Hallo zusammen,
ich war am 10.01.2020 bei der DRV wegen EMR, das hatte das JC in die Wege geleitet. Soweit so gut. Dann kam ja Corona und die waren hoffnungslos überfordert, daher habe ich gewartet um das Gutachten anzufordern. Erst telefonisch angefragt dann schriftlich ... mehrere Male. Dann rief ich bei der DRV selbst an, und die teilten mir mit dass das Gutachten am 23.02.20 ans JC ging, da das JC dies in Auftrag gab dürfen sie es mir nicht direkt zusenden. Jetzt hab ich, in zwei seperaten Briefen, einmal ne VÄM wegen Mieterhöhung, und das Schreiben das ich doch bitte endlich das Gutachen habe möchte, eingeworfen. Ne Woche später kam die Änderungsmitteilung und der neue Bescheid, aber sonst nichts.
Hat zufällig jemand ein Urteil das ich angeben kann zur Hand damit die das endlich rausrücken... ich möchte es echt vermeiden übers SG das einzuklagen.... klar wenns nicht anders geht dann übers SG, aber die haben sicher besseres zu tun als sich wengen so nem scheiss ihre Zeit stehlen zu lassen.
Danke schon mal udn liebe Grüße
Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B. Einen Teil muss das Jobcenter mit dir besprechen (da steht auch nicht alles drin), den anderen Teil kann dein Hausarzt anfordern und dir dann in Kopie geben. Direkt zugesendet wird dir gar nichts von der DRV.
ZitatIch habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B.
Dass wäre bei einer Begutachtung durch den ÄD der Agentur so. Hier geht es um die gutachterliche Stellungnahme der DRV im Rahmen § 44a SGB II. Das Gutachten hat das Jobcenter in Auftrag gegeben und demzufolge gehört es auch dem Jobcenter. Allerdings sollte der TE definitiv mal das Ergebnis mitgeteilt bekommen. Wobei es wahrscheinlich ist, dass er nicht erwerbsgemindert ist, denn ansonsten hätte sich das Jobcenter schon geregt.
Der TE sollte am besten seinen Vermittler dahingehend befragen.
Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2023, 10:07:38Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B.
Teil A verbleibt unter Verschluss beim DRV
Teil B ist die sozialmedizinische Stellungsnahme ohne Diagnose und geht an den TE (zumindest wenn es über das JC o.der AfA beauftragt ist).
Also sollte der HA beide Teile beantragen, wobei das JC das Teiln B auch an den "Kunden" weiterreichen sollte.
Zitat von: Lockenstab am 20. Oktober 2023, 23:20:14Hat zufällig jemand ein Urteil das ich angeben kann zur Hand damit die das endlich rausrücken...
leider nicht.
Aber es ergibt sich schon aus der Logik das alles was dich angeht auch an dich weitergereicht werden muss
und es müsste wenn ich mich richtig erinnere auch in dem Anhang nachzulesen sein.
......
..
Zitat3.3.3 Einsichtnahme in das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stel-
lungnahme durch die Kundin/den Kunden
Wünscht eine Kundin/ein Kunde Auskunft über bzw. Einsicht in das Gutachten bzw. Sozialme-
dizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD ist wie folgt zu verfahren:
Soweit das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD
(Teil B) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, wird der Kundin/dem Kunden die Einsicht-
nahme oder Herausgabe einer Fotokopie ermöglicht. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch
äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel-
lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten.
Hat die Ärztin/der Arzt die Eröffnung nicht dem Fachbereich übertragen, wird die/der Betrof-
fene zur Auskunftserteilung, zur Gewährung der Einsichtnahme oder zur Herausgabe einer
Fotokopie an den ÄD verwiesen.
Übrigens, ein Punkt darüber:
ZitatDas Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellung-
nahme ist zeitnah mit der Kundin/dem Kunden zu besprechen.
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2023, 10:07:38Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B. Einen Teil muss das Jobcenter mit dir besprechen (da steht auch nicht alles drin), den anderen Teil kann dein Hausarzt anfordern und dir dann in Kopie geben. Direkt zugesendet wird dir gar nichts von der DRV.
Den Kommentar hättest Dir echt sparen können, ich bin nicht erst seit gestern hier und das die DRV mir nichts zusenden darf, hatte ich er wähnt.
Zitat von: TripleH am 21. Oktober 2023, 14:34:38ZitatDer TE sollte am besten seinen Vermittler dahingehend befragen.
Was meinst du was ich seit 2 Jahren tue?! Nur reagiert da keiner, ich weiß ja nicht mal ob ich inzwischen schon wieder nen neuen SB hab.
@Fettnäpfchen
Das Prozedere mach ich ja nicht zum erstenmal mit, das vor 2020 war glaub ich 2010, und das wurde damals in einem JC ca 100km weiter archiviert, denen schrieb ich dann und es wurde mir alles zugesenedet.... ich bekomm ja nicht mla die Info wo das Teil archiviert ist, das würde mir ja schon reichen.
Zitat von: Lockenstab am 21. Oktober 2023, 16:49:42Nur reagiert da keiner
Dann wäre mir das fast Egal.
Bei mir hatte damals die Knappschaft das Gutachten, auch erst auf Nachfrage zugesendet.
Allerdings hatte ich den Antrag auf EM Rente selber gestellt.
Aber auch im JC haben sie mir Einblick gewährt.
Notfalls mal Antrag auf Akteneinsicht stellen, da muss es ja zu finden sein.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2023, 14:36:24es müsste wenn ich mich richtig erinnere auch in dem Anhang nachzulesen sein.
......
