Seit Einführung von Hartz IV stehen die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Regelleistungen in der Kritik. Die folgende Grafik zeigt, wie willkürlich die Regelsätze eigentlich ermittelt werden.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-alkohol-und-tabak-im-kinderregelsatz-enthalten
Das ist völliger Unsinn!!!
Tabakwaren und alkoholische Getränke gehören nicht zum regelbedarfsrelevanten Bedarf. Die Gründe, die für eine Nichtberücksichtigung von Tabakwaren sowie zu einer Substitution von alkoholischen Getränken maßgeblich waren, entsprechen der Begründung zum RBEG 2011, kann man nachlesen:
BTDrs. 19/22750, 22 unter Hinweis auf BTDrs. 17/3404, 53 ff.; vgl. BRDrs. 541/16, 32 = BTDrs. 18/9984, 35.
Die Aussagen in #1 galten allerdings bis 2010, seitdem wurde das geändert.
und dennoch wird das wohl so sein wie es beschrieben wird wurde..muss also was drann sein..welches auch kritisiert wird..zudem wird auch aufgezeigt aus welcher perfidität diese sätze berechnet wurden..bzw werden..darüber sollte man eher nachdenken und nicht was unterbunden vorgegeben oder geregelt(bevormundung) wird..
Fachlich kannst du das in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen - ZfF Januar 2023 nachlesen, gibt's in Bibliotheken mit juristischer Literatur - die These im Eingangsthread ist definitiv falsch.
Zitat von: selbiger am 07. Oktober 2023, 17:18:35Seit Einführung von Hartz IV stehen die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Regelleistungen in der Kritik. Die folgende Grafik zeigt, wie willkürlich die Regelsätze eigentlich ermittelt werden.
von praktischer Erfahrung hat das nichts zu tun wenn man so was liest, die Ersteller vom Bürgergeld müssten das selbst Testen für 3 Monate und dann würde keiner mehr sagen, mit dem Geld kann man gut leben, dann lieber Arbeiten als Bürgergeld.
Zitat von: Rotti am 16. Oktober 2023, 10:51:373 Monate
vieelll zu kurz..die müssen drinne versumpfen..wo sie denn zusehen müssen nach parr jahren wie diese da rauskommen..dan denke ich würde sich was tun unter der platte..