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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:28:07

Titel: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:28:07
Hallo zusammen,

heute erreichte mich ein gelber Umschlag (förmliche Zustellung) mit einer Folgeeinladung.

Darin u. a. die Worte, dass ich einer Einladung vor zwei Wochen mit angeblicher RFB nicht nachgekommen sei. Man möchte mich dazu hören beim neuen Termin. Ebenso dazu natürlich die Ankündigung, das Bürgergeld zu kürzen.

Ich möchte mich gerne schriftlich dazu äußern ggü. dem JC: Ich habe weder eine Einladung per Post erhalten, noch meinen KOOP, der auch per Post kommen sollte.

Frage: Ist der "Gesetzestext" noch der gleiche zum Thema Nachweispflicht von Einladungen?

Reicht da ein Vierzeiler à la:

"Einladung nicht erhalten per Post, KOOP nicht erhalten per Post, beides angekündigt. Bitte weisen Sie nach, dass Sie Einladung mit RFB nach § XYZ versandt hatten."

Schreibt man da "Erklärung" / "Widerspruch" / "Stellungnahme" / "Einspruch" zur Folgeeinladung? Es ist ja kein richtiger Bescheid und auch kein richtiger Anhörungsbogen.

Danke.

PS.: Ich hatte so etwas noch nie, weder eine Anhörung noch Einladungen per gelbem Umschlag.....
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2023, 12:36:19
Du kannst das als Stellungsnahme hinschreiben, den Folgetermin (bei dem du das auch anbringen kannst) musst du trotzdem wahrnehmen.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:44:03
Danke.

Kann ich den Text von "a_good_heart" übernehmen?

"Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Beweispflicht für den Zugang des Verwaltungsaktes gem. §37 Abs. 2 SGB X bei Ihnen liegt. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, ist der Verwaltungsakt nicht wirksam und es können somit auch keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden."

(Quelle: https://hartz.info/index.php?msg=1562295)


Ist denn mit einer "normalen Einladung mit RFB" der Zugang eines Verwaltungsaktes gemeint, wie der Forent es schreibt?

Oder sollte ich an dem Text etwas abändern?


NACHTRAG: Soll ich mir im Schreiben die spitze Bemerkung erlauben, dass es jetzt das 2. Mal ist, dass ich eine schriftliche Einladung nicht erhalten habe, dieses Mal nachdem ich zuvor im letzten Gespräch jobcenter.digital abgelehnt hatte, das letzte Mal, nachdem ich zuvor im Gespräch/schriftlich E-Mail und Handy habe löschen lassen.
Soll ich diese "Merkwürdigkeit" mit reinnehmen?
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 16:43:16
Ich würde mich kurz fassen und einfach schriftlich mitteilen, dass du keine Einladung erhalten hast.
Rechtsgrundlage etc würde ich weglassen, denn die wissen ja selber, dass sie im Zweifel in der Nachweispflicht sind.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: carina am 06. Oktober 2023, 16:55:38
Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:28:07Ich möchte mich gerne schriftlich dazu äußern ggü. dem JC:
Formuliere und formatiere deine Begründung so, als würdest du einen Anhörungsbogen ausfüllen. Normalerweise liegt der solchen Schreiben bei.
Zitat von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 16:43:16Rechtsgrundlage etc würde ich weglassen
Ich auch


Zitat von: Fukado986 am 06. Oktober 2023, 15:41:513 wurden hier gesperrt. Ohne das die Sperre von außen sichtbar ist.

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Und was sollen wir jetzt mit deinem Kommentar anfangen?
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2023, 17:43:38
Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:44:03Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Beweispflicht
Ich würde es machen wie Harald53 schreibt.
Kurz und knackig, ohne irgendwas darum herum.

Nix Angekommen, Termin wird natürlich wahr genommen.

Zitat von: carina am 06. Oktober 2023, 16:55:38was sollen wir jetzt mit deinem Kommentar anfangen?
Ich finde den gut, habe mich schon gewundert wo die Abgeblieben sind.

Fragt noch nur, wer ist jetzt Fukado986?
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 17:59:30
Ok, erledigt.

Habe kurz geschrieben, dass mein letztes Gespräch im September war und man mir KOOP und neue Einladung per Post schicken wollte, ich aber seitdem nichts erhielt und die jetzige Anhörung / Folgeeinladung das erste Schreiben seitdem ist.

Dann habe ich darum gebeten, mir einen schriftlichen Nachweis zukommen zu lassen, dass diese Einladung bei mir angekommen sein soll, ohne Paragraphen.

Danke Euch.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 18:54:54
Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 17:59:30Dann habe ich darum gebeten, mir einen schriftlichen Nachweis zukommen zu lassen, dass diese Einladung bei mir angekommen sein soll, ohne Paragraphen.
Danke Euch.
Kann man machen halte ich aber für überflüssig.
Warum immer über jedes Stöckchen springen was das Jobcenter einen hinhält?
So sieht es aus als ob du dich für irgendwas rechtfertigst was jedoch absolut nicht nötig ist.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 19:40:40
Zitat von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 18:54:54So sieht es aus als ob du dich für irgendwas rechtfertigst was jedoch absolut nicht nötig ist.

Siehst Du, ich interpretiere diesen Satz so, dass ich mir nicht alles gefallen lasse und dass das JC erst einmal beweisen soll, was es hier von sich gibt.

Ich rechtfertige mich ja nicht, sondern sage "Stop, so nicht, Karten auf den Tisch."
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: carina am 07. Oktober 2023, 13:35:48
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2023, 17:43:38Ich finde den gut, habe mich schon gewundert wo die Abgeblieben sind.

Fragt noch nur, wer ist jetzt Fukado986?
Sorry, ich wußte nicht, dass es sich um Vermisste handelt.
Fukado986 könnte einer der drei Gesuchten sein.

Hansejunge, nimm es gelassener. Sollte das Jobcenter trotz der Anhörung Ärger machen, kannst du schwerere Geschütze auffahren.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 16:19:45
Zitat von: carina am 07. Oktober 2023, 13:35:48Hansejunge, nimm es gelassener. Sollte das Jobcenter trotz der Anhörung Ärger machen, kannst du schwerere Geschütze auffahren.

Mir fällt gerade etwas auf:

Die Folgeeinladung mit Anhörung ist exakt am gleichen Tag verfasst worden, an dem ich auch den angeblichen Termin gehabt haben soll.

Ist es nicht so, dass, wenn man zu einem Termin nicht erscheint, man dem "Kunden" erst einmal etwas Zeit geben sollte, eine AU-Bescheinigung einzureichen oder aber das Beiblatt auszufüllen, warum man nicht zum Termin erschienen ist?

Bei mir wurde sofort der Anhörungsbogen verschickt, ohne einen Tag dazwischen. Das wirkt fast so, als hätte man nur darauf gewartet, das Ding verschicken zu können, weil ich eh nicht zum Termin erschienen wäre. - > Eben, weil es gar keine schriftliche Einladung gab.

Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hary am 07. Oktober 2023, 16:56:47
Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 16:19:45Bei mir wurde sofort der Anhörungsbogen verschickt, ohne einen Tag dazwischen. Das wirkt fast so, als hätte man nur darauf gewartet, das Ding verschicken zu können, weil ich eh nicht zum Termin erschienen wäre. - > Eben, weil es gar keine schriftliche Einladung gab.

Was hätte es nun geändert wenn der Brief erst einen Tag später verfasst worden wäre? In diesem Fall überhaupt nichts. Da du auch scheinbar mehrfach nicht reagiert hast, gab es für den SB ja auch keinen Grund abzunehmen, dass es dieses Mal anders sein wird. Erfahrungsgemäß werden Termin aus diversen Gründen im Vorfeld abgesagt. Wer nicht zum Termin erscheint und sich bis dahin auch über keinen Kanal gemeldet hat, der wird dies am nächsten Tag auch selten tun.

Davon abgesehen hatte dein SB ja durch dein Fernbleiben Zeit um das alles zu verfassen, oder sollte er deiner Meinung nach die freie Zeit zum Zeitung lesen nutzen? Darüber hinaus wäre im Zweifel das gleiche Schreiben auch bei rechtzeitiger Absage gekommen.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 17:23:41
Zitat von: Hary am 07. Oktober 2023, 16:56:47Da du auch scheinbar mehrfach nicht reagiert hast, gab es für den SB ja auch keinen Grund abzunehmen, dass es dieses Mal anders sein wird.


Das musst Du mir genauer erklären. Woher nimmst Du diese Unterstellung?



Also ist es normal, dass der SB sofort einen Anhörungsbogen verschickt, wenn man nicht erscheint?

Was ist denn, wenn ich nun wirklich an dem Tag, wo ich den Termin habe - mit Einladung - erkranke, zum Arzt gehe, und die AU-Bescheinigung danach sofort hinfaxe bzw. per Post verschicke? Kommt dann dennoch "als Standard" immer der Anhörungsbogen, wo man dann alles wiederholen darf? Oder sollte man gleich auf den Anhörungsbogen warten und vorher gar nichts tun?

Für mich ist das völliges Neuland.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Oktober 2023, 18:21:20
Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 17:23:41Also ist es normal, dass der SB sofort einen Anhörungsbogen verschickt
Manche JC ticken tatsächlich so und ja, man könnte denken usw. ist am Ende aber Egal.

Post ist halt nicht Angekommen und fertig ist.
Mehr muss man dem JC dazu nicht schreiben.

 
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hary am 07. Oktober 2023, 19:29:52
Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 17:23:41Was ist denn, wenn ich nun wirklich an dem Tag, wo ich den Termin habe - mit Einladung - erkranke, zum Arzt gehe, und die AU-Bescheinigung danach sofort hinfaxe bzw. per Post verschicke?
Dann dauert es immer einen Moment bis es beim SB ankommt. Post kann gut und gerne drei bis sieben Tage dauern je nach Region und bei einem Fax oder Anruf muss es auch erst einmal bei dem zuständigen SB ankommen. Mit dem Anhörungsbogen bekommst du ja die Möglichkeit dich zu äußern. Ich sehe nun wirklich nicht was daran dein Problem ist.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 19:39:16
Zitat von: Hary am 07. Oktober 2023, 19:29:52Ich sehe nun wirklich nicht was daran dein Problem ist.

