke waren auf jeden Fall leserlich genug, um alle relevanten Informationen für die Bewilligung zu erhalten. Ich habe den Betrag sogar nochmal in meinen Antrag geschrieben.
Mein Mitbewohner hat die Seiten für mich eingescannt und lediglich persönliche Daten gestrichen, die absolut nicht relevant für das JC sind (Bankdaten, Telefonnummer und E-Mail Adresse vom Vermieter, Kundennummer bei Techem, etc.).
Könnte sein, dass sie sich daran stören.  :weisnich:
Vielleicht meinen sie nur die Schwärzung, nicht die Druck-Qualität.

Ich wüsste nicht, warum die geschwärzten Daten Leistungsrelevant sein sollten, aber es ist schon möglich, dass das JC ein Recht auf die vollständige (ungeschwärzte) Betriebskostenabrechnung haben.

Wenn dem so ist, dann nochmal ohne Schwärzung (nachweisbar) senden.

Aber wenn nicht, dann schriftlich (nachweisbar) mitteilen, dass du einen Zeugen für die Lesbarkeit der Dokumente hast, und erwähnen, dass die geschwärzten Daten nicht Leistungsrelevant sind, dem Datenschutz unterstehen und daher nicht preisgegeben werden.

Weiterhin würde ich deutlich auf die Diskrepanz zwischen Brief-Datum, Posteingag und Frist-Datum hinweisen, und mit einer Beschwerde beim KRM drohen.

Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Hary am 17. September 2023, 11:55:42
Schlechte Druckqualität ist jetzt sehr dehnbar. Es kann durchaus sein, dass dein Jobcenter einen Mindeststandard braucht. Immerhin kann ein schlechter Ausdruck auch der Versuch sein eine Manipulation zu verstehen.

Eine Nebenkostenabrechnung wird für gewöhnlich nicht geschwärzt. Für gewöhnlich befinden sich dort aber auch keine persönlichen Daten, zumindest keine die das Jobcenter nicht schon hat.

Kontaktdaten des Vermieters und auch die Daten dazu wer die Abrechnung erstellt hat sind meiner Meinung nach relevant. Immerhin muss ersichtlich sein wer etwas fordert.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Sheherazade am 17. September 2023, 12:27:57
"Gut (leserlich) und vollständig leserlich" zielt meines Erachtens nicht auf die Druckqualität ab sondern auf die Schwärzungen, die in einer Betriebskostenabrechnung tatsächlich nichts zu suchen haben.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Sensoriker am 17. September 2023, 15:40:54
Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Ich werde schnellstmöglich darauf reagieren, aber für mich ist das klar doppelte Datenerhebung, denn sie haben die Betriebskostenabrechnung bereits erhalten und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
Ich dachte, ich wäre mittlerweile auf alles vorbereitet und wüsste, wie ich auf das JC zu reagieren habe, aber es ist immer was völlig Neues.
Was meint ihr, wie ich am besten reagieren soll?

Man kann sich natürlich drüber aufregen wegen doppelte Erhebung, Schikane etc.

oder

Du reichst das Teil einfach gut leserlich und ungeschwärzt nochmal rein.
und dazu der Hinweis auf Datum Postzugang.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: am 18. September 2023, 11:04:05
@TE:

Bei einem "nicht perfekten Druck" wie du ja selber geschrieben hast, musst du bedenken, dass sämtliche Posteingänge für die E-Akte gescannt werden müssen.
Sprich, das bedeutet nochmals Qualitätsverlust.
Reiche es einfach nochmal ein
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 16:20:00
Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
:weisnich:

hat jetzt aber nichts aktuelles oder kommt da dann die nächste Nachfrage. Die geht das JC nämlich einen feuchten Dr..k an.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 19. September 2023, 18:37:47
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten! Ich gehe mal nach und nach darauf ein:

Zitat von: Simone- am 17. September 2023, 10:11:22Kannst du die Lesbarkeit durch Zeugen nachweisen?
Ja, habe den Ausdruck meinem Mitbewohner gezeigt und er sagte auch, er kann alles lesen, was wichtig ist.

Zitat von: Simone- am 17. September 2023, 10:11:22Am Besten notiere auf dem Brief den Posteingang und behalte den Umschlag. Du hast ihn am Samstag, 16.09. aus dem Briefkasten geholt, also ist das der Posteingang. Wenn das JC einen anderen Posteingang behauptet, müssen sie das nachweisen.
Den Briefumschlag habe ich auf jeden Fall mit dem Schreiben aufgehoben. Daran habe ich zum Glück direkt gedacht.

Zitat von: Hary am 17. September 2023, 11:55:42Eine Nebenkostenabrechnung wird für gewöhnlich nicht geschwärzt. Für gewöhnlich befinden sich dort aber auch keine persönlichen Daten, zumindest keine die das Jobcenter nicht schon hat.
Geschwärzt wurden nur Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Kontodaten) der Wohneigentümer. Nicht relevante Daten in der Abrechnung selbst.

