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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vers am 22. September 2023, 22:21:31

Titel: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Vers am 22. September 2023, 22:21:31
Meine Kochplatte (Induktion) hat sich verabschiedet. Lohnt es eine Kostenübernahme beim JC anzufragen?
*kein Herd, nur eine einzelne Kochplatte
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Milla am 22. September 2023, 22:58:45
Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein Betrag von 30 EUR als sogenannter Ansparbetrag vorgesehen, der dafür zurückgelegt werden soll, um beispielsweise defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen.
Eine Einzelplatte kostet neu keine 30€ und eine Doppelplatte gibts schon für 80€.
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Ottokar am 23. September 2023, 10:42:38
@Vers
Da es sich hier um eine Ersatzbeschaffung handelt, wird das JC nur ein Darlehen bewilligen.


@Milla
Im Regelsatz sind für Ersatzbeschaffungen von Haushaltgeräten genau Null Euro enthalten.
Das wurde bereits von verschiedenen Verbänden bemängelt und gefordert, auch die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten in § 24 Abs. 3 SGB II aufzunehmen.
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Milla am 23. September 2023, 15:59:43
Komisch, hier steht was anderes.
Gibt es bei Bürgergeld Geld für Haushaltsgeräte?
Im Rahmen der Erstausstattung besteht für das Jobcenter ein Wahlrecht zwischen einer Geld- oder einer Sachleistung. Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein Betrag von 30 EUR als sogenannter Ansparbetrag vorgesehen, der dafür zurückgelegt werden soll, um beispielsweise defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen. In bestimmten Situationen kann ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen. Auch diesen muss das Jobcenter nicht in Geld begleichen.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/moebel/#:~:text=Im%20B%C3%BCrgergeld%2DRegelsatz%20ist%20ein,Jobcenter%20nicht%20in%20Geld%20begleichen.
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. September 2023, 17:24:10
Milla

Zitat von: Milla am 22. September 2023, 22:58:45Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein Betrag von 30 EUR als sogenannter Ansparbetrag vorgesehen, der dafür zurückgelegt werden soll, um beispielsweise defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen.
Lies dir mal unteres durch:
Keine Ansparungen für Rücklagen beim Arbeitslosengeld II (http://hartz.info/dateien/pdf/btdr/1610960.pdf)

MfG FN
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: TripleH am 23. September 2023, 18:18:31
Da steht drin, dass solche Leistungen im Regelsatz enthalten sind:

ZitatSie ist so bemessen, dass grundsätzlich auch die in der Vorbe-
merkung aus der zusätzlichen Belehrung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Köln
zitierten Beispiele für Ersatzbeschaffungen aus der Regelleistung bestritten wer-
den können
.

Was nicht sein darf, ist, dass ein Jobcenter verlangt, dass der LE zwingend jeden Monat etwas anspart.


Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 23. September 2023, 19:09:43
Genauer  gesagt, ist der RBS wie folgt aufzuteilen:
Anteil am Regelbedarf:%RBS 1RBS 2RBS 3RBS 4RBS 5RBS 6
Nahrung, alkoholfreie Getränke35,50%178,21 €160,11 €142,71 €149,10 €123,54 €112,89 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur11,04%55,42 €49,79 €44,38 €46,37 €38,42 €35,11 €
Nachrichtenübermittlung8,83%44,33 €39,82 €35,50 €37,09 €30,73 €28,08 €
Bekleidung, Schuhe8,40%42,17 €37,88 €33,77 €35,28 €29,23 €26,71 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung8,36%41,97 €37,70 €33,61 €35,11 €29,09 €26,58 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände7,58%38,05 €34,19 €30,47 €31,84 €26,38 €24,10 €
andere Waren und Dienstleistungen7,32%36,75 €33,01 €29,43 €30,74 €25,47 €23,28 €
Verkehr6,30%31,63 €28,41 €25,33 €26,46 €21,92 €20,03 €
Gesundheitspflege4,30%21,59 €19,39 €17,29 €18,06 €14,96 €13,67 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen1,98%9,94 €8,93 €7,96 €8,32 €6,89 €6,30 €
Bildung0,38%1,91 €1,71 €1,53 €1,60 €1,32 €1,21 €

LG RF
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Ottokar am 23. September 2023, 22:56:30
Guckt du da: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Meldungen/2020/anlage-regelbedarfsermittlungsgesetz-mit-Sonderauswertungen-zur-evs-2018.html
Seite 1, Abteilung 05, rechte Spalte, alles was in Klammern steht wurde nicht berücksichtigt und beim Rest wurde auch noch was weggekürzt, ergibt dann 28,65 Euro regelsatzrelevanten Anteil.
Ansonsten wären es 40,49€ geworden, wobei dort dann u.a. 1,69€ für Kühl- und Gefrierschränke sowie 1,60€ für Waschmaschinen enthalten gewesen wären. Bei 350€ für ein Billiggerät, das keine 5 Jahre hält, muss man dann schon mal 17 Jahre ansparen. Viel Spaß dabei, komisch ist das dann aber nicht.
Titel: Aw: Elektrogerät kaputt
Beitrag von: Bürste am 30. September 2023, 22:02:54
Ist schon sehr sportlich, von den paar Kröten noch halbwegs haltbare Geräte anschaffen zu können.