Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35

Titel: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35
Wir (Ich, 41, alleinerziehende Mutter noch auf Elternzeit + 4 Kinder) haben nach vielen Jahren Suche eine Zusage für eine Wohnung bekommen.
Leider ist diese vom Preis her nicht angemessen. Meine Eltern hatten angeboten die 100-150 Differenz per Bürgschaft zu zahlen falls das JC nach Prüfung der Umzugsgründe der Meinung ist es ist nicht gerechtfertigt.

Nach langem Warten auf einen Termin durfte ich nun zum Erstgespräch. Ohne dass ich die Umzugsgründe vortragen durfte wurde nicht nur die Wohnung, sondern auch der Antrag auf Bürgergeld abgeschmettert (!!)
So wurde ich dann entlassen, mit der Aussicht auf Obdachlosigkeit und Kindesentzug ("wenn Sie nichts Preiswertes finden sind auch die Kinder weg, also schauen Sie jetzt sofort")
Als hätte ich nicht jahrelang gesucht...

Was ist angemessen in der Region? 730 Euro für 5 Personen. Da mein Lebensgefährte vor einem Jahr zum Pflegefall wurde, wird er vorerst nicht mit einziehen. Eine volle Genesung ist nicht sehr wahrscheinlich.

Für 730 Euro finde ich hier im (Klein) Städtischen Raum höchstens eine 2 Zimmer Wohnung. Ich hatte viele Telefonate mit Vermietern und kein einziger will so viele Personen auf kleinem Raum. Auch nicht bei 3 Zimmern.
Zudem hatte das Jugendamt uns schon 2020 die Auflage erteilt eine passende Wohnung und Umgebung für die Kinder zu finden. Der Mietspiegel hier ist viel höher als die Wihnjng die wir planen anzumieten. Umliegende Landkreise erlauben 1200-1500 kalt für so viele Personen.

Vor etwas über einem Jahr dachten wir endlich etwas gefunden zu haben, aber seitdem hat uns das Pech verfolgt. Das JC hatte auch da die volle Miete übernommen weil genug Gründe für den Umzug bestanden. Wir sind in ein idyllisches Dorf  gezogen.
Als mein Lebensgefährte ausfiel fehlte uns sofort ein Auto und ein Fahrer im ländlichen Raum (60-300 Seelen Dörfer ohne ein einziges Geschäft oder Bäcker), ich selbst kann wegen einer Sehschwäche nicht Auto fahren, wenn ich mit dem Taxi Einkaufen fahre kostet das 50 Euro. Das zahle ich 2 mal die Woche und transportiere 3-4 Einkaufstaschen und 2 Kleinkinder und 2 Autositze.
Ich bin eh durch eine Verletzung körperlich eingeschränkt und durch die Belastung riskiere ich einen Rückfall. Von 2017-2019 war ich bettlägrig nach einer Lumbalpunktion mit schweren neurologischen Schäden. Diese machen sich durch die Belastung mehr und mehr bemerkbar.

Die jetzige Wohnung hat leider einige Makel:
1. Das Fachwerkhaus setzt sich so stark dass Balken brechen und die Fenster teils nicht mehr aufgehen, Möbel stehen mittlerweile schräg und einige sind schon gefallen.
2. Die Wohnung hat zunehmenden Wasserschaden und es regnet rein. Man kann den Regen mittlerweile nicht mehr mit Eimern auffangen. Leider ist es nicht nur Regen, hinter den Holzpanelen befindet sich Nagerdreck, der bei Regen hereingeschwemmt wird. Es regnet also "Marder und Rattenpipi" auf unsere Sachen (ich habe all das auf Video dokumentiert), den Sachschaden kann man sich vorstellen :(
3. Alten Fliesen bröckeln überall unter unseren Füssen, das Baby versucht regelmässig Steine zu schlucken, die Kinder hatten sich daran schon die Füsse verletzt.
4. Seit über einem Jahr werden wir auch vom direkten Nachbarn schikaniert. Er ist ca. 65 und trinkt grosse Mengen. Er hat mich und die Kinder mehrmals massiv angegriffen. Nach dem ersten Angriff und Sachbeschädigung habe ich die Polizei gerufen. Im Gegenzug er das Jugendamt... Im Dorf hat er direkt weiter Gerüchte über uns verbreitet und wir wurden von allen Seiten angefeindet und angegriffen. Weiter ging es von seiner Seite mit Stalking dass so schlimm wurde dass meine 3.5 jährige Tochter eine Riesenangst entwickelte und sich kaum mehr aus dem Haus traute, schlecht schlief usw. Auch das Jugendamt kommte uns da nicht helfen. Wir haben auch hier einige seiner Aktionen und Angriffe auf Video. Auch durch eine Überwachungskamera. Vor den Kindern hatte er mich oft beschimpft (Miststück usw.) Ein Annäherungsverbot läuft gerade.
Unser Vermieter mag uns zwar, aber er schludert eben bei allem, will nichts erneuern und grinst leider auch diesen problematischen Nachbarn an. Die Kinder trauen sich noch nicht mal auf den Spielplatz oder in den Garten. Es ist kein Leben.
Mit dem Jugendamt hatten wir gesprochen wegen dem Nachbarn und wieder wurde uns gesagt "umziehen".
Auch ist Nähe zu meiner Familie gewünscht die mir eben unter die Arme greifen kann. Hier sind wir weit entfernt da das Bauprojekt durch den Kostenanstieg leider geplatzt ist. Sonst wären wir alle 2024 zusammen gezogen. Die neue Wohnung liegt nur 10 min. entfernt von Familie.

Wir haben bezügl. Umzug schon alles in die Wege geleitet. Das alte JC übernimmt ein Unzugsunternehmen, die Kinder sind für die Schulen im neuen Ort angemeldet, bzw. der Grosse geht schon dort in die 5. Klasse und verbringt den einen Monat bei den Grosseltern. Die anderen Kinder sind für Kindergarten und Schule angemeldet bis auf die Jüngste.

Arbeit: Ich übe seit Anfang 2023 eine Honorarische Tätigkeit von Zuhause aus. Bisher hatte ich dies nicht gemeldet, da ich nicht weiss wie es ankommen würde und wir umziehen. Im neuen Wohnort hätte ich dann aber die Möglichkeit bald mehr in das Berufsleben einzusteigen. Für meine Arbeit benötige ich die Nähe zu Konsulaten und Kulturvereinen. Vorträge, Meetings, Zusammenarbeit mit versch. Organisationen würde dann zu meinen Aufgaben gehören.
Was würdet ihr mir raten? Dem Jobcenter davon erzählen oder ist es besser zu warten? Wann und wie sollte ich es überhaupt melden?

Meine Mutter meinte unsere erste Anlaufstelle wäre wohl das Sozialgericht, aber ich hatte es letztes Jahr im Forum hier so gelesen dass es eine offizielle Regelung ist, dass wenn die Miete zu hoch ist man im schlimmsten Fall die Differenz zahlt (Plus Umzug, Kaution), aber dass das Jobcenter das eben 6 Monate prüfen muss und so lange die volle Miete ausbezahlt? Ich finde allerdings dazu keine Texte mehr.
Wir haben die letzten Jahre so viel mitgemacht, wir kommen nie irgendwo an, die Kinder nimmt das auch mit. Ich wünsche mir nur dass wir uns endlich irgendwo wohlfühlen können und das Leben ein bischen einfacher wird.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Sheherazade am 01. Oktober 2023, 17:58:02
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Nach langem Warten auf einen Termin durfte ich nun zum Erstgespräch. Ohne dass ich die Umzugsgründe vortragen durfte wurde nicht nur die Wohnung, sondern auch der Antrag auf Bürgergeld abgeschmettert (!!)
So wurde ich dann entlassen, mit der Aussicht auf Obdachlosigkeit und Kindesentzug ("wenn Sie nichts Preiswertes finden sind auch die Kinder weg, also schauen Sie jetzt sofort")

Habe ich das richtig verstanden, du hast gar keinen Antrag gestellt, sondern dich mündlich abwimmeln lassen?
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2023, 18:31:56
saiwalo

Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Hier findest du mal grundsätzliches zum Umzugsthema.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Was ist angemessen in der Region? 730 Euro für 5 Personen. Da mein Lebensgefährte vor einem Jahr zum Pflegefall wurde, wird er vorerst nicht mit einziehen. Eine volle Genesung ist nicht sehr wahrscheinlich.
Schau mal bei dem folgenden Link nach > https://www.harald-thome.de/informationen.html

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Wir haben bezügl. Umzug schon alles in die Wege geleitet. Das alte JC übernimmt ein Unzugsunternehmen, die Kinder sind für die Schulen im neuen Ort angemeldet, bzw. der Grosse geht schon dort in die 5. Klasse und verbringt den einen Monat bei den Grosseltern. Die anderen Kinder sind für Kindergarten und Schule angemeldet bis auf die Jüngste.
Ich dachte das JC hat alles sogar das Bürgergeld abgelehnt  *:weisnich: 
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Ohne dass ich die Umzugsgründe vortragen durfte wurde nicht nur die Wohnung, sondern auch der Antrag auf Bürgergeld abgeschmettert (!!)

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Arbeit: Ich übe seit Anfang 2023 eine Honorarische Tätigkeit von Zuhause aus. Bisher hatte ich dies nicht gemeldet, da ich nicht weiss wie es ankommen würde und wir umziehen.
Das sollte schon gemeldet sein wenn du keine Folgen "spüren" willst. > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Meine Mutter meinte unsere erste Anlaufstelle wäre wohl das Sozialgericht, aber ich hatte es letztes Jahr im Forum hier so gelesen dass es eine offizielle Regelung ist, dass wenn die Miete zu hoch ist man im schlimmsten Fall die Differenz zahlt (Plus Umzug, Kaution), aber dass das Jobcenter das eben 6 Monate prüfen muss und so lange die volle Miete ausbezahlt? Ich finde allerdings dazu keine Texte mehr.
SG nur wenn das JC trödelt oder "Fehler" begeht die gesetzwidrig sind.
Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. Letzteres sollte man aber so gestalten das diese Unterstützung vom JC nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
Die Prüfung bezieht sich auf eine schon bewohnte Whg. wenn man davor kein ALG 2 bezogen hat
und seit Bürgergeld hättet ihr ein Jahr Karrenzzeit wo die Höhe der KdUH egal wäre.
Auch daher wäre es wichtig korrekte Angaben zu machen nicht wie
oben*

MfG FN
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: september23 am 01. Oktober 2023, 19:03:55
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Nach langem Warten auf einen Termin durfte ich nun zum Erstgespräch. Ohne dass ich die Umzugsgründe vortragen durfte wurde nicht nur die Wohnung, sondern auch der Antrag auf Bürgergeld abgeschmettert (!!)
...
Vor etwas über einem Jahr dachten wir endlich etwas gefunden zu haben, aber seitdem hat uns das Pech verfolgt. Das JC hatte auch da die volle Miete übernommen weil genug Gründe für den Umzug bestanden. Wir sind in ein idyllisches Dorf  gezogen.
Das verstehe ich nicht hier nicht. Du bekommst Bürgergeld, das Amt zahlt Dir die Miete für Deine jetzige Bleibe, aber bei neuer Anfrage zwecks Umzug wird das Bürgergeld abgelehnt? Ein neuer Bescheid? oder wie?

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Ich bin eh durch eine Verletzung körperlich eingeschränkt und durch die Belastung riskiere ich einen Rückfall. Von 2017-2019 war ich bettlägrig nach einer Lumbalpunktion mit schweren neurologischen Schäden. Diese machen sich durch die Belastung mehr und mehr bemerkbar.
Die Schwangerschaften gingen ohne Probleme? (das nur aus Interesse gefragt, musst Du nicht beantworten)

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Mit dem Jugendamt hatten wir gesprochen wegen dem Nachbarn und wieder wurde uns gesagt "umziehen".
Auch ist Nähe zu meiner Familie gewünscht die mir eben unter die Arme greifen kann. Hier sind wir weit entfernt da das Bauprojekt durch den Kostenanstieg leider geplatzt ist. Sonst wären wir alle 2024 zusammen gezogen. Die neue Wohnung liegt nur 10 min. entfernt von Familie.
Du beziehst bislang Bürgergeld und hattest vor zu bauen?

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Wir haben bezügl. Umzug schon alles in die Wege geleitet. Das alte JC übernimmt ein Unzugsunternehmen, die Kinder sind für die Schulen im neuen Ort angemeldet, bzw. der Grosse geht schon dort in die 5. Klasse und verbringt den einen Monat bei den Grosseltern. Die anderen Kinder sind für Kindergarten und Schule angemeldet bis auf die Jüngste.
im ersten Satz schreibst Du, dass Du einen Antrag stellen wolltest und das ganze Bürgergeld abgelehnt wurde, das Du bislang beziehst.
Hier steht aber, dass Du den Umzug finanziert bekommst. Was fehlt denn dann?

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Arbeit: Ich übe seit Anfang 2023 eine Honorarische Tätigkeit von Zuhause aus. Bisher hatte ich dies nicht gemeldet, da ich nicht weiss wie es ankommen würde und wir umziehen.
Ich verstehe den Zusammenhang von Arbeit und Einkommen melden zu Umzug nicht. Wenn Du aufstockst, bekommst Du alles, was auch bei vollem Bürgergeld zusteht. Auf jeden Fall "kommt es nicht gut an", wenn Du bereits monatelang (bald 1 Jahr) nicht gemeldetes Einkommen hast.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Im neuen Wohnort hätte ich dann aber die Möglichkeit bald mehr in das Berufsleben einzusteigen. Für meine Arbeit benötige ich die Nähe zu Konsulaten und Kulturvereinen. Vorträge, Meetings, Zusammenarbeit mit versch. Organisationen würde dann zu meinen Aufgaben gehören.
Was würdet ihr mir raten? Dem Jobcenter davon erzählen oder ist es besser zu warten? Wann und wie sollte ich es überhaupt melden?
Sobald Du Einkommen hast

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Meine Mutter meinte unsere erste Anlaufstelle wäre wohl das Sozialgericht, aber ich hatte es letztes Jahr im Forum hier so gelesen dass es eine offizielle Regelung ist, dass wenn die Miete zu hoch ist man im schlimmsten Fall die Differenz zahlt (Plus Umzug, Kaution), aber dass das Jobcenter das eben 6 Monate prüfen muss und so lange die volle Miete ausbezahlt? Ich finde allerdings dazu keine Texte mehr.
Für das Sozialgericht benötigst Du eine offizielle Absage.

Bislang ist mir aber unklar, was Du bekommst und worin Dein genaues Problem besteht.
Beim neuen JC die Fortführung des BG? Gab es vielleicht ein Missverständnis, dass Du natürlich dort nichts bekommst, solange Du beim alten gemeldet bist?
Gehts um Kostenübernahme der Miete?
Die Differenz von 3. bezahlen lassen, geht offiziell übrigens nicht, denn das ist eine Zuwendung, die anrechenbar ist.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37
Zitat von: Sheherazade am 01. Oktober 2023, 17:58:02
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 17:40:35Nach langem Warten auf einen Termin durfte ich nun zum Erstgespräch. Ohne dass ich die Umzugsgründe vortragen durfte wurde nicht nur die Wohnung, sondern auch der Antrag auf Bürgergeld abgeschmettert (!!)
So wurde ich dann entlassen, mit der Aussicht auf Obdachlosigkeit und Kindesentzug ("wenn Sie nichts Preiswertes finden sind auch die Kinder weg, also schauen Sie jetzt sofort")

Habe ich das richtig verstanden, du hast gar keinen Antrag gestellt, sondern dich mündlich abwimmeln lassen?

Ich hatte den Antrag online gestellt aber vor Ort haben sie sich dann geweigert diesen weiter zu bearbeiten. Ich hatte auch die Vorgesetzte gesprochen. Diese meinte ich dürfe erst weiter verfahren wenn die Wohnung als angemessen akzeptiert bin.

@September
Da wir in einen anderen Landkreis umziehen (zu Familie) müssen wir einen Neuantrag stellen, dieser wurde abgewimmelt aufgrund der Kosten der neuen Mietwohnung.

Meine Gesundheit hat sich während den Schwangerschaften verbessert. 2019 musste ich allerdings trotzdem die körperliche Anstrengung gering halten.

Nein, ich hatte nicht vor zu bauen, meine Eltern. Ich hätte als Untermieter im Haus leben können.

Ich erhalte bisher kein Einkommen, es ist eine honorarische Tätigkeit (ohne Einkommen, ehrenamtlich)
Ich erwähne es weil ich gelesen hatte Jobangebot = Umzugs(mit)grund

Das alte (jetzige) JC bezahlt das Umzugsunternehmen. Das neue (zukünftige) Jobcenter liess mich aber keinen Neuantrag auf Bürgergeld stellen weil die Wohnung 150 Euro zu teuer ist. Somit stehe ich bald ohne jegliche Leistungen da.

Komischerweise meinte die SB meine Eltern dürften eventuell als Bürgen die Differenz bezahlen, aber zur Not tue ich das auch selbst. Bzw. würde ich auf kurz oder lang im neuen Wohnort ein kleines Einkommen haben. Auch deswegen Frage ich ob ich die Jobaussicht erwähnen soll?


@Fettnäpfchen

Wie oben an September beschrieben wird die Umzugsfirma ja vom alten JC übernommen.

Das neue JC hat alles abgelehnt, schindet seit längerem schon Zeit. Um einen Antrag zu stellen muss man erst in der Zentrale einen Schlüssel bekommen. Diese Zentrale ist aber NIE zu erreichen, egal ob morgends oder Nachmittags. Bis ich die Zugangsdaten hatte ging viel Zeit ins Land. Nach dem Online Antrag musste ich wochelang auf einen Termin für das Erstgespräch warten.
Vor Ort wurde ich gefragt wie teuer die Wohnung ist, und als ich die Kaltmiete nannte hat die Dame sofort ihren Laptop geschlossen und gesagt "Dann können wir das nicht machen, das ist zu hoch, sie müssen sich was anderes suchen."

Ich hatte mehrmals gesagt dass ich rechtlich beraten wurde und weiss ich kann die Differenz zahlen und dass wir es bisher auch so gehandhabt haben (mit dem Jobcenter auch, also wir haben nicht vor JC Bezug dort gewohnt oder so)..

Die Vorgesetzte meinte ich darf erst den Antrag auf Bürgergeld weiterbearbeiten wenn die Wohnung genehmigt ist. Ich solle die Wohnung einer weiteren Kollegin vorlegen, aber sie glaubt nicht dass es klappt.

"Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. "
Genau das wurde mir gesagt geht nicht :/

"Die Prüfung bezieht sich auf eine schon bewohnte Whg. wenn man davor kein ALG 2 bezogen hat
und seit Bürgergeld hättet ihr ein Jahr Karrenzzeit wo die Höhe der KdUH egal wäre.
Auch daher wäre es wichtig korrekte Angaben zu machen nicht wie."
Letztes Jahr hatte ich das hier im Forum gelesen und daraufhin auch per Google gefunden, dass auch bei einer neuen Wohnung die Angemessenheit geprüft werden kann. Bis zu 6 Monate müsse das JC die Miete vollständig übernehmen. In der Zeit kann man den Umzug rechtfertigen (Härtefälle). Hier wo wir jetzt noch wohnen ist das genauso passiert und die Miete wurde vollständig übernommen. Das JC hier ist erstaunlich umgänglich und kulant.

Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: TripleH am 01. Oktober 2023, 22:06:47

ZitatDie Vorgesetzte meinte ich darf erst den Antrag auf Bürgergeld weiterbearbeiten wenn die Wohnung genehmigt ist.

Was soll denn am Bürgergeldantrag auch bearbeitet werden, wenn das Jobcenter deines Wunschwohnortes bisher gar nicht örtlich zuständig ist? Man kann dir kein Bürgergeld bewilligen, wenn du dort nicht wohnst.

Wenn du weißt, dass du keine Zusicherung bekommst und du die Differenz selbst zahlen willst, dann zieh um, melde dich dort an und man wird deinen Antrag dann auch bearbeiten müssen. Es ist sowieso verwunderlich, dass man dir die Wohnung überhaupt solange bereit hält und nicht schon längst anderweitig vermietet hat.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: september23 am 01. Oktober 2023, 23:31:18
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Ich erhalte bisher kein Einkommen, es ist eine honorarische Tätigkeit (ohne Einkommen, ehrenamtlich)
Ich erwähne es weil ich gelesen hatte Jobangebot = Umzugs(mit)grund
Eine Honorartätigkeit ohne Honorar? Ok.
Ein Arbeitsvertrag mit Gehalt ist sicher ein Grund, aber Du bekommst die Umzugskosten doch sowieso vom alten JC, wie Du schreibst.
Und für den Umzug benötigt Du nie einen Grund- nur wenn Du ihn bezahlt haben willst. Was ja der Fall ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Das alte (jetzige) JC bezahlt das Umzugsunternehmen. Das neue (zukünftige) Jobcenter liess mich aber keinen Neuantrag auf Bürgergeld stellen weil die Wohnung 150 Euro zu teuer ist. Somit stehe ich bald ohne jegliche Leistungen da.
Selbst wenn die neue Wohnung zu teuer ist, steht Dir Bürgergeld zu. Und die Miete in der Höhe, wie sie angemessen ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Komischerweise meinte die SB meine Eltern dürften eventuell als Bürgen die Differenz bezahlen, aber zur Not tue ich das auch selbst. Bzw. würde ich auf kurz oder lang im neuen Wohnort ein kleines Einkommen haben. Auch deswegen Frage ich ob ich die Jobaussicht erwähnen soll?
wenn Du mit dem Zusatzgeld und dem entsprechenden Abzug des BG die Wohnung zahlen kannst, warum nicht. Wenn die Eltern "Bürgen" sind, dann zahlen sie aber nichts, sondern stehen nur für den Fall, dass Du gar nicht kannst für den Vermieter zur Verfügung. Für das JC ist das nicht relevant.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37"Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. "
Genau das wurde mir gesagt geht nicht :/
Geht auch nicht. Sich darauf berufen, dass man keinerlei Unterstützung hat, den vollen Bezug benötigen und dann doch Geld von anderen erhalten funktioniert nicht. Das wird als Unterstützung angerechnet und zwar zu 100%.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Sheherazade am 02. Oktober 2023, 09:07:53
Zitat von: TripleH am 01. Oktober 2023, 22:06:47Was soll denn am Bürgergeldantrag auch bearbeitet werden, wenn das Jobcenter deines Wunschwohnortes bisher gar nicht örtlich zuständig ist? Man kann dir kein Bürgergeld bewilligen, wenn du dort nicht wohnst.

Wenn du weißt, dass du keine Zusicherung bekommst und du die Differenz selbst zahlen willst, dann zieh um, melde dich dort an und man wird deinen Antrag dann auch bearbeiten müssen.

Du hast Recht, genau so! Da habe ich mich von zuviel Text verwirren lassen.  :schaem:
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2023, 16:51:38
saiwalo


Vorab erst mal was TripleH geschrieben hat solltest du machen.
Du kannst natürlich den Antrag kurz vor Einzug postalisch an das JC senden. Sollte aber "nachweislich" sein.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Vor Ort wurde ich gefragt wie teuer die Wohnung ist, und als ich die Kaltmiete nannte hat die Dame sofort ihren Laptop geschlossen und gesagt "Dann können wir das nicht machen, das ist zu hoch, sie müssen sich was anderes suchen."
Ein absolutes NO GO! schon allein weil die Gesamtmiete betrachtet werden muss und darüber hinaus gehe ich davon aus das die Karrenzzeit auch für euch zählt. Halt nur vom 01.01.23 bis 31.12.23 denn ansonsten würde das alte JC den Umzug NICHT bezahlen weil die Whg. zu teuer ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37"Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. "
Genau das wurde mir gesagt geht nicht :/
Wenn es um die Verwandtschaft geht und der Text von mir ist dann fehlt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2023, 18:31:56Letzteres sollte man aber so gestalten das diese Unterstützung vom JC nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
also mit einem Darlehensvertrag. Oder du vermietest einen Raum unter für eben die Differenz der Summe falls es die Whg. hergibt.

und gleich zusätzlich > Zitieren geht so das man den Text markiert und dann unten rechts auf den Button Ausgewählten Text zitieren drückt.<

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Die Vorgesetzte meinte ich darf erst den Antrag auf Bürgergeld weiterbearbeiten wenn die Wohnung genehmigt ist. Ich solle die Wohnung einer weiteren Kollegin vorlegen, aber sie glaubt nicht dass es klappt.
Da frage ich mich lediglich warum das alte JC den Umzug finanziell unterstützt wenn vom neuen JC keine Angemessenheitsbestätigung vorliegt.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Das JC hier ist erstaunlich umgänglich und kulant.
anscheinend ja.

MfG FN
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55
Zitat von: september23 am 01. Oktober 2023, 23:31:18
Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Ich erhalte bisher kein Einkommen, es ist eine honorarische Tätigkeit (ohne Einkommen, ehrenamtlich)
Ich erwähne es weil ich gelesen hatte Jobangebot = Umzugs(mit)grund
Eine Honorartätigkeit ohne Honorar? Ok.
Ein Arbeitsvertrag mit Gehalt ist sicher ein Grund, aber Du bekommst die Umzugskosten doch sowieso vom alten JC, wie Du schreibst.
Und für den Umzug benötigt Du nie einen Grund- nur wenn Du ihn bezahlt haben willst. Was ja der Fall ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Das alte (jetzige) JC bezahlt das Umzugsunternehmen. Das neue (zukünftige) Jobcenter liess mich aber keinen Neuantrag auf Bürgergeld stellen weil die Wohnung 150 Euro zu teuer ist. Somit stehe ich bald ohne jegliche Leistungen da.
Selbst wenn die neue Wohnung zu teuer ist, steht Dir Bürgergeld zu. Und die Miete in der Höhe, wie sie angemessen ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Komischerweise meinte die SB meine Eltern dürften eventuell als Bürgen die Differenz bezahlen, aber zur Not tue ich das auch selbst. Bzw. würde ich auf kurz oder lang im neuen Wohnort ein kleines Einkommen haben. Auch deswegen Frage ich ob ich die Jobaussicht erwähnen soll?
wenn Du mit dem Zusatzgeld und dem entsprechenden Abzug des BG die Wohnung zahlen kannst, warum nicht. Wenn die Eltern "Bürgen" sind, dann zahlen sie aber nichts, sondern stehen nur für den Fall, dass Du gar nicht kannst für den Vermieter zur Verfügung. Für das JC ist das nicht relevant.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37"Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. "
Genau das wurde mir gesagt geht nicht :/
Geht auch nicht. Sich darauf berufen, dass man keinerlei Unterstützung hat, den vollen Bezug benötigen und dann doch Geld von anderen erhalten funktioniert nicht. Das wird als Unterstützung angerechnet und zwar zu 100%.

Der Honorarkonsul:
https://www.impulse.de/selbstmanagement/diplomat-im-nebenjob/2042771.html

So dachte ich daw ja auch dass ich frei umziehen darf, aber die Aussage war tatsächlich dass ich dann komplett ohne Bürgergeld lebe. Und dagegen will ich eben rechtzeitig vorgehen.

Auch wurde mir gesagt ich darf nicht erst umziehen...also sehr verwirrend.

Ich glaube bei der Unterstützung geht es um den Anschluss in eine Stadt. Nicht finanziell. Die Differenz kann ich noch selbst zahlen. Nur hatte das Jobcenter mir gesagt es wäre gut wenn die Eltern da helfen. Sogar die Verwirrung ist verwirrt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2023, 16:51:38saiwalo


Vorab erst mal was TripleH geschrieben hat solltest du machen.
Du kannst natürlich den Antrag kurz vor Einzug postalisch an das JC senden. Sollte aber "nachweislich" sein.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Vor Ort wurde ich gefragt wie teuer die Wohnung ist, und als ich die Kaltmiete nannte hat die Dame sofort ihren Laptop geschlossen und gesagt "Dann können wir das nicht machen, das ist zu hoch, sie müssen sich was anderes suchen."
Ein absolutes NO GO! schon allein weil die Gesamtmiete betrachtet werden muss und darüber hinaus gehe ich davon aus das die Karrenzzeit auch für euch zählt. Halt nur vom 01.01.23 bis 31.12.23 denn ansonsten würde das alte JC den Umzug NICHT bezahlen weil die Whg. zu teuer ist.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37"Mehrkosten der KdUH kann man selbstverständlich aus dem RL bezahlen oder die Verwandtschaft macht es. "
Genau das wurde mir gesagt geht nicht :/
Wenn es um die Verwandtschaft geht und der Text von mir ist dann fehlt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2023, 18:31:56Letzteres sollte man aber so gestalten das diese Unterstützung vom JC nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
also mit einem Darlehensvertrag. Oder du vermietest einen Raum unter für eben die Differenz der Summe falls es die Whg. hergibt.

und gleich zusätzlich > Zitieren geht so das man den Text markiert und dann unten rechts auf den Button Ausgewählten Text zitieren drückt.<

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Die Vorgesetzte meinte ich darf erst den Antrag auf Bürgergeld weiterbearbeiten wenn die Wohnung genehmigt ist. Ich solle die Wohnung einer weiteren Kollegin vorlegen, aber sie glaubt nicht dass es klappt.
Da frage ich mich lediglich warum das alte JC den Umzug finanziell unterstützt wenn vom neuen JC keine Angemessenheitsbestätigung vorliegt.

Zitat von: saiwalo am 01. Oktober 2023, 19:27:37Das JC hier ist erstaunlich umgänglich und kulant.
anscheinend ja.

MfG FN

Das kulante alte JC hatte mir gesagt ich solle den Antrag frühzeitig stellen bei der neuen Behörde. Sonst würde ja auch min. einen Monat kein Geld fliessen? Oder wie ist das geregelt?

Und aufgrund der vielen triftigen Gründe haben sie dem Umzug zugestimmt.
Beim Umzug letztes Jahr lief es ähnlich. Die Kosten der neuen Wohnungen haben das alte JC nicht gekümmert. Vielleicht macht da jeder SB etwas anderes und keiner weiss was rechtens ist.

Der Antrag wurde übrigens online gestellt. Also wir ziehen um und dann wieder zum JC und den Antrag weiter bearbeiten lassen und bitten dass sie die Angemessenheit prüfen in der "Karenzzeit"?

Zitat von: TripleH am 01. Oktober 2023, 22:06:47
ZitatDie Vorgesetzte meinte ich darf erst den Antrag auf Bürgergeld weiterbearbeiten wenn die Wohnung genehmigt ist.

