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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: angi am 10. Oktober 2023, 17:54:03

Titel: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: angi am 10. Oktober 2023, 17:54:03
Habe im Oktober die EPP erhalten.
Angerechnet wird sie nicht, soweit ist es klar.
Brauche ich die dann nicht in der EKS angeben als Einnahme ? Oder doch ?
Titel: Aw: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Oktober 2023, 18:11:36
Zitat von: angi am 10. Oktober 2023, 17:54:03Habe im Oktober die EPP erhalten.

Von wem?
Titel: Aw: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: angi am 11. Oktober 2023, 15:43:27
vom Finanzamt
Titel: Aw: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: Limoflasche am 11. Oktober 2023, 17:00:40
Es ist kein anrechenbares Einkommen.
Wie und ob das in die EKS einzutragen ist, weiß ich aktuell noch nicht. Ich hab die Pauschale bislang noch nicht erhalten, mein Steuerberater braucht immer etwas länger.
Im Zweifel darauf im Begleitschreiben hinweisen, dass die in den Kontoauszügen aufgeführte Zahlung in Höhe von 300 Euro die Energiepreispauschale ist und aus dem Grund auch nicht in den Betriebseinnahmen aufgeführt/eingerechnet ist.

ZitatDie Regelung in § 122 EStG hat zur Folge, dass die Energiepreispauschale beispielsweise bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, für deren Anspruch auf Leistungen unter anderem Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II Voraussetzung ist, nicht auf das Einkommen angerechnet wird.
Titel: Aw: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: angi am 11. Oktober 2023, 17:28:35
Gute Idee. So werde ich es machen.
Titel: Aw: Energiepreispauschale in EKS angeben ?
Beitrag von: Rotti am 11. Oktober 2023, 17:46:08
Zitat von: Limoflasche am 11. Oktober 2023, 17:00:40Es ist kein anrechenbares Einkommen.
Wie und ob das in die EKS einzutragen ist, weiß ich aktuell noch nicht. Ich hab die Pauschale bislang noch nicht erhalten, mein Steuerberater braucht immer etwas länger.
ich hatte das bei meiner letzten Steuerausgleich bei Elster extra angegeben weil da keine Spalte gibt wo man es einträgt im Bescheid steht das aber explizit noch auf der Rückseite, das es nicht angerechnet werden darf.