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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Allegro1969 am 11. Oktober 2023, 16:33:34

Titel: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: Allegro1969 am 11. Oktober 2023, 16:33:34
Hallo,

ich hätte folgende Frage - ich wurde im Rahmen einer Arbeitsaufnahme vom JC überzahlt.
Den Job konnte ich leider nur 2 Monate ausüben, war dafür nicht geeignet. Nunmehr bekam ich heute eine Anhörung zur Aufrechnung des zuviel gezahlten Betrages.Grundsätzlich bin ich natürlich mit einer Aufrechnung einverstanden.

Aber wie verhält sich das genau und wie sollte ich mich in der Anhörung äußern oder nicht äußern? Mittlerweile habe ich einen neuen Job allerdings zunächst auf 520 Euro Basis der mir angerechnet wird.
Wieviel wird bei der Aufrechnung den einbehalten und wird der 520 Euro Job oder das was ich davon behalten kann ebenfalls einbehalten?

Ich wäre dankbar wenn mir das hier erläutert werden könnte.

Gruß Allegro
Titel: Aw: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: DerGreif am 11. Oktober 2023, 17:38:19
In der Regel erfolgt die Aufrechnung einer Überzahlung in Höhe von 10% des Regelsatzes.
§43 SGB II

Mit deinem Einkommensfreibetrag hat dasnichts zu tun. Da geht keiner ran.
Titel: Aw: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: Allegro1969 am 11. Oktober 2023, 19:47:12
Sollte man dann in den Anhörungsbogen erläutern das man mit der Anrechnung einverstanden ist?

Gruß Allegro

Titel: Aw: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: Rotti am 11. Oktober 2023, 19:58:33
nein immer abwarten, was die nach Aktenlage entscheiden. Dann hat man noch alle Optionen offen für später.