Das ist der Leitfaden für die Einschaltung des ÄD der BA. Das hat nichts mit der gutachterlichen Stellungnahme der DRV zu tun.
ZitatWas meinst du was ich seit 2 Jahren tue?! Nur reagiert da keiner, ich weiß ja nicht mal ob ich inzwischen schon wieder nen neuen SB hab.
Und wieso sprichst du nicht mal persönlich vor?
TripleH
Zitat von: TripleH am 21. Oktober 2023, 22:23:15Das ist der Leitfaden für die Einschaltung des ÄD der BA. Das hat nichts mit der gutachterlichen Stellungnahme der DRV zu tun.
Kannst du dann mal das was dafür zuständig ist als Link oder sonst wie einstellen.
MfG FN
Was meinst du damit? Wie die gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter an die DRV anzufordern ist, steht in den Fachlichen Weisungen zum 44a. Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.
Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:50:17Was meinst du damit? Wie die gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter an die DRV anzufordern ist, steht in den Fachlichen Weisungen zum 44a. Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.
Das Gutachten wurde ja dem JC noch vor Corona zugestellt, und ich möchten gerne wissen was da über mich drin steht. Es ist auch nicht das erste mal das ich vom JC aus da hin musste, und auf schriftliche anfrage bekam ich aus das Gutachten, warum das inzwischne ncihtmerh so ist ...keine ahnung. Aber da mir nicht wiklich jemand nen tipp geben kann werd ich wohl oder über an mein schreiben erinnern mit einer fristsetzung von 14 tagen andernfalls muss ich dann übers SG gehen... früher genügte ein anruf ...
und wozu soll ich da hin latschen um dann gesagt zu bekomm ...reichen sie eine schriftlichen antrag ein, zweizeiler genügt, mal abgesehen ohne Termin geht da nix, udn ich muss mir diese Fachidioten nicht wirklich antun wenn ich nicht muss.
Dann viel Erfolg bei der Klage. Berichte bitte über den Ausgang.
TripleH
Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:50:17Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.
Warum bekommt man es dann vom JC wenn es vom JC in Auftrag gegeben wurde.
Steht auch in dem Leitfaden der ja deiner Meinung nach nicht für die RV gilt? was ja sein kann, aber es wurden persönliche schützenswerte Daten hergenommen um über die weitere "Laufbahn" schwerwiegende Entscheidungen zu treffen und zu "zementieren" und wenn etwas mit persönlichen Daten entschieden wird hat man doch ein Anrecht darauf dies einzusehen.
Also genau dass:
Zitat von: Lockenstab am 23. Oktober 2023, 07:58:20Das Gutachten wurde ja dem JC noch vor Corona zugestellt, und ich möchten gerne wissen was da über mich drin steht.
Lockenstab
Ich möchte wetten dass wenn du einen Antrag über die DSGVO § stellst sicher eine Antwort bekommen wirst, sei es beim JC oder bei der RV. Die Begründung zur Dateneinsicht muss halt nachvollziehbar sein.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2023, 17:12:25Lockenstab
Ich möchte wetten dass wenn du einen Antrag über die DSGVO § stellst sicher eine Antwort bekommen wirst, sei es beim JC oder bei der RV. Die Begründung zur Dateneinsicht muss halt nachvollziehbar sein.
Vielen Danke... allerdings weiß ich ja ned mal obs noch ein laufendes Verfahren ist, oder nicht... weil eigentlich gehen nur noch 3-6 Std. am Tag, und es klang damals von Arzt nicht so das der mir Vollzeit bescheinigen wird.
Zum besseren Verständnis:
Seit 2012 hab ich wieder in meinem Lehrbruf angefangen zu arbeiten, erst 1-2 Std darauß wurde ein Minnijob mit 5 Std/Wo., das wurde bis 2019 immer wieder aus gebaut, bis ich seit Sept. 19 eine TZ Stelle draus machen konnte mit 20 Std./Wo., Anfang 23 haben wir paar Std. gekürzt... ich bekomm seit her auch nix von wegen wir müssen reden usw.
Wenn der Arzt jetzt geschrieben hat, ja Fr. Lockenstab kann nur noch 3-6 std., wäre das JC ja gehalten das ich nen Antrag auf ERM stell oder? Weil es gibt keinen Grund mir das Gutachen vorzuenthalten bzw. desen Inhalt. oder versteh ich das grade nicht?!
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 24. Oktober 2023, 18:57:16Zum besseren Verständnis:
Seit 2012 hab ich wieder in
So aufgelistet kann ich mich daran erinnern, bloß die Namenszuteilung halt nicht ist aber ......
Zitat von: Lockenstab am 24. Oktober 2023, 18:57:16Wenn der Arzt jetzt geschrieben hat, ja Fr. Lockenstab kann nur noch 3-6 std., wäre das JC ja gehalten das ich nen Antrag auf ERM stell oder? Weil es gibt keinen Grund mir das Gutachen vorzuenthalten bzw. desen Inhalt. oder versteh ich das grade nicht?!
Meines Wissens nach unter drei Std. alles darüber ist normal dem SGB 2 zuzuordnen.
und ansonsten gehe ich davon aus das du ja den Inhalt kennen willst und den solltest du dann über die aufgezeigten Wege anfordern.
MfG FN
Warum so kompliziert? Beantrage eine Akteneinsicht bei der DRV, dann müssen sie dir alles vorlegen und du kannst Kopien fordern, wovon du willst. Das berechtigte Interesse (Begründung) ergibt sich aus der laufenden Klärung.
Oder mache eine Datenauskunft nach DSGVO. Hierzu ist, anders also oben geschrieben, keinerlei Begründung erforderlich. Sie steht jedem zu, sie kann nicht versagt werden und muss sofort, aber spätestens innerhalb 4 Wochen erteilt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist, dass eine Erstkopie immer kostenfrei sein muss. Anders als bei der Akteneinsicht. (Die Akteneinsicht und Datenauskunft sind rechtlich klar zu trennen, obwohl sie ähnliche Wirkungen entfalten.)
Ich habe selber eine Akteneinsicht bei der DRV nach einer Reha gemacht und kann das nur empfehlen. Hochinteressant! Was ein Gutachter über mich abgelassen hat, war spannend, dass das JC eine Woche vor mir durch FAX den Abschlussbescheid/das Ergebnis der Reha bekam auch.
Zitat von: Lockenstab am 20. Oktober 2023, 23:20:14ich war am 10.01.2020 bei der DRV wegen EMR, das hatte das JC in die Wege geleitet.
wärst du da nur nicht hingegangen.
Zitat von: Lockenstab am 20. Oktober 2023, 23:20:14Jetzt hab ich, in zwei seperaten Briefen, einmal ne VÄM wegen Mieterhöhung, und das Schreiben das ich doch bitte endlich das Gutachen habe möchte, eingeworfen. Ne Woche später kam die Änderungsmitteilung und der neue Bescheid, aber sonst nichts.
ist doch alles gut und du darfst weiter im Bürgergeld bleiben. :grins:
Update:
Habe nochmla folgendes geschrieben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bat mit meinem Schreiben von 29. September 23 zum wiederholten Male darum mir das Ergebnis der Begutachtung der DRV zukommen zu lassen.
Von der DRV selbst weiß ich das Ihnen das Gutachten im Februar 2020 zugestellt wurde, da Sie als Jobcenter das Gutachten in Auftrag gaben, darf mit die DRV das Gutachten nicht zustellen.
Nach der DSGVO sollte Ihnen bekannt sein das Sie mir Datenauskunft erteilen müssen.
Weswegen Ihre Behörde hier gerade mit Unfähigkeit glänzt, ist mir ein Rätsel.
Ich fordere Sie letztmalig auf, mir Beide Teile nach der DSGVO zukommen zu lassen.
Sollte dies nicht bis 08. Dezember 2023 erfolgt sein, werde ohne weitere Information an Sie, Klage am Sozialgericht erheben.
Es wäre schön, in beider Seiten Interesse, diesen Schritt zu vermeiden, und verbleibe,
Heute ein Schreiben im Postkasten gehabt, dass ich am 15.11.23 da aufzuschlagen habe, zur Klärung Gutachten DRV von 2020 und Feststellung der Leistungsfähigkeit, und doch bitte eine aktuelle ärztliche Stellungnahmen zur Leistungsfähigkeit mitbringen soll.
Einladung nach § 59 in Verbindung mit § 309 Abs. 1
Bin ja mal echt gespannt was der Typ da von mir will
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 09. November 2023, 19:23:16und doch bitte eine aktuelle ärztliche Stellungnahmen zur Leistungsfähigkeit mitbringen soll.
Die sind sich nicht zu schade ihre Unfähigkeit zu belegen.
Viel Erfolg beim Termin und mach Fotos oder lass dir Kopien geben. Und wenn dumm daher gelabbert wird verlange gleich noch ein Gesprächsprotokoll..
bei Nachfrage warum >dass hast du in der Zwischenzeit gelernt das es nicht ohne Belege geht bei deinem JC. Und später wird es sonst so ein Kampf auf Kosten deiner Gesundheit wie eben jetzt mit der Anforderung Teil B und wegen rechtswidriger nicht Bearbeitung eben noch die Akteneinsicht obendrauf nur um zu seinem Recht zu kommen<
MfG FN
Update:
Der Weg war umsonst, der gute Mann nicht da. Der Trottl an der Tür nuschelte im vorweggehen irgendwas von neuen Termin ... und jetzt kommt das beste, man hätte mich versucht zu erreichen...
Da rauf hin hab ich meine Mailkonten durchforstet, und lediglich eine Mail mit der Einlugung zu heute gefunden, darin seine Druchwahl ...hab ihm auf seinen Blechdeppen gesprochen das er wenn überhaupt mir meine Unterlagen zu lassen kommen soll, sich mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat, und er, wenn er auf nen Termin besteht diesen wenn dann Montags oder Mittwochs legens oll und dann auch selbst anwesend, ansonsten darf er gerne den Behördlichen Weg gehen wenn er was zu meiner Gesundheit wissen möchte, vielleicht dauerts ja wieder fast 4 Jahre ... :wand: :wand: :wand:
Bin ja mal gespannt wie das jetzt weiter geht ...
sollte ich wirklich noch mal bei dem Typen im Büro sitzen werd ich ihn auch mal fragen ob ich nen gelben Zettel vom Doc bekom weil er nicht da war.
Lockenstab
Fahrtkostenerstattung machen und am besten die Nerven bewahren bei so einem Vorgehen. Einem eLB würde man sofort was unterstellen und das nächste mal mit einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung auf die Nerven gehen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2023, 15:34:02Lockenstab
Fahrtkostenerstattung machen
MfG FN
Schwierig bei eigenen PKW. Das tu ich mir für die paar Cent nicht an.
Kann er gerne machen, was definitiv dann schon mal nicht geht, so kurzfristig nen Termin ansetzten und erwarten das ich da nicht arbeiten muss. Die Herrschaften können froh sein das ich überhaupt arbeite (was in der Form eh nur da geht wo ich bin), was mich eh so aufregt wenn die Jungspunte meinen an mir was beweisen wollen zu können. Die beißen sich da seit 15 Jahre schon die Zähne dran aus, weswegen sie es auch gleich sein lassen könnten.