Gut, dann erkläre ich es noch einmal ganz einfach für Dich:

1. Man ist zum Tag des Gespräches krank und reicht eine AU-Bescheinigung zeitnah ein (Fax/Brief).
2. Ein paar Tage später kommt der Anhörungsbogen und man reicht das Ganze noch einmal ein bzw. verweist auf Punkt 1.

Kurzum: Doppelte Arbeit.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Harald53 am 07. Oktober 2023, 22:07:57
Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 19:39:16Kurzum: Doppelte Arbeit.
Aber genau diese arbeit beschaffst du dir doch selber.
Ich habs ja schonmal gesagt du sollst nicht immer über jedes Stöckchen springen was das Jobcenter dir hinwirft.

Wenn du wie im o.g. Beispiel den Krankenschrein rechtzeitig abgeschickt hast, dann hast du deine Pflicht doch erledigt. Und Punkt.
Wenn dann noch irgendwelche Anhörungsschreiben vom Jobcenter eintrudeln kann dir das doch herzlich egal sein.
Da musst du doch nicht drauf reagieren und dich rechtfertigen.

Ein Sprichwort besagt, manchmal ist weniger mehr.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 22:18:24
Zitat von: Harald53 am 07. Oktober 2023, 22:07:57Da musst du doch nicht drauf reagieren und dich rechtfertigen.

Wenn eine Anhörung kommt, dann bin ich der Meinung, dass ich schon darauf reagieren sollte, spätestens dann beim Sanktionsbescheid.

Aber gut, wir haben unsere Meinungen ausgetauscht. Schönen Abend.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hary am 08. Oktober 2023, 08:19:34
Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 22:18:24Wenn eine Anhörung kommt, dann bin ich der Meinung, dass ich schon darauf reagieren sollte, spätestens dann beim Sanktionsbescheid.

Das Jobcenter entscheidet immer nach Aktenlage. Der Anhörungsbogen gibt dir nur die Information, dass ein Sachverhalt zu entscheiden ist und man gibt dir die Möglichkeit noch Tatsachen vorzutragen, die noch nicht bekannt sind. Wenn also ein Krankenschein in deinen alten bereits ist, dann musst du diesen nicht noch einmal schicken.

Und die doppelte Arbeit hält sich ja nun in Grenzen. Da du hier online aktiv bist, kannst du die online Angebote nutzen oder eine Mail schreiben. Das ganze kostet weniger Zeit als du hier im Beitrag verbracht hast.

BTW das Datum auf deinem Schreiben sagt wenig darüber aus wann es verfasst wurde. Es ist sogar Recht üblich auch in der Wirtschaft als Datum den Tag zu nehmen auf den sich das Schreiben bezieht. Beispiel Melderversäumnis war am 01.01. das Schreiben welches am 05.01. Erstellt wird, wird auf den 01.01 datiert um den Zusammenhang zu zeigen. Rechtlich spielt das Datum ohnehin keine Rolle. Bei einer förmlichen Zustellung spielt jedoch das Zustelldatum auf dem Brief eine Rolle.

BTW2 Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden. Wenn jetzt erneut ein Melderversäumnis Auftritt, dann rollt der eigene Kopf. Selbst dann wenn das Schreiben nicht angekommen ist. In der Praxis passiert es gerne Mal, dass ein Brief im Stapel der Werbung landet und übersehen wird, oder der Zusteller den Brief falsch zustellt. Beispiel Empfänger ist Hofmann und der Brief wird bei der Familie Hoffmann zugestellt. Dann wurde er laut Zusteller zugestellt und man kann nur schwer im Streitfall ein Gericht von einem anderen Sachverhalt überzeugen. Natürlich ist ein Briefkasten auch kein Tresor und Briefe sind meist leicht für dritte zu entnehmen. Kommunikation über Förmliche Zustellung bringt den Empfänger immer in eine schlechtere Position.
Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: carina am 08. Oktober 2023, 12:43:25
Hansejunge, ich weiß nicht ob mein Kenntnisstand noch aktuell ist aber
normalerweise wurde ein Meldetermin erst dann versäumt, wenn der Meldetag komplett verstrichen ist.

Zitat von: Hary am 08. Oktober 2023, 08:19:34Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden.
na klar
das kann sich ein Kunde aber nicht aussuchen.


Titel: Aw: Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?
Beitrag von: Hary am 08. Oktober 2023, 12:52:23
Zitat von: carina am 08. Oktober 2023, 12:43:25Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden.
na klar
das kann sich ein Kunde aber nicht aussuchen.
[/quote]

Nicht in allen Fällen, aber es ist eben leider auch so dass nicht selten dieses nicht erhalten Argument genutzt wird wenn ein Termin vergessen wurde oder nicht gepasst hat. Da will ich niemanden etwas unterstellen, aber wenn es dann tatsächlich so war sollte man die Füße still halten.