Hallo zusammen!
In einem Gerichtsurteil (AZ: S 39 AS 100/21 / https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-sozialgericht-bejaht-mehrbedarf-fuer-strassenschuhe) wurde dem Kläger ein Mehrbedarf zu gestanden, da der Kläger krankheitsbedingt einen erhöhten Schuhbedarf hat.
Ebenso wie der Kläger in diesem Urteil, habe ich auch kranheitsbedingt erheblich mehr Abnutzung an meinen Schuhen auf Grund einer neurologischen Erkrankung.
Gibt es einen gewöhnlichen Weg, wie man auf Basis so eines Urteils selbst auch einen Mehrbedarf geltend machen kann?
Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten unter diesem Post.
Zitat von: Paderborner am 20. Oktober 2023, 22:59:10Gibt es einen gewöhnlichen Weg, wie man auf Basis so eines Urteils selbst auch einen Mehrbedarf geltend machen kann?
Im Prinzip solltest du deinen Mehrbedarf beantragen und dabei auf eines oder mehrere Urteile verweisen. Dann warte den Bescheid ab und wenn dieser negativ ist müsstest du ebenfalls den Klageweg gehen. Du solltest erst einmal davon ausgehen, dass negativ entschieden wird.
Zitat von: Hary am 21. Oktober 2023, 00:34:50Im Prinzip solltest du deinen Mehrbedarf beantragen und dabei auf eines oder mehrere Urteile verweisen.
Und eine entsprechende Stellungnahme des behandelnden Arztes beifügen als Nachweis für den Mehrbedarf.