Das letzt DRV Gutachten war 2010 oder 2012, und jeder neue SB hats aufs neue versucht. Spätestens als ich Ihnen sagte das ich finanziell schlechter gestellt bin wenn ich GruSi bekäme, ließen sies.
Allein die Tatsache das ich jetzt TZ arbeite, ging nur weil ich ne Chefin hab die insgesamt 10 Jahre von 2-3 Std/Wo. langsam bis hin zu 20 Std/Wo. das hin und her mit gemacht hat, und auch akzepiert hat, wenn ich krank werde, ich nicht mal 1 oder 2 wochen krank bin sonder das dann Monate sind. Erst im März war ich wieder 9 Wochen weg vom Fenster.
Die sollen sich mal bitte an die ran machen die man am Nachmittag im TV sieht und offen zugebn das sie keinen Bock haben auf gar nix... Ich hab Phasen an denen ich nur für die Arbeit funktioniere, und das wars ...
Sorry das musste mal raus :flag:
Zitat von: Lockenstab am 09. November 2023, 19:23:16und doch bitte eine aktuelle ärztliche Stellungnahmen zur Leistungsfähigkeit mitbringen soll.
Was den SB einen Scheiß angeht.
Somit würde ich keine machen lassen.
Oder ist der Depp Arzt?
Zitat von: Lockenstab am 15. November 2023, 15:25:35man hätte mich versucht zu erreichen...
Haben die ganz sicher getan, JC machen niemals Fehler :ironie:
Aber gute Ausreden haben sie schon öfter mal :sad:
Heute einen neuen Termin zugeschickt bekommne, zu dem ich jetzt einen ausgedruckten Lebenslauf mitbringene soll..... denn Termin werd ich mal nicht wahrnehmen, mal abgesehen davon das ich an dem Tag arbein muss, allein die Frechheit besitzen mit mir jetzt über meine berufliche Situation sprechen zu wollen..... mal schauen ob ich morgen vormittag jemanden erreiche.. weil ich schon gern wissen will was die in dem Saftladen überhaupt machen. bei wem kann diese Aufsichtsbeschwerde einreichen?
Ein weiteres Update:
Hätte ich den Termin vom 15.11. nicht auch per E-Mail bekommen, hätte ich keine Durchwahl gehabt, um den SB ans Rohr zu bekommen.
Hab Ihm mein Anliegen nochmal geschildert, da er keine 300 Akten im Kopf habe. Er hat mich an seinen Kollegen abgegeben, damit der Vorgang rasch bearbeitet werden kann.... (ein Schelm wer Böses dabei denkt).
Es kamen noch ein paar Erlärungen wieso, weshalb und warum, er hats dann wärend der Telefonates dann doch geschaft meine Akte aufzumachen, das Gutachten von Jan. 2020 ist in E-Form in meinem Akt und wird mir postalisch zugesandt, und ein neuer Termin wird mir zugeschickt, und auch das es nur Montags oder Mittwochs geht.
Ich werde weiter berichten.... :wand: :wand: :wand: :flag: :flag: :flag:
EDIT: Eben die Mail mit der Terminstornierung für den 15.12.23 erhalten. Er hat sich auch hier nochmal entschuldigt.
Zitat von: Lockenstab am 24. November 2023, 11:21:58Er hat sich auch hier nochmal entschuldigt
Na immerhin etwas.
Entweder er hat gemerkt, er ist etwas zu weit gegangen oder es war ein Versuch, wie weit er bei dir gehen kann.
Nochmal Update:
Ich bekam kurz vor Weihnachten wieder eine Standardeinladung, was soweit ja OK wäre, wäre sie nicht für Donnerstag den 11.01. ....
Daraufhin habe ich eine Beschwerde an die GF vom JC zwischen den Feiertagen eingeworfen und heute die Antwort erhalten, dass Sie das intern klären lassen will und mir bescheid geben wird...
na dann schauen wir mal was noch kommt...
Wenn interesse Besteht was ich an die GF schreiben hab kann ichs gerne noch einstellen sind halt doch 3 Seiten geworden.
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 03. Januar 2024, 00:05:01Wenn interesse Besteht was ich an die GF schreiben hab kann ichs gerne noch einstellen sind halt doch 3 Seiten geworden.
Mach das mal, also Bitte :yes:
Wenn man es später nicht braucht ist es ja gut, aber wenn doch....
MfG FN
@Fettnäpfchen
gerne doch :flag:
hoffe ich habe die Klarnamen alle erwischt und keinen übersehen.
Beschwerde! Arbeitsweise Ihres Hauses
BG xxxx
Sehr geehrte Frau Geschäftsführung,
wie Sie dem Betreff entnehmen können geht es um eine Beschwerde, und dazu muss ich ein wenig ausholen.
Am 10. Januar 2020 hatte ich einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung der über das Jobcenter veranlasst wurde. Inzwischen ist mir bekannt dass das Ergebnis dieses Termins Ende Februar 2020 (es müsste der 23. gewesen sein) an das Jobcenter gesandt wurde. Leider kam ja dann Corona. Seit 2021 versuchte ich mehrfach in Erfahrung zu bringen, was denn nun bei dieser Begutachtung herauskam. Mehrere Schreiben wurden gar nicht erst zur Kenntnis genommen. Am 6. Juli 2022 bat ich nachweislich erneut um Zusendung beider Teile des Gutachtens von der DRV. Wieder keine Reaktion!
Am 29. Sept. 2023 bat ich wieder um Zusendung, oder die Information wo das Gutachten archiviert wurde, um es dort anzufordern. Ebenso erwähnte ich, wenn mein Anliegen wieder ignoriert wird, ich das Sozialgericht einschalten werde.
Am 04. Nov. 2023 bat ich erneut um Erledigung, mit Fristsetzung zum 8. Dez. 2023 und sollte dies wieder im Sande verlaufen, ich ohne weitere Information Klage beim Sozialgericht erheben werde.
Dann ging es recht schnell. Ich erhielt am 7. Nov. 2023 eine Einladung für den 15. Nov. 2023, zu dem ich eine Stellungnahme meines Arztes mit bringen sollte. Ernsthaft?! Ihr Haus schafft es nicht, in fast 4 Jahre, ein Gutachten zukommen zu lassen, und ich soll dann innerhalb von einer Woche eine Stellungnahme aus den Ärmel schütteln?
Nun erschien ich pünktlich zum Termin am 15. November, und musste erfahren das Herr SB erkrankt sei. Auf Nachfrage warum man mir das nicht mitteilen konnte meinte der Mensch an der Türe das man das per E-Mail hätte. Ich durchforstete meine E-Mail Postfächer und fand schließlich nur die Einladung zum Termin am 15. November.
Am 24. November erhielt ich schließlich eine erneute Einladung, allerdings von einem Herrn anderem SB und hierzu sollte ich nun einen Lebenslauf mitbringen. Wann genau befassen sich Ihre Mitarbeiter mit dem Inhalt der Akte der Menschen die Sie einladen?! Ich gehe im Rahmen meiner Möglichkeiten einer Arbeit nach! Hierzu sei erwähnt das dieser Arbeitsplatz ausschließlich durch mein eigenes persönliches zu tun, und dem Wohlwollen meiner Arbeitgeberin zustande kam. Da in der Mail von Herrn SB eine Durchwahl angegeben war, anders ist in Ihrem Hause telefonisch keiner zu erreichen (oder nur mit viel Glück), rief ich dort an und hinterließ eine sehr ungehaltene Nachricht auf seinem AB, worauf ich dann einen Rückruf erhielt. In diesem Telefonat erfuhr ich dann dass das Gutachten als ePaper in meiner Akte vorliegt, und er dafür sorgt das es mir zugesendet wird (was bis heute immer noch nicht geschah), und er den neuen Termin storniert (dies hat allerdings geklappt). Ebenso vermerkte er, dass Termine doch bitte ausschließlich Montags oder Mittwochs zu vereinbaren sind, da ich an den anderen Tagen arbeite. Auch wenn es nur 5 Stunden sind die ich an diesen Tagen arbeite, benötige ich den vermeintlich freien Vormittag um in die Gänge zu kommen. Auf Grund meiner körperlichen Verfassung und meiner Medikation ist es mir nicht mehr möglich durchzuschlafen geschweige denn nach den wachwerden innerhalb von 30 Minuten das Haus verlassen zu können.
Nun erhielt ich heute einen neuen Termin. Für DONNERSTAG, den 11. Januar 2024 14 Uhr.
Hier sei nochmal meine Frage gestellt, wann befassen sich Ihre Mitarbeiter mit der Akte der Menschen die Sie Einladen müssen?!
Nach meiner o.g. Schilderung ist anzunehmen, erst dann wenn man sich Visavis im Büro sieht. Anders kann ich mir nämlich diese Arbeitsweise nicht erklären. Wäre mir der Inhalt des Gutachtens bekannt, und ich gehe jetzt davon aus das es Einschränkungen bei der Arbeitszeit gibt, und wie seit Jahrzehnten, wahrscheinlich leichte Tätigkeiten zu verrichten sind wie, gehen, stehen, sitzend im Wechsel und keine Zwangshaltung, hätte ich entsprechend reagieren können. Bei chronischen Erkrankungen verbessert sich im Laufe der Jahre selten etwas, eher im Gegenteil. Da die DRV ja nur eine körperliche Begutachtung durchführt, und leider die Psyche komplett außen vor lässt, ist eine komplette Einschätzung nicht wirklich möglich. In meinem Fall trifft dies leider zu. Der letzte Versuch meinerseits eine Psychotherapie in Angriff zu nehmen, endete in der ersten Sitzung nach 30 Minuten mit der Aussage der Psychoanalytikerin: ,,Sie sind zu komplex, zu verworren und zu kompliziert. Ich kann Ihnen nicht helfen!"
Sämtliche Therapieversuche der letzten 25 Jahre scheiterten meist daran, dass man versuchte das Problem bei mir zu suchen. Die Wahrheit allerdings ist, an der Gesellschaft kann ich nichts ändern, und wie diese transsexuelle Menschen heute sehen schon gar nicht. Von verbalen und körperlichen Angriffen, bis zur Verweigerung medizinischer Hilfe, ist alles dabei. Dies ist bzw. sollte aus meinem Akt zu entnehmen sein. Es gibt inzwischen nur einem Arzt dem ich bedingungslos vertraue, und das ist mein Hausarzt. Wenn nicht zwingend erforderlich suche ich keine anderen Ärzte auf.
Ich habe keinerlei Probleme Termine im entsprechenden Rhythmus wahrzunehmen. Sollte es allerdings wieder nur darum gehen, dass sich wegen eines Sachbearbeiter oder Teamleiter wechsel jemand an mir beweisen will, dann werde ich ungemütlich. Auch das müsste meiner Akte zu entnehmen sein.
