Falls Thema schon vorhanden, bitte darauf verweisen.
Wegen Umzug bezog ich seit letztem Jahr Bürgergeld. Dann fand ich einen Betrieb, der mich ausbilden will. Mit dem Jobcenter und einer begleitenden Firma, die die Umschulungsmaßnahme beobachtet, war es vereinbar, dass ich über das BG hinaus Mehrbedarf Behinderung und Weiterbildungsgeld bekomme. Nun konnte mir aber keine Abteilung/Team im JC Auskunft geben über zuverdienst während dieser Maßnahme. Die Reha-Beraterin meinte, dass die Teams gegeneinander arbeiten und solche Fragen wie den zuverdienst betreffend höchst unerfreut und negativ konotiert beantwortet werden, wenn überhaupt. Es genüge, um keine Aufmerksamkeit zu erregen, zwei Gutscheine, nicht höher als 40€,auszustrllen,was doch irgendwie lächerlich ist. In den Umschulungsvertrag hat mein Betrieb schließlich 100€ Taschengeld bei "Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt. Ich gehe davon aus, daß würde überlesen, denn den Vertrag hat das JC abgesegnet.
Meine Umschulung läuft so ab: ich starte in das zweite Jahr der dualen Ausbildung und nur die Prüfung Teil 1 wird von diesem Jahr NOV auf nächstes Jahr MAI verschoben. Sonst endet sie mit der Anschlussprüfung. Azubis dürfen laut dem Artikel von Volker Blasek (hier zu lesen https://www.gegen-hartz.de/freibetraege-bei-buergergeld-iv-wie-hoch-darf-der-zuverdienst-sein#Sonderregelung_bei_Ausbildung_und_Ferienjobs), sämtliche Summen von dem 520€ Job behalten. Doch, da das bei mir eine Umschulung ist, wie wird das dann geregelt? Wenn mir das JC seit einem Jahr diese Frage nicht beantworten kann, dann doch bitte jemand, der diese Zeilen liest. Und bitte mit Verweis auf vertrauenswürdige (Gesetzes-)Texte, wenn vorhanden. Ich habe das SGBII rauf und runter nach relevanten Infos durchstöbert, aber diesen einen Sonderfall nicht finden können.
Erbitte Hilfe. Falls auch Herr Blasek sich zu Wort melden möchte, würde mich das erfreuen.
Wie alt bist du denn?
Zitat von: Tini911 am 23. September 2023, 19:03:51Wie alt bist du denn?
26 Jahre alt. Alleine wohnend.
Diese Regelung ist nur für Menschen bis 25. Jahre
Zitat von: Tini911 am 23. September 2023, 19:14:23Diese Regelung ist nur für Menschen bis 25. Jahre
Da geht mir dezent die Mundklappe auf... Aber verstehe ich auch irgendwo...
Hättest du bitte dazu noch einen Verweis auf eine Quelle?
https://www.steuergo.de/blog/buergergeld-aenderung-der-hinzuverdienstregeln-ab-juli-2023/#:~:text=Ab%20dem%201.7.2023%20können,Übergangszeit%20zwischen%20Schule%20und%20Ausbildung.
Ich danke dir und werde den genannten Paragraphen studieren.
Viel wichtiger: Könntest du bitte der Redaktion mitteilen, dass genau über das Thema geschrieben werden dürfe? Evtl. gibt es so einen Artikel schon, doch durch meinen Tunnelblick fand ich das einfach nicht. Der Artikel konnte heißen: "Zuverdienst bei umschlungen - wieviel Geld darf behalten werden?" und die Altersgrenze sofort im Inhaltsverzeichnis kennzeichnen, denn ich bin so ein Leser, ich orientiere mich in erster Linie nach diesem Inhaltsverzeichnis. Das wäre wunderbar.
Und ganz großen Dank für deine schnellen Antworten! :ok: