Vorab, dass soll kein Joke sein, sondern eine ernstgemeinte Frage.
Kann eigentlich das JC Sanktionen gegen eine Person verhängen, die zum Vorstellungsgespräch in LGBTQ+ Klamotten erscheint, und deshalb den Job nicht bekommt?
Ist gerade hier in der Arbeit bei der Frühstückspause großes Thema. Also ich meine nein. Hat doch irgendwie was mit freier Entfaltung der Persönlichkeit, religiöser Einstellung und/oder wie der ganze andere Klamauk heißt, zu tun.
Die anderen Kollegen sagen ja es gibt Sanktionen, weil sonst könnte ja jeder der nicht arbeiten will, sich so anziehen das er niemals einen Job bekommt. Und braucht nicht mal Sanktionen zu fürchten.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 09:34:20Hat doch irgendwie was mit freier Entfaltung der Persönlichkeit, religiöser Einstellung und/oder wie der ganze andere Klamauk heißt, zu tun.
Wenn die freie Entfaltung der Persönlichkeit zum Job passt (also Job ohne persönlichen Kundenkontakt bzw. persönlicher Kontakt nur zur gleichen Klientel), sehe ich da kein Problem. Ich bin mir aber recht sicher, dass LGBTQ+ Klamotten auch von den LGBTQ+-Leuten nur in der Freizeit getragen werden, wenn sie nicht gerade Privat und Beruf miteinander verbunden haben.
Es kommt immer darauf an. Wenn man sich als Bankkaufmann in einem solchen Outfit bewirbt, dann kann es anders aussehen, als wenn ich mich in einer Szene Bar bewerbe.
Die Frage ob es Sanktionen für die Person gibt hängt primär davon ab, ob das Jobcenter hier eine bewusste Behinderung der Vermittlung durch die Person sieht. Das kann man wie gesagt je nach Kontext so sehen, aber auch anders.
In so einem Fall wird vermutlich ein Gericht für Entscheidung treffen. Ich persönlich sehe bei der Person aber erhebliche Einschränkungen in der persönlichen Reife. Eine reife Person kann ihr privat und Berufsleben trennen. Und Störungen in der Entwicklung sind ja nun kein Grund für Sanktionen, vermutlich aber für viele Maßnahmen 😅
Ja also ich würde auf keinem Fall so rumlaufen. In unserem Bekanntenkreis gibts aber auch 2-3 so Typen die auch einen eigenartigen Klamotte-Style haben. Die arbeiten auch nur mal ab und zu, meist für Freunde mal zur Aushilfe in der Kneipe oder Szene-Lokal oder so. Einen richtigen festen Job hat da keiner. Party machen die aber jede Woche. Da rückt aber keiner mit der Sprache raus wo die ganze Kohle herkommt. Vom Amt ist da auch noch keiner vermittelt worden.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 11:16:39Ja also ich würde auf keinem Fall so rumlaufen.
Dann ist es ja gut, dass dich niemand dazu zwingt. :zwinker:
Jede Szene hatte schon immer ihren eigenen Style, man muss es nicht mögen oder nachmachen. Einfach nur leben und leben lassen.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 09:34:20Kann eigentlich das JC Sanktionen gegen eine Person verhängen, die zum Vorstellungsgespräch in LGBTQ+ Klamotten erscheint, und deshalb den Job nicht bekommt?
Darf ein Personaler aufgrund der Weltanschauung oder sexuellen Identität des Bewerbers, überhaupt eine Absage erteilen?
Zitat von: cora am 25. September 2023, 12:13:32Darf ein Personaler aufgrund der Weltanschauung oder sexuellen Identität des Bewerbers, überhaupt eine Absage erteilen?
Die Absage wird dann wohl offiziell eher einen anderen, legitimen Grund haben.
Zitat von: cora am 25. September 2023, 12:13:32Darf ein Personaler aufgrund der Weltanschauung oder sexuellen Identität des Bewerbers, überhaupt eine Absage erteilen?
nur bei religiöser Weltanschauung z.b. wenn eine Frau Burka trägt, dann muss sie auch nicht arbeiten und dürfen schon gar nicht.
Zitat von: cora am 25. September 2023, 12:13:32Darf ein Personaler aufgrund der Weltanschauung oder sexuellen Identität des Bewerbers, überhaupt eine Absage erteilen?
Kommt drauf an. Da man gemeinhin im Vorstellungsgespräch gar nicht danach gefragt werden darf.
Es ist auch schwer vorstellbar, wo im Verlauf des Gesprächs die sexuelle Identität eine Rolle spielen sollte oder warum das eine Info ist, die ein LGQTB oder was auch immer, im Gegensatz zum heterosexuellen Menschen, im Vorstellungsgespräch erwähnen sollte.
Im Outfit des letzten CSD mit wenig Stoff wird man in nur wenigen Branchen Chancen haben oder sollte sich von vornherein nur dort bewerben.
Zitat von: Sheherazade am 25. September 2023, 12:58:00Die Absage wird dann wohl offiziell eher einen anderen, legitimen Grund haben.
Das nehme ich auch an. Ob dieser Grund zu einer Sanktion führt, bleibt offen.
Zitat von: Rotti am 25. September 2023, 13:24:20nur bei religiöser Weltanschauung z.b. wenn eine Frau Burka trägt, dann muss sie auch nicht arbeiten und dürfen schon gar nicht.
An dieser Stelle zitiere ich einen Auszug der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Es gibt aber Ausnahmen und Regelungen, die ein Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz durch den/die Arbeitgeber*in rechtfertigen. Zum Beispiel kann das Tragen eines Kopftuchs oder einer Kette bei der Arbeit mit Maschinen gefährlich sein. Ein Verbot aus sogenannten sachlichen Gründen kann also zulässig sein. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen, die sich aber bei privatwirtschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Arbeitgebern unterscheiden.Zitat von: september23 am 25. September 2023, 13:26:59Da man gemeinhin im Vorstellungsgespräch gar nicht danach gefragt werden darf.
Natürlich nicht aber der Personaler kann aufgrund der Kleidung, entsprechend schlussfolgern.
Wobei es durchaus Ausnahmen gibt. Ich arbeite in einer Kirchengemeinde und dort bin ich auch im nahen Verkündigungsdienst. Somit darf der AG fordern, dass ich auch Gemeindemitglied bin und die Werte auch selber kenne und einhalte. Da kann es durchaus ein legitimer Kündigungsgrund sein, wenn ich plötzlich in einem solchen Outfit in meiner Freizeit herum Laufe, oder plötzlich beschließe, das der Buddhismus, Hinduismus oder Islam doch besser zu mir passt.
Aber was normale Arbeitgeber betrifft darf das keine Rolle spielen. Wobei es natürlich keine Diskriminierung ist, wenn eine Person einfach nicht in das Bild der Firma passt. Wer würde z.B eine Dragqueen beim Porsche Händler erwarten?
Zitat von: Hary am 25. September 2023, 14:49:40Wer würde z.B eine Dragqueen beim Porsche Händler erwarten?
Aber kleinen Kindern in der Kita Bücher vorlesen wollen ...... :teuflisch:
Zitat von: Bundspecht am 25. September 2023, 15:06:58Aber kleinen Kindern in der Kita Bücher vorlesen wollen ...... :teuflisch:
Gutes Beispiel von dir. Es zeigt wunderbar, dass eine bestimmte Lebensweise nicht zu jedem Beruf passt. Aber dieses Diskriminierungsverbot führt eben im Zweifel dazu, dass ungeeignete Personen im Zweifel den Job bekommen, da er sonst klagt.
