Bei einem mir bekannten LE waren die Gutschriften auf seinem Konto zum Teil deutlich niedriger als die im Bescheid unter Zahlungsweg angegebenen Werte. Es wurden in der Zeit von Januar 2022 bis September 2023 insgesamt 9 mal zu wenig überwiesen. Jetzt stellt sich die Frage: wo sind die fehlenden Gelder geblieben - bei besonders cleveren Mitarbeitern des JC oder bei der Bank?
Was können wir unternehmen?
Gruß hko
hko
Einen Ü-Antrag stellen > Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0)
MfG FN
Überprüfe mal den Bescheid nach Absetzungen. Diese werden gerne Übersehen.
Zitat von: Nö am 09. Oktober 2023, 10:04:00Überprüfe mal den Bescheid nach Absetzungen. Diese werden gerne Übersehen.
Im Zahlungsweg sind die Beträge, die angeblich auf das Konto überwiesen werden. In mehreren Fällen sind auf dem Konto diese Beträge nicht angekommen. Es fehlen in Summe ca. 550 €. Im Überprüfungsantrag haben wir neben weiteren Fragen die Klärung dieser Differenzen gefordert.
Gruß hko
Das wird sicherlich ein Darlehen/Überzahlung oder ähnliches noch laufen welches dann von der Summe abgezogen und zurückgezahlt wird.
Zitat von: Harald53 am 09. Oktober 2023, 13:37:48Das wird sicherlich ein Darlehen/Überzahlung oder ähnliches noch laufen welches dann von der Summe abgezogen und zurückgezahlt wird.
es gab kein Darlehen und die angebliche Überzahlung wurde bereits vorher abgezogen. Die fehlenden Werte sind irgendwo versickert. Das wollen wir jetzt vom JC geklärt haben.
Gruß hko
Die Bank wird sich da wohl kaum bereichert haben, eher hat das JC zu wenig angewiesen. Fragt sich nur ob ausversehen oder absichtlich.
Es gab schon Fälle, wo JC-MA Beträge für sich abgezweigt und sogar ganze Leistungsfälle erfunden haben.
Ich würde hier das JC unter Vorlage der Gutschriftbelege schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Fehlbeträge sofort nachzuzahlen und eine Leistungsklage androhen für den Fall, dass das nicht passiert.
Außerdem würde ich Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung erwägen. Könnte ja sein, dass hier tatsächlich ein JC-MA zugegriffen hat.
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2023, 11:54:45Die Bank wird sich da wohl kaum bereichert haben, eher hat das JC zu wenig angewiesen. Fragt sich nur ob ausversehen oder absichtlich.
Es gab schon Fälle, wo JC-MA Beträge für sich abgezweigt und sogar ganze Leistungsfälle erfunden haben.
Ich würde hier das JC unter Vorlage der Gutschriftbelege schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Fehlbeträge sofort nachzuzahlen und eine Leistungsklage androhen für den Fall, dass das nicht passiert.
Außerdem würde ich Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung erwägen. Könnte ja sein, dass hier tatsächlich ein JC-MA zugegriffen hat.
Danke Ottokar,
dem JC haben wir schon eine Frist gesetzt, diese Fehlbeträge aufzuklären.
Abhängig von deren Antwort werden wir dann wohl weitere Schritte unternehmen.
Gruß hko