Ich bitte nun Sie, Sorge dafür zu tragen, dass mir beide Teile des Gutachtens von der DRV zugesandt werden. Des weiteren Frage ich Sie, ob es für die Zukunft ausreichend ist, wie bis vor 4 Jahren, per ärztlichem Attest in regelmäßigen Abständen drüber zu informieren das sich nichts geändert hat oder eine Verschlechterung eingetreten ist. Wenn diese Vorgehensweise (wie bereits etliche Jahre zuvor auch) machbar ist, teilen sie mir bitte mit in welchen Abständen dies dann erfolgen soll, und was genau darin enthalten sein muss. Idealerweise wäre für mich dann eine schriftliche Erinnerung von Vorteil, ala kommen Sie doch bitte zum Termin oder senden uns Ihr Attest zu.
Sollten Sie auf Grund meiner Beschwerde, und der inzwischen vergangenen Jahre, eine erneute Begutachtung veranlassen wollen, dann bitte ausschließlich von den Ärzten der Arbeitsagentur oder der DRV.
Bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen.
Lockenstab
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 05. Januar 2024, 05:44:24gerne doch :flag:
Danke
Sehr ausführlich und dadurch natürlich nicht kurz wie man es wenn möglich machen sollte. Aber du hättest nur wenig weglassen können.
Aus der Bitte hättest du eine Forderung machen sollen ist bei Beschwerden mMn besser.
Und den Schluss mit der Frage hättest du weg lassen können aber nicht viel mehr.
Ich kenne jemand der sich um operieren ließ mit den entsprechenden Folgewirkung allerdings hat diese Frau vom JC in der Zwischenzeit Ruhe. Näheres hat sie mir aber nicht erzählt.
Ich drücke dir die Daumen das es mal aufhört und das JC richtig arbeitet wobei bei den Erfahrungen geht die Tendenz eher Richtung 0.
Dann vllt. mal mit einem ähnlichen das KRM einschalten oder den Landrat bei O.-Kommunen
Ach ja und ich hoffe das Originalschreiben hatte Absätze zum besseren lesen :grins:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2024, 11:59:43Aber du hättest nur wenig weglassen können
Meiner Meinung nach den letzten Satz, soll das JC selber drauf kommen.
@Lockenstab aber ansonsten, wirklich gut geschrieben.
Hoffentlich kapieren die dann in deinem JC, wie man mit "Kunden" umgeht.
@Fettnäpfenchen
Das wegen TS is ja eigentlich kein Thema mehr weils 30 Jahre her ist, aber die Gesellschaft tickt halt meist dann anderes wenn mans am wenigsten gebrauchen kann. Grade im Medi Bereich ist es extrem geworden... ein Arzt hat mir schon mal ein Rezept mit den Worten "das bekommen sie jetzt nur weil cih mcih sonst strafbar machen würde" ausgehändigt. Das macht mir mehr angst als so ein SB.
Da unser LAndrat gerne mal in den Medien rumhüpft, würde ich es gerne vermeiden mich an den wenden zu müssen. und ja da waren mehr absätze, bzw waren es 3 Seiten.
und @Kopfbahnhof
Der letzte Satz nennt sich Anstand und soll lediglich zeigen da sich weiß wies geht, was nicht heißt das cih mich auch daran halt wenn ich es anders sehen. hihi
Soooo, update.
hatte mir in der zwischenzeit Corona eingefangen und lag flach.
Termin konte ich wahrnehmen, nun mus ich halt zur Amtsarztuntersuchung ins AA...lass mcih dann mal überraschen was die da dann rausbekommen.
zum Thema Gutachten.... ich bekam nur ausgehändigt das ich mehr wie 3 Std. arbeiten kann mehr nicht. Jetzt muss ich von DRV mir ein schreiben schicken das die mir das Teil nicht aushändigen dürfen weil JC es in Auftraggegeb hatte, weil die sonst nicht weiter verfolgen können wo der 2. Teil verblieben ist...
Einfach nur bescheuert alles
Lockenstab
Erstmal sorry falls ich was unpassendes schreibe bin aber in deinem Thema nicht auf dem laufenden, bzw. habe die Seiten nicht erneut gelesen.
Zitat von: Lockenstab am 12. Februar 2024, 18:31:35ich bekam nur ausgehändigt das ich mehr wie 3 Std. arbeiten kann mehr nicht. Jetzt muss ich von DRV mir ein schreiben schicken das die mir das Teil nicht aushändigen dürfen weil JC es in Auftraggegeb hatte, weil die sonst nicht weiter verfolgen können wo der 2. Teil verblieben ist...
Verstehe ich das richtig ? Du wurdest von der DRV "untersucht" und es gibt ein (zeitl. aktuelles) Ergebnis?
davon hast du was genau bekommen?
und wieso soll eine Kopie an dich verhindern dass das zweite Teil nicht gefunden werden kann. Atok würde ich sagen das schreit gerade zu nach einer Meldung an den Datenschutzbeauftragten.
Und was soll das mit der
Zitat von: Lockenstab am 12. Februar 2024, 18:31:35nun mus ich halt zur Amtsarztuntersuchung ins AA...lass mcih dann mal überraschen was die da dann rausbekommen.
wenn ein Attest vorliegt und das von der DRV dann ist das bindend.
MfG FN
Ich hatte mal im Zuge einer Berufsfindungsmaßnahme auch entsprechende Untersuchungen und da bekam ich trotz mehrfacher Aufforderung immer das selbe "Gutachten" zugeschickt.
Nach damaliger Recherche wurde mir gegenüber behauptet das es kein Teil A gäbe und nur der "Befund" existiert.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2024, 13:35:19Lockenstab
Erstmal sorry falls ich was unpassendes schreibe bin aber in deinem Thema nicht auf dem laufenden, bzw. habe die Seiten nicht erneut gelesen.
alles gut.... ne das von der DRV wurde im JAn. 2020 gemacht und ich hab das ergebniss erst jetzt ausgehändigt bekommen, deswegen muss ich zum amtsarzt... weils schon wieder zu lange her ist.
