Moin,
Mein Vater und ich sind durch die ganzen Diskussionen jetzt erst darüber gestolpert, wie sich das eigentlich verhält wenn in den Nebenkosten derzeit keine Kabel Gebühren mit drin sind man aber dadurch zum Beispiel selbst waipu abonniert hat.
Wir haben im jetzigen Neubau nämlich schon gar kein Kabel Anschluss mehr.
Hatten die Vermieter drauf verzichtet weil es ja eh abgeschafft wird bzw werden sollte. :help:
Könnte ich jetzt theoretisch die Hälfte der waipu Gebühren mir zurück holen?
Weil wenn das gehen sollte müsste ich die Bescheide prüfen lassen.
Ist nur die Frage ob es hier ähnliche Fälle gibt bzw ob das überhaupt geht? Oder ob das Pech gehabt ist bis zu dem Tag an dem es geht.
Ja, das es kein Kabel gibt hab ich auch schriftlich.
Liebe Grüße aus Jever
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 07. Oktober 2023, 07:45:27Wir haben im jetzigen Neubau nämlich schon gar kein Kabel Anschluss mehr.
Sondern was?
vermutlich SAT?
Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2023, 08:28:05Zitat von: Sylvergirl am 07. Oktober 2023, 07:45:27Wir haben im jetzigen Neubau nämlich schon gar kein Kabel Anschluss mehr.
Sondern was?
Gar nichts nur Internet TV. Daher kam die Frage bei mir und meinen Papa auf. Wir hatten da bisher nur gar nicht drüber nach gedacht.
Hab ich auch schriftlich.
Da scheinst du etwas grundlegend falsch verstanden zu haben.
Kabelgebühren müssen bislang als KdUH anerkannt werden, wenn sie untrennbar mit der Miete verbunden sind.
Waren sie das nicht, mussten sie auch nicht als KdUH anerkannt werden.
Ab 01.07.2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr mit der Miete verbunden werden.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2023, 10:51:16Da scheinst du etwas grundlegend falsch verstanden zu haben.
Kabelgebühren müssen bislang als KdUH anerkannt werden, wenn sie untrennbar mit der Miete verbunden sind.
Waren sie das nicht, mussten sie auch nicht als KdUH anerkannt werden.
Ab 01.07.2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr mit der Miete verbunden werden.
Oh OK. Dann ist es also Pech gehabt. 😀
Schade drum. Aber gut wieder schlauer.