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 11:04:05Bei einem "nicht perfekten Druck" wie du ja selber geschrieben hast, musst du bedenken, dass sämtliche Posteingänge für die E-Akte gescannt werden müssen.
Sprich, das bedeutet nochmals Qualitätsverlust.
An sowas habe ich tatsächlich gar nicht gedacht. Ich gehe immer noch davon aus, dass vorwiegend diese Papierakten existieren und alles abgeheftet wird. Ich bin altmodisch  :grins:

Ich habe gestern früh nochmal alles wie verlangt in besserer Qualität weggeschickt, inklusive der Fristsetzung meines Mitbewohners. Ein paar wenige Schwärzungen sind nach wie vor bei nicht relevanten persönlichen Daten enthalten, darauf bestand mein Mitbewohner nach wie vor.
Sollte das JC darauf auch wieder negativ reagieren, muss ich wohl wieder mit dem Kriegsbeil winken. :nea:
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 30. September 2023, 11:51:19
Wie erwartet stellt sich das JC auf die Barrikaden wegen der Nachzahlung. Oder eher der SB der Leistungsabteilung, der genau der gleiche ist, der mir auch die letzten Male so viele Probleme gemacht hat! Diese Person ist nicht tragbar als Mitarbeiter in einem JC!

Statt einer Bewilligung soll nun die Heiz-und Mietkostenabrechnung durch die Mieterberatung geprüft werden, weil diese angeblich nicht korrekt sei. Ich soll dazu eine Erklärung unterschreiben, was ich nicht tun werde! (Bilder zum Schreiben im Anhang)

Ich verstehe nicht, was an der Nachzahlung falsch sein soll?! Ich habe denen im Antrag sogar den Rechenweg aufgeschrieben!

Die Nachzahlung habe ich mittlerweile selbst überwiesen, weil mir sonst das Mietverhältnis gekündigt worden wäre und ich so schnell keine Wohnung finde. D.h. ich wäre obdachlos geworden.

Ich habe das Gefühl es wird wirklich mit allen Mitteln versucht mich in finanzielle Notlagen zu bringen oder gar obdachlos zu machen und ich habe nun echt die Schnauze voll! Ich würde gerne vor dem Sozialgericht klagen!

Welche Schritte kann ich nun gehen, wenn ich die Nachzahlung vor dem Sozialgericht einklagen will? Kann ich Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen?

Gibt es auch eine Möglichkeit, mich gegen diese ständige Willkür seitens der Leistungsabteilung (bzw. eines bestimmten SB) zu wehren? Bei jeder Kleinigkeit wird mir die Zahlung mir zustehender Leitungen dermaßen erschwert und mir über Monate finanzielle Sorgen bereitet, was sich extrem negativ auf meine Gesundheit auswirkt. Und das von einer Firma, die einem die Existenz sichern soll!  :wand:

Ich verstehe langsam, warum so viele darauf verzichten Sozialleistungen zu beantragen. Wie man behandelt wir ist absolut unmenschlich! Aber warum sollen wir auf unser Recht verzichten, während man gewissen anderen Klientel alles in den Rachen wirft?
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: DerGreif am 30. September 2023, 11:56:54
Kann nur aus eigener Erfahrung berichten, dass auch das hiesige Jobcenter eine eigene Abteilung für Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen hat.
Da wird allerdings direkt geprüft, bzw. kenne ich eine solche Einverständnis Erklärung nicht.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Sheherazade am 30. September 2023, 14:05:07
Zitat von: talokatel823 am 30. September 2023, 11:51:19Welche Schritte kann ich nun gehen, wenn ich die Nachzahlung vor dem Sozialgericht einklagen will? Kann ich Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen?

Widerspruch und ggf. Klage sind erst möglich nach einem entsprechenden Bescheid. Du kannst jetzt nur die BK-Abrechnung durch die Mieterberatung prüfen lassen (dann Einverständniserklärung abgeben) oder die Prüfung selbst beauftragen.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 30. September 2023, 14:16:53
Zitat von: Sheherazade am 30. September 2023, 14:05:07Widerspruch und ggf. Klage sind erst möglich nach einem entsprechenden Bescheid. Du kannst jetzt nur die BK-Abrechnung durch die Mieterberatung prüfen lassen (dann Einverständniserklärung abgeben) oder die Prüfung selbst beauftragen.
Und wenn ich beides nicht will? Welche Möglichkeiten habe ich dann?
Hier liegt offensichtlich Schikane seitens eines SB vor und ich habe langsam keine Kraft mehr unsinnigen Forderungen nachzukommen, die nur darauf abzielen mir meinen Anspruch auf Leistungen derart zu erschweren, dass ich aufgebe (und das JC dann spart).
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Rotti am 30. September 2023, 14:29:57
Zitat von: Hary am 17. September 2023, 11:55:42Kontaktdaten des Vermieters
ja das JC kann dann gleich beim VM anrufen und die Miete wird dann nicht so oft erhöht. Deshalb lasse ich immer alles ungeschwärzt aber das ist jetzt bei
talokatel823 auch wurscht.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. September 2023, 17:47:27
Zitat von: talokatel823 am 30. September 2023, 11:51:19Statt einer Bewilligung soll nun die Heiz-und Mietkostenabrechnung durch die Mieterberatung geprüft werden, weil diese angeblich nicht korrekt sei.
Kommt darauf an wie die BK Abrechnung aussieht, wenn das JC Zweifel daran hat.