Ok manche Leute gehen aber wirklich nicht und sollten, nachdem was ich jetzt hier gelesen habe, keinen Beruf mit Kundenkontakt ausüben bzw. schon gar kein öffentliches Amt bestreiten. Es könnte ja die Möglichkeit bestehen das so jemand nicht für ernst genommen wird. Eigentlich ist so etwas nur peinlich.
Beantwortet aber trotzdem nicht die Frage ob so etwas sanktionsbehaftet ist.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 16:56:46Beantwortet aber trotzdem nicht die Frage ob so etwas sanktionsbehaftet ist.
Für eine Sanktion wird es an der entsprechenden Begründung der Ablehnung fehlen. Jeder AG wird sich hüten, diskriminierende Ablehnungen zu versenden.
Ist dir die Optik der Menschen tatsächlich so wichtig wie es sich im 1. Absatz liest?
Die Optik ist das Erste, was jemand wahrnimmt, wenn man das erste Mal auf jemand fremden trifft. Von daher entscheiden immer die ersten 0,2 Sekunden, ob man jemanden sympathisch findet oder nicht.
Auch Aussagen bei der Partnerwahl, wie die inneren Werte sind mir wichtiger als das Aussehen sind totaler Quatsch. Das Auge isst mit heißt es ja auch im Lokal beim Essen. Sonst könnte der Koch die Pampe auch einfach auf einen Haufen zusammen gematscht auf den Teller klatschen.
Zitat von: cora am 25. September 2023, 14:25:10Zitat von: september23 am 25. September 2023, 13:26:59Da man gemeinhin im Vorstellungsgespräch gar nicht danach gefragt werden darf.
Natürlich nicht aber der Personaler kann aufgrund der Kleidung, entsprechend schlussfolgern.
Wenn man meint seine sexuelle Orientierung über die Kleidung ausdrücken zu müssen, macht man halt einen Eindruck. Und der darf genauso negativ sein, wie sonst ein erster Eindruck, Sympathie etc. darüber bestimmen, ob man ins Team passen wird o.a.
Dafür kann man aber nicht sanktioniert werden, so die Kleidung nicht völlig unangemessen ist (daher der dezente Hinweis auf CSD).
Zitat von: september23 am 25. September 2023, 21:15:29Dafür kann man aber nicht sanktioniert werden, so die Kleidung nicht völlig unangemessen ist (daher der dezente Hinweis auf CSD)
Und da ist ja der Knackpunkt. Wie bewerte ich die angemessenheit der Kleidung? Man kann durchaus Argumentieren, dass ein extremes Outfit unangemessen wäre. Ich vermute, dass im Zweifel die Norm gelten wird. Also gewöhnliche gepflegte Kleidung.
Zitat von: Hary am 25. September 2023, 22:14:39Wie bewerte ich die angemessenheit der Kleidung?
Vermutlich auf die gleiche Weise wie schon immer: Man informiert sich über den Arbeitgeber, bei dem man sich beworben hat und von dem man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 16:56:46Ok manche Leute gehen aber wirklich nicht und sollten, nachdem was ich jetzt hier gelesen habe, keinen Beruf mit Kundenkontakt ausüben bzw. schon gar kein öffentliches Amt bestreiten. Es könnte ja die Möglichkeit bestehen das so jemand nicht für ernst genommen wird. Eigentlich ist so etwas nur peinlich.
Beantwortet aber trotzdem nicht die Frage ob so etwas sanktionsbehaftet ist.
Und aus welchem Grund hast du da zwei Bilder von Menschen mit Transidentität eingestellt?
Zitat von: orpheus am 26. September 2023, 10:22:26Und aus welchem Grund hast du da zwei Bilder von Menschen mit Transidentität eingestellt?
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 16:56:46Ok manche Leute gehen aber wirklich nicht und sollten, nachdem was ich jetzt hier gelesen habe, keinen Beruf mit Kundenkontakt ausüben bzw. schon gar kein öffentliches Amt bestreiten. Es könnte ja die Möglichkeit bestehen das so jemand nicht für ernst genommen wird. Eigentlich ist so etwas nur peinlich.