JC meinte das sie den Teil mit Diagnossen nicht anfordern können, weil nicht dürfen,, die DRV aber meint mir dürfen sies nich tdirekt zuschicken weil JC es in auftrag gegeben hat. jetzt muss ich diese aussage schriftlcih von der DRV bekommen dass das JC nachhaken kann. Selbst die Info wo das achiviert wurde wollte das JC nicht rausrücken. ... und... ich wurde von 2 SB belabbert, der eine total überfordert weil keine ahnung, und der zweite wohl als rettungsleine von der Geschäftsführerin geschickt, weil ich der ja geschrieben hatte... wie gesagt ... ich bin gespannt
Warum schickt man dich nicht direkt wieder zum Rentenversicherungsträger?
Zitat von: Jimmy Neutron am 14. Februar 2024, 08:58:19Warum schickt man dich nicht direkt wieder zum Rentenversicherungsträger?
ich vermute mal das es fürs jc dann nicht so gut ausgeht... bestes szenario wäre wenn der ÄD nach Aktenlage entscheidet das alles so bleiben kann wies ist.alles weitere werd ich sehen. un jetzt versuche ich erst mal jemanden bei der DRV ans telefon zu bekommen.....
UPDATE:
Keines.....
habe bis jetzt immer noch keine info bekommen wies weiter geht.....aber WBA gin in ca na woche problemlos durch
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 16. Mai 2024, 18:53:27Keines..... habe bis jetzt immer noch keine info bekommen wies weiter geht.
vom
Zitat von: Lockenstab am 15. Februar 2024, 01:22:22un jetzt versuche ich erst mal jemanden bei der DRV ans telefon zu bekommen.....
DRV?
Ja das kann dauern und dauern. Am besten hinterher telefonieren, oder schreiben
MfG FN
Noch mal ...kein ... update...
hätte eigentlich zu AA untersuchung sollen, jetzt frag ich mich ob die mitteilen müssten dass das intern geklärt wurde und so wies grade ist ok? ich weis schlafende hunde soll man nicht wecken aber mich würde schon interessieren was die sich da jetzt wieder ausgedcht haben.
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 22. Juli 2024, 20:57:15hätte eigentlich zu AA untersuchung sollen, jetzt frag ich mich ob die mitteilen müssten dass das intern geklärt wurde und so wies grade ist ok?
Hast du einen Termin bekommen gehabt?
Wenn nein dann
Zitat von: Lockenstab am 22. Juli 2024, 20:57:15ich weis schlafende hunde
Ausnahme es ist für dich bzw. für etwas berufliches wichtig, oder als Gegenargument für VV oder ähnliches was nicht passt.
Und weil ich nur wenig zurück gescrollt habe:
Zitat von: Lockenstab am 14. Februar 2024, 02:38:09JC meinte das sie den Teil mit Diagnossen nicht anfordern können, weil nicht dürfen,, die DRV aber meint mir dürfen sies nich tdirekt zuschicken weil JC es in auftrag gegeben hat. jetzt muss ich diese aussage schriftlcih von der DRV bekommen dass das JC nachhaken kann.
Erstes stimmt
zweites stimmt nicht, natürlich hast du und nur du (und der AÄD der es erstellt hat logischerweise) einen Anspruch darauf. Der Dienst darf es aber nicht weiterreichen außer du machst den
Fehler dass es das JC darf.
MfG FN
Zitat von: Lockenstab am 22. Juli 2024, 20:57:15hätte eigentlich zu AA untersuchung sollen
Würde ich nicht machen, wenn dann selbst direkt bei der RV einen Antrag auf EM Rente stellen.
Da du offenbar eh schon weniger als 8 h arbeiten kannst, kann ein neues Gutachten nicht schaden.
Mache aktuell auch gerade wieder einen Versuch, daher es braucht echt Geduld mit dem ganzen Antrag.
Bei der RV und evtl. auch bei den Ärzten, bei mir Orthopädie Termin 3 Monate der war jetzt MRT geht zügig, nächster Termin beim Orthopäden schon Ende Oktober :sad:
Die Hunde kannst du erst mal schlafen lassen :grins:
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 16:52:52Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 22. Juli 2024, 20:57:15hätte eigentlich zu AA untersuchung sollen, jetzt frag ich mich ob die mitteilen müssten dass das intern geklärt wurde und so wies grade ist ok?
Hast du einen Termin bekommen gehabt?
Wenn nein dann
Zitat von: Lockenstab am 22. Juli 2024, 20:57:15ich weis schlafende hunde
Ausnahme es ist für dich bzw. für etwas berufliches wichtig, oder als Gegenargument für VV oder ähnliches was nicht passt.
Und weil ich nur wenig zurück gescrollt habe:
Zitat von: Lockenstab am 14. Februar 2024, 02:38:09JC meinte das sie den Teil mit Diagnossen nicht anfordern können, weil nicht dürfen,, die DRV aber meint mir dürfen sies nich tdirekt zuschicken weil JC es in auftrag gegeben hat. jetzt muss ich diese aussage schriftlcih von der DRV bekommen dass das JC nachhaken kann.
Erstes stimmt
zweites stimmt nicht, natürlich hast du und nur du (und der AÄD der es erstellt hat logischerweise) einen Anspruch darauf. Der Dienst darf es aber nicht weiterreichen außer du machst den
Fehler dass es das JC darf.