Was soll denn am Bürgergeldantrag auch bearbeitet werden, wenn das Jobcenter deines Wunschwohnortes bisher gar nicht örtlich zuständig ist? Man kann dir kein Bürgergeld bewilligen, wenn du dort nicht wohnst.

Wenn du weißt, dass du keine Zusicherung bekommst und du die Differenz selbst zahlen willst, dann zieh um, melde dich dort an und man wird deinen Antrag dann auch bearbeiten müssen. Es ist sowieso verwunderlich, dass man dir die Wohnung überhaupt solange bereit hält und nicht schon längst anderweitig vermietet hat.

Wir haben der Wohnung schon zugesagt und der Vermieter hat dann noch renoviert, der Vertrag kam jetzt erst in der Post.  :weisnich:

Wir haben das letzte Mal 1.5 Monate vor dem Umzug den Antrag auf Hartz 4 fertig ausgefüllt. Die Vordrucke wurden uns vom Jobcenter zugesendet. Anscheinend machen die alles falsch.

Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: september23 am 04. Oktober 2023, 09:04:04
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Der Honorarkonsul:
https://www.impulse.de/selbstmanagement/diplomat-im-nebenjob/2042771.html

Bei
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Arbeit: Ich übe seit Anfang 2023 eine Honorarische Tätigkeit von Zuhause aus.
muss man nicht drauf kommen, dass Du Honorarkonsulin bist.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Bisher hatte ich dies nicht gemeldet, da ich nicht weiss wie es ankommen würde und wir umziehen. Im neuen Wohnort hätte ich dann aber die Möglichkeit bald mehr in das Berufsleben einzusteigen. Für meine Arbeit benötige ich die Nähe zu Konsulaten und Kulturvereinen. Vorträge, Meetings, Zusammenarbeit mit versch. Organisationen würde dann zu meinen Aufgaben gehören.
Was würdet ihr mir raten? Dem Jobcenter davon erzählen oder ist es besser zu warten? Wann und wie sollte ich es überhaupt melden?
Ein Ehrenamt interessiert nicht, wenn Du offenbar keine Einnahmen hast.

Bei "Honorarkonsul" findet man, dass der/die im Ausland zu finden ist und dort, wo ein eigenständiges Konsulat aus wirtschaftlichen Gründen nicht eröffnet wird, aber nun gut.

Erzählen kannst Du dem JC dann davon, wenn Du eine bezahlte Tätigkeit annimmst.


Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55So dachte ich daw ja auch dass ich frei umziehen darf, aber die Aussage war tatsächlich dass ich dann komplett ohne Bürgergeld lebe. Und dagegen will ich eben rechtzeitig vorgehen.
darfst Du auch und das Bürgergeld hat mit der Frage der Miete nichts zu tun

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Auch wurde mir gesagt ich darf nicht erst umziehen...also sehr verwirrend.
"gesagt"= nicht verwertbar

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich glaube bei der Unterstützung geht es um den Anschluss in eine Stadt. Nicht finanziell.
Du glaubst? Welche nicht-finanzielle Unterstützung soll das Seiten des JC sein, um Anschluss zu bekommen?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Die Differenz kann ich noch selbst zahlen. Nur hatte das Jobcenter mir gesagt es wäre gut wenn die Eltern da helfen. Sogar die Verwirrung ist verwirrt.
Irgendeiner erzählt hier Unfug oder hat was falsch verstanden oder beides. Stell den Antrag schriftlich, wenn Du am neuen Wohnort gemeldet bist und dann warte ab, was schriftlich kommt.
Wenn Du die Differenz von 150 Euro (wenn ich recht erinnere) so einfach zahlen kannst oder Deine Eltern Dir helfen können, dann mach es mit Darlehen von denen, dass Du notfalls die Zeit überbrückst.

Sollten sie die Mietdifferenz dauerhaft übernehmen und ihr nur zum Schein- wie hier vorgeschlagen- einen Darlehensvertrag aufsetzen, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das unter Sozialleistungsbetrug fällt.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23
Zitat von: september23 am 04. Oktober 2023, 09:04:04
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Der Honorarkonsul:
https://www.impulse.de/selbstmanagement/diplomat-im-nebenjob/2042771.html

Bei
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Arbeit: Ich übe seit Anfang 2023 eine Honorarische Tätigkeit von Zuhause aus.
muss man nicht drauf kommen, dass Du Honorarkonsulin bist.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Bisher hatte ich dies nicht gemeldet, da ich nicht weiss wie es ankommen würde und wir umziehen. Im neuen Wohnort hätte ich dann aber die Möglichkeit bald mehr in das Berufsleben einzusteigen. Für meine Arbeit benötige ich die Nähe zu Konsulaten und Kulturvereinen. Vorträge, Meetings, Zusammenarbeit mit versch. Organisationen würde dann zu meinen Aufgaben gehören.
Was würdet ihr mir raten? Dem Jobcenter davon erzählen oder ist es besser zu warten? Wann und wie sollte ich es überhaupt melden?
Ein Ehrenamt interessiert nicht, wenn Du offenbar keine Einnahmen hast.

Bei "Honorarkonsul" findet man, dass der/die im Ausland zu finden ist und dort, wo ein eigenständiges Konsulat aus wirtschaftlichen Gründen nicht eröffnet wird, aber nun gut.

Erzählen kannst Du dem JC dann davon, wenn Du eine bezahlte Tätigkeit annimmst.


Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55So dachte ich daw ja auch dass ich frei umziehen darf, aber die Aussage war tatsächlich dass ich dann komplett ohne Bürgergeld lebe. Und dagegen will ich eben rechtzeitig vorgehen.
darfst Du auch und das Bürgergeld hat mit der Frage der Miete nichts zu tun

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Auch wurde mir gesagt ich darf nicht erst umziehen...also sehr verwirrend.
"gesagt"= nicht verwertbar

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich glaube bei der Unterstützung geht es um den Anschluss in eine Stadt. Nicht finanziell.
Du glaubst? Welche nicht-finanzielle Unterstützung soll das Seiten des JC sein, um Anschluss zu bekommen?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Die Differenz kann ich noch selbst zahlen. Nur hatte das Jobcenter mir gesagt es wäre gut wenn die Eltern da helfen. Sogar die Verwirrung ist verwirrt.
Irgendeiner erzählt hier Unfug oder hat was falsch verstanden oder beides. Stell den Antrag schriftlich, wenn Du am neuen Wohnort gemeldet bist und dann warte ab, was schriftlich kommt.
Wenn Du die Differenz von 150 Euro (wenn ich recht erinnere) so einfach zahlen kannst oder Deine Eltern Dir helfen können, dann mach es mit Darlehen von denen, dass Du notfalls die Zeit überbrückst.

