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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rocko am 20. September 2023, 14:13:50

Titel: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Rocko am 20. September 2023, 14:13:50
Hallo an alle hoffe ich bin hier richtig und viell. kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe ein P-Konto bei der Postbank und beziehe Bürgergeld (Single falls wichtig).
Heute schaue ich Online-Banking nach ...das steht hinter Verfügbarer Betrag eine kleine 1
unten darunter klein: Davon am Monatsende nicht mehr pfändungsfrei²  0,00 €

Postbankkundenservice & Postbankpfändungstelle angerufen keiner konnte mir damit weiterhelfen.
Es ist eine Pfändung drauf, aber so wie mir die das sagten (Pfändungstelle) ist nichts gesperrt wie auch P-Konto kann also nächstes monat über mein Bürgergeld verfügen.

So habe dann den Gläubiger angerufen wollte Ratenzahlung vereinbaren, dann sagt der mir soll 40 Euro überweisen, dann wird mein Konto wieder freigeschaltet.

Wie jetzt doch gesperrt?
Habe darauf nochmals Pfändungstelle angerufen, die sagten mir wieder ist nichts gesperrt habe keinen durchblick mehr Gläubiger sagt wird dann freigeschaltet und Pfändungstelle ist nichts gesperrt ???

 
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Hary am 20. September 2023, 14:33:31
Zitat von: Rocko am 20. September 2023, 14:13:50Gläubiger sagt wird dann freigeschaltet und Pfändungstelle ist nichts gesperrt ???
So etwas gibt es bei einem P-Konto nicht. Bei einem normalen Konto ohne Pfändungsschutz kann der Gläubiger bei einer Vereinbarung auf die Pfändung verzichten, bei einem P-Konto gibt es nur zwei Zustände: 1. Keine Pfändung und keine Einschränkungen oder 2. Pfändung und dein Freibetrag.

Bei der Postbank kannst du dir deine Freibeträge auch an der Hotline ansagen lassen. Die Angaben im Banking können durchaus falsch sein. Wäre nicht das einzige Problem welches die Postbank im Moment hat :)
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Rocko am 20. September 2023, 14:47:37
Habe ein weiteres schreiben vom Gläubiger gerade erhalten:

Wir haben am 08.09.2023 ein vorläufiges Zahlungsverbot (Konto Pfändung)
beantragt. Es gibt Banken,trotz Pfändungsschutzkonten wird das Konto gesperrt.

Also ich habe das letzte mal Geld gezogen vom Automaten am 11.09.2023.
Die ansage Frei verfügbarer Betrag stimmt auch.

Nur was mich im Onlinebanking stutzig macht und so gar nicht verstehe ist dieses:
Davon am Monatsende nicht mehr pfändungsfrei²  0,00 €
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Sheherazade am 20. September 2023, 15:03:13
Ist doch normal, oder nicht? Das Geld auf dem P-Konto ist nicht zum Ansparen da, das muss weg (also auf Null) zum Monatsende.
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Rocko am 20. September 2023, 15:24:15
Entlich wurde mir weitergeholfen Postbank (andere Dame) Pfändungsstelle,
So wie der Gläubiger geschrieben hat gibt es für den Pfändungsfreien Betrag
kein Zahlungsverbot, (Konto Pfändung) ja aber bei P-Konto wirkungslos ausser man kommt
über den Pfändungsfreien Betrag.

Online Banking: Davon am Monatsende nicht mehr pfändungsfrei²  0,00 € 
Restgeld (Monatlich) was nicht genutzt wird kommt für 3 Monate in ein sogenannten Topf
dies kann man zb. nutzen um Gläubiger in Raten zu zahlen.
Danach wird auf 0,00 € gestellt.




 
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Bimba161 am 20. September 2023, 16:08:54
Nicht nur zum Monatsende auf 0,- auch am Monatsanfang nur das drauf lassen was wirklich benötigt wird
bzw. was im Monat abgebucht wird (sind bei mir ungefähr 100,- Euro), die kann man verkraften, wenn was sein sollte. Sofort auch bei P-Konto alles runter, auch wenn nicht mehr so gern gesehen, ich bezahle nur bar.
Sollte mal was Grösseres sein (z.B. Matratze), immer wenn möglich in den ersten 7 Tage bezahlen, also kommt das Bürgergeld gleich bezahlen oder überweisen und dann wieder alles runter. Selbst dran Schuld, wenn die Inkasso's Deine Schulden für ein Bruchteil kaufen und die gesamte Summe fordern. Sollte nach einer Zeit was übrig bleiben, kannste gerne einen Vergleich aushandeln, biete denen mal 20% - 25% Prozent der Schulden an, dann haben die immer noch dran verdient.
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Rocko am 20. September 2023, 17:48:19
Also hab es ausprobiert und auf Kumpel sein Konto (VR Bank) paar Cent überwiesen
funktionierte ohne Probleme. Zurück Überweisung ging ebenfalls.
Wie es mit Geld abheben (Automat) aussieht, probiere ich morgen aber denke dürfte ebenfalls funktionieren.
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. September 2023, 18:09:38
Zitat von: Hary am 20. September 2023, 14:33:31Wäre nicht das einzige Problem welches die Postbank im Moment hat :)
Ja, muss schon fast Unterirdisch sein was da Abgeht :scratch:

https://www.gegen-hartz.de/news/pfaendungsschutzkonto-verbraucherschutz-warnt-vor-p-konto-aerger-mit-der-postbank
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: jens123 am 22. September 2023, 19:55:28
Dieses Konto ist für die Zukunft faktisch unbrauchbar und sinnlos. Versuche bei anderer Bank ein neues Konto zu eröffnen und organisiere alles darüber. Die Meisten beschäftigen sich viel zu lange mit dem alten Konto, das sowieso nicht zu retten ist.
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Sophiagirl am 22. September 2023, 20:17:16
Moin,

Ich hatte die Meldung bei meiner Sparkasse Holstein auch. Ich hab aber keine Pfändung oder so. Es kommt bei mir laut Bank einfach nur weil ich ein p Konto habe.  :scratch:
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Jimmy Neutron am 23. September 2023, 04:25:51
Zitat von: Hary am 20. September 2023, 14:33:31So etwas gibt es bei einem P-Konto nicht.
Warum sollte man nicht dennoch Vereinbarungen mit dem Gläubiger treffen können?

Zitat von: Sheherazade am 20. September 2023, 15:03:13Ist doch normal, oder nicht? Das Geld auf dem P-Konto ist nicht zum Ansparen da, das muss weg (also auf Null) zum Monatsende.
Man kann sagen, dass dies vor 10 Jahren noch notwendig gewesen ist, wenn man sich nicht mit seiner Bank herumschlagen wollte. Nach diverser Änderungen/Anpassungen inkl. der Problembeseitigung des Monatsend/-anfangsproblems, ist dies nicht mehr notwendig. Jetzt ist es zudem noch problemlos möglich, Geld über 3 Monate anzusparen. Richtig ist, dass dies selbst leider noch in vielen Köpfen der Berater ist. Faktisch ist es hervorragend möglich, mit einem P-Konto klarzukommen, ohne dass es Probleme gibt.

Zitat von: Bimba161 am 20. September 2023, 16:08:54Nicht nur zum Monatsende auf 0,- auch am Monatsanfang nur das drauf lassen was wirklich benötigt wird
bzw. was im Monat abgebucht wird (sind bei mir ungefähr 100,- Euro), die kann man verkraften, wenn was sein sollte. Sofort auch bei P-Konto alles runter, auch wenn nicht mehr so gern gesehen, ich bezahle nur bar.
Dafür gibt es absolut keinen Grund.

Zitat von: jens123 am 22. September 2023, 19:55:28Dieses Konto ist für die Zukunft faktisch unbrauchbar und sinnlos. Versuche bei anderer Bank ein neues Konto zu eröffnen und organisiere alles darüber. Die Meisten beschäftigen sich viel zu lange mit dem alten Konto, das sowieso nicht zu retten ist.
Kannst du deine Feststellung begründen? Ein neues Konto soll die Situation jetzt wie ändern?
Der Gläubiger hat jederzeit die Möglichkeit, eine Abfrage der Konten durchführen zu lassen und dies unabhängig von der Abgabe der Vermögensauskunft. Dazu kommt, dass das neue Konto nicht geschützt ist, wenn das alte P-Konto noch existiert bzw. nicht wieder umgestellt wurde. Zusätzlich muss die Bank der Schufa mitteilen, dass kein P-Konto existiert. Erst dann kann das neue Konto auf P-Konto umgestellt werden. Wenn ich Vorteile durch ein bestehendes Konto genieße, welche für mich wichtig sind etc., dann gilt es das Konto auch zu halten.
Titel: Aw: Problem Bürgergeld /Pfändung
Beitrag von: Rocko am 23. September 2023, 09:07:14
Ich habe heute ein schreiben erhalten von der Postbank Pfändungsstelle
darin heisst es:

Sie können Ihr P-Konto daher nur noch eingeschränkt nutzen und über den pfändungungsfreien Betrag auf einem
Pfändungsschutzkonto hinaus ggf. auch mit Ihrer Karte nicht mehr im Handel an Geldautomaten oder im Internet verfügen.

Heist jetzt ich kann über mein Pfändungsfreien Betrag verfügen, was über den Pfändungsfreien Betrag ist wird eingeschränkt oder wie darf ich das verstehen ?

Komme sowieso nicht über den Pfändungsfreien Betrag da nur Bürgergeld eingeht auf mein P-Konto.
Soweit kann ich alles machen Online-Banking (Keine einschränkungen).
Geld abheben ging auch am Automaten am 20.09.2023