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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lue am 18. Oktober 2023, 19:43:20

Titel: 17 % Mehrbedarf bei 6 Monatiger voller Erwerbsunfähigkeit
Beitrag von: Lue am 18. Oktober 2023, 19:43:20
Hallo liebes Team und Helfer,

Es geht um 17 % Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung mit Merkzeichen G bei voller Erwerbsunfähigkeit durch den MD für 6 Monate. Ich hatte gesehen das in dem Fall das Jobcenter in dieser Zeit auch diese 17 % Mehrbedarf bezahlen müßte, da eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Das Jobcenter schrieb mir selber in einem Schreiben das dieser Mehrbedarf 85,43 € für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht anerkannt werden konnte, da noch keine volle erwerbsm. vorliegt. Für eine Prüfung des Mehrbedarf solle ich einen Nachweis darüber einreichen. Dieser volle Erwerbsminderung liegt jetzt ja vor durch den MD für 6 Monate.

Gibt es auch andere Betroffene die in diesen 6 Monaten diesen Mehrbedarf erhalten haben ?
Danke für die Rückmeldung.
MFG F.Lue

Titel: Aw: 17 % Mehrbedarf bei 6 Monatiger voller Erwerbsunfähigkeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2023, 16:03:37
Lue

Zitat von: Lue am 18. Oktober 2023, 19:43:20Gibt es auch andere Betroffene die in diesen 6 Monaten diesen Mehrbedarf erhalten haben ?
Diese einzige Frage kann zumindest ich nicht beantworten.

Zitat von: Lue am 18. Oktober 2023, 19:43:20Das Jobcenter schrieb mir selber in einem Schreiben das dieser Mehrbedarf 85,43 € für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht anerkannt werden konnte, da noch keine volle erwerbsm. vorliegt. Für eine Prüfung des Mehrbedarf solle ich einen Nachweis darüber einreichen. Dieser volle Erwerbsminderung liegt jetzt ja vor durch den MD für 6 Monate.
Falls es darum geht
reiche einfach den Antrag über den Mehrbedarf ein.
Falls das JC die Feststellung beauftragt hat haben sie ja die sozialmed...Stellungsnahme und du verweist darauf.
Falls dem JC das Teil B nicht vorliegt dann machst du eine Kopie als Anhang zu dem Antrag.

MfG FN
Titel: Aw: 17 % Mehrbedarf bei 6 Monatiger voller Erwerbsunfähigkeit
Beitrag von: TripleH am 19. Oktober 2023, 17:43:58
Es gibt keinen Mehrbedarf. Dazu müsste die Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI festgestellt worden sein und das macht die DRV, nicht der ärztliche Dienst der BA.