Einer im Jahr 2000 geborene Bürgergeldempfängerin müssen -laut einem Eilverfahren des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen- die entsprechenden Unterkunftskosten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II vom Jobcenter gezahlt werden – ohne den Bürgergeld-Regelbedarf abzusenken.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-sanktionierte-junge-mutter-und-kassierte-urteil
ZitatDer Umzug in die gemeinsame Wohnung nach der Kindsgeburt fiel erstens überhaupt nicht unter die Vorschrift, da es sich nicht um einen Erst- sondern um einen Folgeumzug handelte. Es hätte allerdings mit der Kindsgeburt zweitens sowieso ein schwerwiegender Grund für einen Umzug bestanden, um eine angemessen große Wohnung zu beziehen.
Und diese Offensichtlichkeiten konnte das erstinstanzliche SG nicht erkennen?
:wand: