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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: AndreasHa09 am 12. Oktober 2023, 11:56:33

Titel: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: AndreasHa09 am 12. Oktober 2023, 11:56:33
Hallo!

Folgende Situation:
Meine beiden Kinder, meine Frau und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft!
Mein 18-jähriger Sohn, der derzeit ein Berufskolleg besucht, beginnt im kommenden Jahr
eine Ausbildung!
Die Ausbildungsvergütung beträgt 1.200€!

Uns ist bewusst, dass sich diesbezüglich einiges verbessert hat und Auszubildenden in Bedarfsgemeinschaft nun mehr Geld bleibt als zuvor!
Wir hatten uns diesbezüglich mit unserem Jobcenter-Mitarbeiter ausgetauscht (demjenigen, der für unsere "finanziellen Angelegenheiten" zuständig ist) - der uns dabei mitteilte,
dass unserem Sohn von dieser Vergütung rund 680€ bleiben werden und der Rest angerechnet wird (was, das wissen wir, deutlich mehr ist als das, was ihm noch bis vor kurzem übrig geblieben wäre)!

Mein Sohn musste heute zu einem anderen Jobcenter-Mitarbeiter - jemand, der sich um Ausbildungsangelegenheiten kümmert!
Der hat unserem Sohn gesagt, dass das nicht stimmen würde, was uns sein Kollege mitgeteilt hat!
Wenn unser Sohn 1.200€ Ausbildungsvergütung bekommt, dann würde davon nichts angerechnet und er dürfte die volle Summe behalten!

Das kann aber doch nicht stimmen oder?!
Danke für Antwort und liebe Grüße
Titel: Aw: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Quinky am 12. Oktober 2023, 12:42:04
Beide JC-Mitarbeiter haben nicht recht.
Der Sohn bekommt 1.200€ Brutto-Ausbildungsvergütung, das entspricht ca. 950€ netto
Was bleibt ihm vom netto bzw. wird nicht angerechnet?
Ab 1.7.23 wird so gerechnet:
Vom BRUTTO werden 520€ als Grundfreibetrag genommen (statt 100€), zwischen 520 und 1.000€ weitere 30% nicht anrechenbar, zwischen 1.000 und 1.200€ weitere 10% nicht anrechenbar, das ergibt
520 + 144 (30% von 1000-520) + 20 (10% von 1.200-1.000) = 684€ Gesamtfreibetrag
d.h.
ca. 950€ netto -+ 684€ Gesamtfreibetrag = 266€ anrechenbares Einkommen

Ergebnis:
Regelsatz plus Mietanteil minus anrechenbares Einkommen minus Kindergeld = Aufstockungsanspruch ALGII/Bürgergeld des Sohnes
Titel: Aw: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 12. Oktober 2023, 12:51:19
Zitat von: Quinky am 12. Oktober 2023, 12:42:04Beide JC-Mitarbeiter haben nicht recht.

Der 1. Mitarbeiter hatte schon Recht mit "rund 680€, auch nach deiner Rechnung bleiben dem Azubi €684.
Titel: Aw: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Tini911 am 12. Oktober 2023, 13:27:35
Darf ich eine zwischen Frage stellen?

Wie verhält sich das ganze ab 01.07.2023, wenn das Kind Ausbildungsgeld nach §§ 112ff SBG III i.v.m. § 49 und §§ 64 ff SGB IX erhält?

Gelten die selben Freibeträge?
Titel: Aw: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: september23 am 12. Oktober 2023, 14:00:26
Deinem Sohn bleibt der komplette Nettolohn.

Es wird berechnet, was er noch dazu bekommt.
Titel: Aw: Ausbildungsvergütung als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: hko am 12. Oktober 2023, 18:45:52
macht es doch nicht so kompliziert.
Quinky hat doch schon den Freibetrag ausgerechnet. Diese 684 € sind dann monatlich mehr.

Gruß hko