Hallo in die Runde,
ich möchte in eine Wohnung in Untermiete einziehen.
Im Mietvertrag steht 52,5 qm, 510 Euro plus Nebenkosten mit Heizung 100 Euro.
Das Jobcenter zahlt für 65qm 508 Euro bei 2 Personen.
Der Mietvertrag wurde jetzt vom Jobcenter als unangemessen abgelehnt.
Die Wohnfläche ist die Größe der 2 Zimmer.
Kann man anteilig Küche, Bad, Terrasse, Flur usw. berechnen?
Danke im Voraus
Alina
Du nimmst eine ganze Wohnung zur Untermiete oder wie muss man das verstehen? Und wieso 2 Personen, bist du nicht alleine in deiner BG?
Alina
Zitat von: Alina am 07. Oktober 2023, 14:27:40Im Mietvertrag steht 52,5 qm, 510 Euro plus Nebenkosten mit Heizung 100 Euro.
Das Jobcenter zahlt für 65qm 508 Euro bei 2 Personen.
Wie groß ist die Whg. insgesamt?
Deine Kosten wären zusammengerechnet 610.- Euro, richtig o. falsch
Ist die Angemessenheit vom JC in Bruttokalt oder mit Heizkosten?
Wenn Bruttokalt wieviel wären die HK die max. bezahlt werden?
Zitat von: Alina am 07. Oktober 2023, 14:27:40Die Wohnfläche ist die Größe der 2 Zimmer.
Kann man anteilig Küche, Bad, Terrasse, Flur usw. berechnen?
Natürlich kann man das aber warum schließlich ist der Preis entscheidend und in der Regel steht in einem U.-MV das diese Räume der allgemeinen Nutzung dienen.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
insgesamt ca. 160qm. Zusammengerechnet 610€, ja.
JC Angemessenheit betrifft Bruttokaltmiete.
Ich denke es wird vom JC der qm-Preis berechnet: 510/52,5= 9,77, und das ist zu Hoch.
JC zahlt 508, entspricht 65 qm. das sind 7,82€.
Was muss ich angeben, damit die Rechnung stimmt?
Heizkosten 50€
Nebenkosten 50€
Kaltmiete: 510€
qm ?
Dürfen Miete und NK (Miete Plus 50 NK) 508 nicht übersteigen, oder nur die Miete?
Kann ich auf die Räume (52,5qm) gemeinsam genutzte Räume anteilig dazurechnen?
z.B. hat der Flur 28qm.Kann ich 14qm zur Wohnfläche rechnen?
Dadurch würden die qm mehr und der qm-Preis weniger.
BG
Alina
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 06:59:08JC Angemessenheit betrifft Bruttokaltmiete.
Also Miete inklusive kalte Nebenkosten ohne Heizkosten. Für 1 Person?
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 06:59:08Hallo Fettnäpfchen,
insgesamt ca. 160qm. Zusammengerechnet 610€, ja.
JC Angemessenheit betrifft Bruttokaltmiete.
...
Kann ich auf die Räume (52,5qm) gemeinsam genutzte Räume anteilig dazurechnen?
z.B. hat der Flur 28qm.Kann ich 14qm zur Wohnfläche rechnen?
Dadurch würden die qm mehr und der qm-Preis weniger.
BG
Alina
Nein, so funktioniert das nicht. Die Miete ist für eine Person für Deinen Wohnort offensichtlich zu hoch.
Wenn Du mehr an qm hast, dadurch umgerechnet der qm-Preis sinkt, ist die Kaltmiete immer noch zu hoch.
Die ändert sich ja nicht.
P.S. wenn das JC für 65qm und 508 Euro bei 2 Personen zahlt, kann es nicht für eine Person 601 Euro zahlen.
Hallo zusammen,
bitte lesen oben und dann antworten. Danke.
Da steht, für 2 Person :wand:
hab Euch lieb trotzdem :sehrgut:
Alina
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 06:59:08Dürfen Miete und NK (Miete Plus 50 NK) 508 nicht übersteigen, oder nur die Miete?
Kann ich auf die Räume (52,5qm) gemeinsam genutzte Räume anteilig dazurechnen?
z.B. hat der Flur 28qm.Kann ich 14qm zur Wohnfläche rechnen?
Die qm Anrechnung so wie du es meinst funktioniert nicht.
Weswegen ich auch nachgefragt habe. Das BSG hat schon vor Jahren geurteilt das die Gesamtangemessenheit aus KM NK + HK betrachtet werden müssen. Ich mach da mal zwei Sachen in den Anhang.
Deine BG besteht also aus zwei Personen und da kannst du höchstens noch mit dem VM reden ob er es um die Differenz die du ausrechnen müsstest zu mindern. So was ist eher unrealistisch ausser du hast Glück oder der VM macht es aus Herzensgüte.
Was noch kontrolliert werden kann ist wie alt das schlüssige Konzept ist das die Angemessenheit reguliert denn dieses sollte alle zwei Jahre erneuert werden.
Vllt. findest du deinen Ort ja bei https://www.harald-thome.de/informationen.html
Noch eine Ausnahme wäre wenn du gar nicht im Bezug bist oder du versuchst es über die Kullanzregelung die im Bürgergeld festgeschrieben wurde. im dritten Anhang Seite 39
MfG FN
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17Da steht, für 2 Person :wand:
Deshalb hatte ich auch schon nachgefragt, du antwortest aber nicht.
Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2023, 14:39:24Und wieso 2 Personen, bist du nicht alleine in deiner BG?
Du darfst nicht den Hauptmieter als weitere Person ansehen, wenn du alleine (also ohne Partner oder Kind) in die 160qm-Wohnung zur Untermiete einziehen willst.
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17Hallo zusammen,
bitte lesen oben und dann antworten. Danke.
hab ich, gern geschehen:
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17ich möchte in eine Wohnung in Untermiete einziehen.
Im Mietvertrag steht 52,5 qm, 510 Euro plus Nebenkosten mit Heizung 100 Euro.
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17Da steht, für 2 Person :wand:
nein, da steht, erst ICH, dann der qm-Preis der Untermiete, um dann ohne Zusammenhang auf die Miete von 2 Personen zu verweisen
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17Im Mietvertrag steht 52,5 qm, 510 Euro plus Nebenkosten mit Heizung 100 Euro.
Das Jobcenter zahlt für 65qm 508 Euro bei 2 Personen.
dass man bei ICH möchte einziehen und das JC zahlt bei 2 Personen Summe x davon ausgehen muss, dass ihr zu zweit einzieht, ist vielleicht eine Logik, die man nach zu viel :wand: :wand: :wand: hat, die aber nicht sinnvoll aus dem Geschreibsel hervorgeht
Zitat von: Alina am 08. Oktober 2023, 15:27:17hab Euch lieb trotzdem :sehrgut:
na da sind wir aber froh.
Außerdem ändert es nichts an der Antwort. Wenn die Miete zu hoch ist, ist es egal, wie ihr den qm-Preis zurecht schneidet