Sollten sie die Mietdifferenz dauerhaft übernehmen und ihr nur zum Schein- wie hier vorgeschlagen- einen Darlehensvertrag aufsetzen, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das unter Sozialleistungsbetrug fällt.


Ja, ich wollte auch meine genaue Jobbezeichnung nicht teilen, weil da entstehen nur noch mehr Fragen draus.
Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.

Da liegt ein Missverständnis vor, du hattest in einer Nachricht eine "Unterstützung" angesprochen. Und ich glaube es ging original darum dass ich angegeben hatte dass ich im neuen Wohnort die Unterstützung meiner Familie habe.Nicht finanzielle Dinge.   Deswegen habe ich es nur richtig gestellt.

Mal ohne schreiende Kinder in den Armen einen Grosseinkauf machen ist z.B. Gold wert!

Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.

Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
https://www.jobcenter-wetterau.de/buerger/wie-stelle-ich-meinen-antrag.html

Ich scheine auch nicht an Formulare zum herunterladen zu kommen. Tel. ist die Zentrale wirklich NIE erreichbar.

Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: TripleH am 04. Oktober 2023, 14:30:53
Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.

Der Wetteraukreis liegt nicht im Ausland.

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet.

In welcher Form?

Fakt ist: Für die Zusicherung zum Umzug ist das neue Jobcenter zuständig, nicht das alte, da das immer im Zusammenhang mit einem konkreten Wohnungsangebot geprüft werden muss.
Fakt ist: dir wurde gesagt, dass es zu teuer ist, daher Ablehnung.
Fakt ist: du kannst trotzdem umziehen, wenn du die damit verbunden Kosten und Mehrkosten selbst trägst.
Fakt ist: dein Antrag auf Bürgergeld beim neuen JC wird erst bearbeitet, wenn du auch tatsächlich umgezogen bist, da dann erst das neue JC zuständig ist.

Welche offenen Fragen hast du noch?
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33
saiwalo

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Das kulante alte JC hatte mir gesagt ich solle den Antrag frühzeitig stellen bei der neuen Behörde. Sonst würde ja auch min. einen Monat kein Geld fliessen? Oder wie ist das geregelt?
Die Regelung ist rückwirkend. Zum Monatsersten wird, wenn der Antrag bewilligt wird, geleistet.
Sollte das andere JC nicht in die Pötte kommen muss das alte JC solange weiterleisten. Verrechnet wird dann normalerweise untereinander. Wenn nicht musst du dem JC das zuviel geleistet hat die zuviel geleistete Zahlung erstatten.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Vielleicht macht da jeder SB etwas anderes und keiner weiss was rechtens ist.
ja naturbedingt stößt man in einem Hilfeforum oft auf das "Phänomen".

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Der Antrag wurde übrigens online gestellt. Also wir ziehen um und dann wieder zum JC und den Antrag weiter bearbeiten lassen und bitten dass sie die Angemessenheit prüfen in der "Karenzzeit"?
Die Angemessenheitsprüfung musst du nicht erbeten! das gehört automatisch gemacht. Und wenn man mit dem Ergebnis unzufrieden ist kann man dann dagegen vorgehen. Stichwort Umzugserlaubnis mit Kostenübernahme vom alten JC erhalten und dann die Regelung im neuen Bürgergeldgesetz.

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
Das solltest du für dich behalten denn um es gegen das JC einzusetzen ist verboten/nicht erlaubt genau ausgedrückt.

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
Auf der von dir verlinkten Seite ist atok nicht erkennbar ob es eine Optionskommune ist oder nicht. Denn die haben in der Tat gerne mal andere Formulare auf denen sie meist auch noch bestehen.
Hier:
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Da sich die Seite schon wieder geändert hat muss man ein bißerl suchen.

MfG FN
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: september23 am 04. Oktober 2023, 18:38:36
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ja, ich wollte auch meine genaue Jobbezeichnung nicht teilen, weil da entstehen nur noch mehr Fragen draus.
Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.
ich fühle mich gerade etwas veralbert. Muss man neuerdings keinen Wohnsitz in Deutschland haben, um Bürgergeld zu bekommen?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Mal ohne schreiende Kinder in den Armen einen Grosseinkauf machen ist z.B. Gold wert!
zweifelsohne, hat aber mit Bürgergeld herzlich wenig zu tun

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
zur Erinnerung kannst Du es nutzen, solltest es aber nicht offiziell erwähnen, denn wenn der SB damit nicht einverstanden war, hast Du Dich strafbar gemacht.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
https://www.jobcenter-wetterau.de/buerger/wie-stelle-ich-meinen-antrag.html
in welcher kleinen Republik außerhalb Deutschlands liegt auf Deinem Globus die Wetterau?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich scheine auch nicht an Formulare zum herunterladen zu kommen. Tel. ist die Zentrale wirklich NIE erreichbar.
vielleicht die falsche Vorwahl aus dem Ausland  :lol:

Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: DerGreif am 04. Oktober 2023, 19:11:35
Du hast eine Zustimmung zum Umzug, na gut...
Trotzdem ist eine Zustimmung zur Anmietung vom neuen Jobcenter notwendig, d.h. die neue Wohnung muss angemessen sein. Ist die das nicht, wird nur die angemessene KDU gezahlt und keine umzugsbedingten Kosten wie Kaution.

Dabei sollte man auf die Intention des Gesetzgebers achten. Nicht jeder kann eine x-beliebig teure Wohnung anmieten und sich diese mindestens ein Jahr vom Steuerzahler finanzieren lassen. Der Sinn ist, innerhalb eines Jahres nicht die BESTANDSwohnung zu verlieren und evtl aus dem Bürgergeld wieder raus zu kommen.
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 19:52:58
Zitat von: september23 am 04. Oktober 2023, 18:38:36
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ja, ich wollte auch meine genaue Jobbezeichnung nicht teilen, weil da entstehen nur noch mehr Fragen draus.
Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.
ich fühle mich gerade etwas veralbert. Muss man neuerdings keinen Wohnsitz in Deutschland haben, um Bürgergeld zu bekommen?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Mal ohne schreiende Kinder in den Armen einen Grosseinkauf machen ist z.B. Gold wert!
zweifelsohne, hat aber mit Bürgergeld herzlich wenig zu tun

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
zur Erinnerung kannst Du es nutzen, solltest es aber nicht offiziell erwähnen, denn wenn der SB damit nicht einverstanden war, hast Du Dich strafbar gemacht.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
https://www.jobcenter-wetterau.de/buerger/wie-stelle-ich-meinen-antrag.html
in welcher kleinen Republik außerhalb Deutschlands liegt auf Deinem Globus die Wetterau?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich scheine auch nicht an Formulare zum herunterladen zu kommen. Tel. ist die Zentrale wirklich NIE erreichbar.
vielleicht die falsche Vorwahl aus dem Ausland  :lol:


Genau deswegen wollte ich gar nicht erst erklären was ich arbeite und nur fragen wann und ob ich es melden muss ohne Honorar. Die Kommentare werden übergriffig und albern. Natürlich lebe ich nicht im Ausland, sondern liege für die Republik die nicht Deutsch ist im Ausland. Das solls eben auch geben dass der "Arbeitgeber" nicht in der BRD liegt.

Gleiche Antwort auch an @Triple H





Zitat von: DerGreif am 04. Oktober 2023, 19:11:35Du hast eine Zustimmung zum Umzug, na gut...
Trotzdem ist eine Zustimmung zur Anmietung vom neuen Jobcenter notwendig, d.h. die neue Wohnung muss angemessen sein. Ist die das nicht, wird nur die angemessene KDU gezahlt und keine umzugsbedingten Kosten wie Kaution.

Dabei sollte man auf die Intention des Gesetzgebers achten. Nicht jeder kann eine x-beliebig teure Wohnung anmieten und sich diese mindestens ein Jahr vom Steuerzahler finanzieren lassen. Der Sinn ist, innerhalb eines Jahres nicht die BESTANDSwohnung zu verlieren und evtl aus dem Bürgergeld wieder raus zu kommen.

1 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?

Alles andere passt, ich habe das Jobcenter nur um die angemessene KDU gebeten falls es nicht in voller Höhe übernommen wird. Daraufhin der Kommentar das ginge auch nicht und es gäbe kein Bürgergeld wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Jetzt weiss ich ja dass das falsch ist.



Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33saiwalo

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Das kulante alte JC hatte mir gesagt ich solle den Antrag frühzeitig stellen bei der neuen Behörde. Sonst würde ja auch min. einen Monat kein Geld fliessen? Oder wie ist das geregelt?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Die Regelung ist rückwirkend. Zum Monatsersten wird, wenn der Antrag bewilligt wird, geleistet.
Sollte das andere JC nicht in die Pötte kommen muss das alte JC solange weiterleisten. Verrechnet wird dann normalerweise untereinander. Wenn nicht musst du dem JC das zuviel geleistet hat die zuviel geleistete Zahlung erstatten.
Ah ok, das ist gut zu wissen! Weil ich dachte wirklich ab Umzugsdatum fliesst gar kein Geld mehr. .

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Das solltest du für dich behalten denn um es gegen das JC einzusetzen ist verboten/nicht erlaubt genau ausgedrückt.
Ist für mich aufgezeichnet als Gedächtnisstütze. Eben auch wenn Unfug erzählt wird.

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Auf der von dir verlinkten Seite ist atok nicht erkennbar ob es eine Optionskommune ist oder nicht. Denn die haben in der Tat gerne mal andere Formulare auf denen sie meist auch noch bestehen.
Hier:
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Da sich die Seite schon wieder geändert hat muss man ein bißerl suchen.

MfG FN

Danke ich schaue auf die Seite
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: september23 am 04. Oktober 2023, 21:24:10
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Genau deswegen wollte ich gar nicht erst erklären was ich arbeite und nur fragen wann und ob ich es melden muss ohne Honorar.
dazu hast Du eine Antwort erhalten - allerdings musste erst nachgefragt werden, wie man sich eine Honoratätigkeit ohne Honorar vorstellen soll und dann hast Du erst was von Honorarkonsulin erzählt und dann, dass Du im Ausland bist

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Die Kommentare werden übergriffig und albern.
auch eine Antwort auf Widersprüche und ja, gern geschehen, dass man Dir auf Dein Anliegen Antworten gegeben hat und einfach nachgefragt hat, weil Deine Schilderung so nicht stimmen kann

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Natürlich lebe ich nicht im Ausland, sondern liege für die Republik die nicht Deutsch ist im Ausland.
Der Satz macht keinen Sinn.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Das solls eben auch geben dass der "Arbeitgeber" nicht in der BRD liegt.
Dann schreib nicht, dass Du im Ausland bist. siehe
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.
.[/quote]
Und einen Arbeitgeber hast Du ja gar nicht. Aber das ist nebensächlich in dem Zusammenhang.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:551 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?
wie soll das aussehen? Wenn man raus ist, ist man raus, weil man genug verdient. Ob mit 4 oder mehr Kindern.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Alles andere passt, ich habe das Jobcenter nur um die angemessene KDU gebeten falls es nicht in voller Höhe übernommen wird. Daraufhin der Kommentar das ginge auch nicht und es gäbe kein Bürgergeld wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Jetzt weiss ich ja dass das falsch ist.

korrekt

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23]Ich habe das Gespräch mit der SB
Ist für mich aufgezeichnet als Gedächtnisstütze. Eben auch wenn Unfug erzählt wird.
ist trotzdem eine Straftat

 :bye:  :bye:
Titel: Aw: Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2023, 16:34:23
saiwalo

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 19:52:581 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?
Wenn es um die Kulanzzeiten geht gibt es tatsächlich Fristen.
Die Frage ist ob das zutrifft und wie lange du kein ALG 2 beziehst?
beim VM:
Zitat(3) 1Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn
des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. 2Innerhalb
dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. 3Wird der
Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich
die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 4Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn
zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen
worden sind.
bei der Whg:
Zitat4Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen,
verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 5Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem
Zwölften Buch bezogen worden sind. 6
alles aus der Lesefassung und wg. Kindergeld etc. steht da natürlich auch aktuelles dabei.

Ein schönes WE
FN