Wahrscheinlich um ihre Abneigung gegen Menschen mit Transidentität zu unterstreichen.
Passt ja auch das erste Bild dazu. So aufgemacht wirst du kaum Jemand finden der zum Vorstellungsgespräch geht. (Außer der AG sucht genau sowas).
ZitatUnd aus welchem Grund hast du da zwei Bilder von Menschen mit Transidentität eingestellt?
Die Bilder haben nichts mit Wertschätzung gegenüber den Personen auf den Bildern zu tun. Sollen lediglich darauf hinweisen in welche Absurdität mittlerweile unsere Gesellschaft geraten ist.
ZitatWahrscheinlich um ihre Abneigung gegen Menschen mit Transidentität zu unterstreichen.
Wie kommst du darauf? Kenne einige von denen. Sind eigentlich immer cool drauf, leben halt in ihrer Welt und von arbeiten im allgemeinverständlichen Sinne halten die recht wenig.
Mir ging es ursprünglich darum, dass wenn man einen auf extrem macht und keine Lust zum Arbeiten hat man damit ohne Sanktionen beim JC durchkommt. Die Bilder und das Geschreibsel nebenher sind nur Beiwerk, um Beispiele zu geben und um die Frage nochmal zu untermauern. Oder ganz einfach ausgedrückt, das JC austricksen.
Zitat von: Milla am 26. September 2023, 12:40:38Die Bilder haben nichts mit Wertschätzung gegenüber den Personen auf den Bildern zu tun. Sollen lediglich darauf hinweisen in welche Absurdität mittlerweile unsere Gesellschaft geraten ist.
Das widerspricht sich
Zitat von: Milla am 26. September 2023, 12:40:38ZitatWahrscheinlich um ihre Abneigung gegen Menschen mit Transidentität zu unterstreichen.
Wie kommst du darauf? Kenne einige von denen. Sind eigentlich immer cool drauf, leben halt in ihrer Welt und von arbeiten im allgemeinverständlichen Sinne halten die recht wenig.
und das ist ein Vorurteil
Zitat von: Milla am 26. September 2023, 12:40:38Mir ging es ursprünglich darum, dass wenn man einen auf extrem macht und keine Lust zum Arbeiten hat man damit ohne Sanktionen beim JC durchkommt. Die Bilder und das Geschreibsel nebenher sind nur Beiwerk, um Beispiele zu geben und um die Frage nochmal zu untermauern. Oder ganz einfach ausgedrückt, das JC austricksen.
aha -und das hat mit dem Thema "Fragen und Antworten zu ALG-II" was genau zu tun?
Zitat von: september23 am 26. September 2023, 13:52:46aha -und das hat mit dem Thema "Fragen und Antworten zu ALG-II" was genau zu tun?
Schreibt sie doch: Wie man das Jobcenter austricksen kann. Sie möchte ganz bestimmt nicht mal wieder einen Thread lostreten, wo verbal auf Minderheiten eingeprügelt wird.
Zitat von: Milla am 25. September 2023, 09:34:20Kann eigentlich das JC Sanktionen gegen eine Person verhängen, die zum Vorstellungsgespräch in LGBTQ+ Klamotten erscheint, und deshalb den Job nicht bekommt?
Ja, kann man und wurde auch schon getan.
Der Sanktionstatbestand findet sich in § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II: "deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern".
Nach dem Tatbestand muss das Verhalten ursächlich sein, um die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses zu verhindern.
Wer sich also als Drag-Queen bewirbt und im Nadelstreifenanzug zum Vorstellungsgespräch erscheint, kann allein wegen seines provozierenden Outfits abgelehnt und im Weiteren sanktioniert werden.
Das gilt natürlich auch im gegenteiligen Fall, wenn ein Banker zum Vorstellungsgespräch im Outfit einer Drag-Queen erscheint.
Und für alles dazwischen (Makler im Obdachlosen-Outfit etc.).