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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 09. Oktober 2023, 07:54:00

Titel: Jobcenter fordern die Verwertung von Kapitallebensversicherungen
Beitrag von: selbiger am 09. Oktober 2023, 07:54:00
Seit dem 1. Januar 2023 sind laut § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II alle für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsverträge nicht als Vermögen beim Bürgergeld zu berücksichtigen und müssen in der Anlage VM auch nicht mehr angegeben werden. Welche Versicherungsverträge das sind, bestimmt grundsätzlich der Versicherungsnehmer.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-fordern-die-verwertung-von-kapitallebensversicherungen


sorry..zu spät..hab übersehen das es schon angepinnt ist..
Titel: Aw: Jobcenter fordern die Verwertung von Kapitallebensversicherungen
Beitrag von: Unwissender am 09. Oktober 2023, 10:32:42
Wenn es um Kapitallebensversicherungen geht, dürfte eine (als Rentenversicherung betilte) davon nicht betroffen sein!  :weisnich: