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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 21. September 2023, 11:00:54

Titel: Jobcenter verweigerte Bürgergeld für Wohnungslosen – BSG sieht keine Rechtsgrund
Beitrag von: selbiger am 21. September 2023, 11:00:54
Wohnungslose Menschen benötigen weder eine Postanschrift, noch müssen sie telefonisch erreichbar sein, um Bürgergeld zu beziehen. Das geht aus rechtlichen Hinweisen des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, die die Kasseler Richter zu einem am Mittwoch, 20. September 2023, geschlossenen gerichtlichen Vergleich gegeben haben (Az.: B 4 AS 12/22 R).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-verweigerte-buergergeld-fuer-wohnungslosen-bsg-sieht-keine-rechtsgrundlage