Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Darlehen an einen Bürgergeld-Bezieher nach 3 Jahren verjähren kann. Die Entscheidung des Sozialgerichts Detmold ist damit die erste bekannte gerichtliche Entscheidung außerhalb der sogenannten "30-Jahres-Regelung".
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-darlehen-fuer-mietkaution-kann-nach-3-jahren-verjaehren