Das Bundessozialgericht hat heute ein weitreichendes Urteil gefällt. EU-Bürger müssen für ihren Anspruch auf Bürgergeld nicht ununterbrochen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Es reicht aus, dass sie sich einmal bei den Meldebehörden angemeldet und anschließend für mindestens fünf Jahre ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, urteilte am Mittwoch, 20. September 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall eines wohnsitzlosen Polen (Az.: B 4 AS 8/22 R).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/fuer-buergergeld-keine-ununterbrochene-meldung-noetig