Zitat von: Rotti am 30. September 2023, 14:29:57ja das JC kann dann gleich beim VM anrufen und die Miete wird dann nicht so oft erhöht.
So ein Blödsinn, zumal das JC den VM gar nicht Anrufen darf.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Simone- am 30. September 2023, 18:14:15
Willst du die Abrechnung mal anonymisiert einstellen?

Vielleicht lässt sich feststellen, was damit nicht stimmen soll. Wenn es offensichtliche Fehler in der Abrechnung gibt, würde es schon Sinn machen, diese beim Vermieter anzufechten. Wenn das JC da kostenlos Hilfe anbietet, wäre das doch nicht unbedingt schlecht.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 09. Oktober 2023, 11:37:26
Es gibt keine Fehler in der Abrechnung, Ablesewerte stimmen alle.
Die Berechnung meiner Nachzahlung beruht auf der KbV, in der ich die Hälfte einer Nachzahlung zu zahlen habe. Da ich aber erst im Mai 2022 eingezogen bin, gilt mein Anteil nur ab diesem Zeitraum, was 96 Euro sind. Ich habe dem JC sogar den simplen Rechenweg aufgeschrieben!
Kaum zu glauben, aber wegen dem Bisschen macht man dort jetzt wieder Theater bzw. ein bestimmter SB, der dort offensichtlich seine Position ausnutzt, um Leistungsbeziehern mit allen rechtlichen und willkürlichen Mitteln die Existenzsicherung zu erschweren oder abzusprechen.

Mein Mitbewohner will außerdem nicht, dass die Abrechnung überprüft wird und er dem Vermieter erklären muss, warum er die BK-Abrechnung im Nachhinein anzweifelt, obwohl er die Nachzahlung längst gezahlt hat. Also fehlt mir sowieso die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Abgesehen davon werde ich das ganze Theater immer wieder haben. Wenn ich nächstes Jahr die Weiterbewilligung beantragen muss, bei der nächsten Nachzahlung, usw. Der SB ist eindeutig das Problem!
Ich denke ich komme hier um Rechtsbeistand nicht herum.
Wenn dem SB lieber ist, dass ich seine Steuergelder verschwende, damit ich mich gegen ihn wehren kann, bitte.  :weisnich:
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23
Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2023, 11:37:26Also fehlt mir sowieso die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Warum?

Du hast doch eine KbV, wo alles drin stehen sollte?


Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2023, 11:37:26Es gibt keine Fehler in der Abrechnung, Ablesewerte stimmen alle.
Kann ja durchaus sein, aber aus irgendeinem Grund hat das JC hier wohl Überprüfungsbedarf.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Warum?
Habe ich oben geschrieben. Bitte genau lesen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Du hast doch eine KbV, wo alles drin stehen sollte?
Die hat das JC auch, aber offenbar ist in die Unterlagen schauen nicht deren Stärke.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Kann ja durchaus sein, aber aus irgendeinem Grund hat das JC hier wohl Überprüfungsbedarf.
Reine Willkür des SB, der hat mich schon länger auf dem Kieker!

Die Frist läuft morgen ab, können die mir komplett alle Leistungen versagen, nur weil ich nicht darauf reagiert habe? Das sollte doch nicht rechtens sein und nur mein Antrag auf Nachzahlung müsste abgelehnt werden, oder? Dann kann ich wenigstens Widerspruch durch einem Rechtsanwalt einlegen.
Leider bekomme ich ohne Beratungshilfeschein keinen Termin bei einem, muss jetzt erst auf die Bewilligung des Antrags warten.
Titel: Aw: JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 17:44:13
Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22können die mir komplett alle Leistungen versagen, nur weil ich nicht darauf reagiert habe?
Nein, bzw. sollten sie nicht tun, aber JC sind manchmal seltsam.

Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22kann ich wenigstens Widerspruch durch einem Rechtsanwalt einlegen
Den müsstest du beim JC einlegen, wenn du eine Ablehnung bekommen hast.

Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22nur weil ich nicht darauf reagiert habe?
Evtl. musst du den ganzen Mist noch mal Einreichen.
Mit der Bitte um schnellste Bearbeitung (hilft leider nur selten).
Bzw. sie sollen dir klar schreiben, was genau an Unterlagen fehlt.

Sie wollen ja offenbar nur die BK Abrechnung, mit allen relevanten Daten dazu die eben benötigt werden.

Es geht hier ja um 50% der Kosten, evtl. stört sich das JC auch daran?