Wohnungslose Menschen benötigen weder eine Postanschrift, noch müssen sie telefonisch erreichbar sein, um Bürgergeld zu beziehen. Das geht aus rechtlichen Hinweisen des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, die die Kasseler Richter zu einem am Mittwoch, 20. September 2023, geschlossenen gerichtlichen Vergleich gegeben haben (Az.: B 4 AS 12/22 R).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-verweigerte-buergergeld-fuer-wohnungslosen-bsg-sieht-keine-rechtsgrundlage