MfG FN
Ach total vergessen, als ich noch mal bei der DRV anrief gings dann plötzlich doch und ich hab das teil bekommen, demnach wäre ich voll leistungsfähig, allerdings wurde nicht dazu erwähnt für was :schock: :wand: :schock: :wand:
Letzte Termin is ja auch schon wieder fast halbes Jahr her, und da meinte der das sie anfragen, kann sein das ich nicht hin muss weils für alle beteiligten keine verbesserung gibt und man alles so lassen kann. mich würde halt nur interessieren ob jetzt genau das der Fall ist.
@Kopfbahnhof
Selber Antrag stellen will ich nicht weils halt grade so geht mitm arbeiten und ich halt auch wirklich gut verdiene, nicht das ich bei meinem glück es dann voll durch krieg und dann erst mal doof schau.
Irgendwie hat das mit dem Bilder hochladen nicht so gewollt wie ich s kannte....
Also ... heute Post vom JC bekommen.... hätte ich doch diesen Kooperationsplan angeschaut hätte ich glat nen Termin versemmelt.
Nach meinem letzten Termin war der Stand das man schaut ob alles so bleiben kann wies grade ist, oder ob man doch zum ÄD muss. Seit dem warte ich das ich nen Termin bekomme, oder eben ne Mitteilung das alles so bleibt. Wie gesagt kam das heute (siehe Bilder), Hätte ich nur diesen Zweizeiler zur Kenntnis genommen, hätte ich nicht gewusst das ich nen Termin am 25.09. hab.
Witzigerweise soll ich, wenn ich verhindert bin, das dem ÄD mitteilen..... stellt sich die Frage.... wie ?! ich weis ja nicht mal genau wo ich hin muss (unfefähr hab ich s noch im Kopf), aber das geht ja mal irgendwie gar nicht.... was meint ihr dazu?
Was mich ja grade am meisten aufregt, das ich da jetzt wohl wieder alle 6 Monate aufschlagen soll. Wer sich das mit diene KOOP ausgedacht hat gehört erschlagen... die schreiben da rein was ihnen gefällt und ich hab keine handhabe dagegen vorzugehen.
Schreib ihr doch einfach zurück, dass du (noch) keine Einladung bekommen hast.
Update
Da ich grade noch andere gesundheitliche "Baustellen" habe, erst jetzt das Update zum Termine am 25.9..
Als Beistand hatte ich, wie immer bei solchen ärztlichenen Terminen, meine Mama dabei. Diesmal ohne vorheriges Tamtam wie, wollen sie nich tdoch lieber alleine rein. Als erstes bedanke sich die Ärztin das ich überhaupt zum Termin erschienen bin, und entschuldigte sich das sie mir jetzt ein paar blöde Fragen stellen muss, weil aus meinem Akt nicht all zu viel zu entnehmen ist. Waren 2 Seiten, und ich merkte an das ich das jetzt auch etwas dürfig finde. Die Ärztin war sehr emphatisch, nach der Untersuchung meinste sie noch das sie es bemerkenswert findet das ich überhaupt arbeite, weil bei dem ganzen Mist den ich durch habe müsste ich das ja eigentlich nicht mehr. Sie wird dafür sorgen das alles so bleiben soll wie es ist, weil die Konstelation von Stelle, Chafin und Betriebszugehörikeit nicht getopt werden kann ohne mich evtl zu traumatisieren.
Ich war extrem überrascht wie das alles ablief, denn ich kenn das halt auch sehr anders.
Bleib nur noch abzuwarten ob sie das auch wirklich so weiter gibt, und was dann der SB daraus macht.
Werd ich eigentlich vom SB benachrichtigt wenn alles so bleibt, weil bisher wollte sie ja immer irgendwas... kann ich dieses Gutachten auch anfordern, sollte bis ende Nov. kein Bescheid vom SB kommen ?
Zitat von: Lockenstab am 24. Juli 2024, 02:05:31Ach total vergessen, als ich noch mal bei der DRV anrief gings dann plötzlich doch und ich hab das teil bekommen, demnach wäre ich voll leistungsfähig
Verstehe ich das richtig:
du hast einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die DRV hat diesen abgelehnt?
Wurdest du von einem von der DRV beauftragten Gutachter untersucht? Oder worauf basiert diese Leistungsfeststellung der DRV?
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 07. Oktober 2024, 04:25:58Bleib nur noch abzuwarten ob sie das auch wirklich so weiter gibt, und was dann der SB daraus macht.
Ich hatte mal eine ähnliche "Ansage" und
zusätzlich
die Info das er als Amtsarzt eher zu einem eLB steht als sich Schwierigkeiten einer zu "Jobcenterfreundlichen" Stellungsnahme auszusetzen.
Gilt auch jetzt nach Jahren noch den es stand auch darin das auch für die Zukunft nicht mehr mit einer Besserung zu rechnen ist.Zitat von: Lockenstab am 07. Oktober 2024, 04:25:58Werd ich eigentlich vom SB benachrichtigt wenn alles so bleibt, weil bisher wollte sie ja immer irgendwas... kann ich dieses Gutachten auch anfordern, sollte bis ende Nov. kein Bescheid vom SB kommen ?
Normal ja und normal gehörst du auch eingeladen und normal gehört dir auch das Teil B ausgehändigt.
Das Teil A musst du selber, oder dein Arzt, beim ärztlichen Dienst anfordern. Kannst du auch gleich anfordern.
Falls du das Teil B nicht bekommen hast auch dieses. Geht leichter, schneller und stressfreier als dem SB seine Arbeit zu erklären.
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 10:19:35Verstehe ich das richtig: du hast einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die DRV hat diesen abgelehnt?
Wurdest du von einem von der DRV beauftragten Gutachter untersucht? Oder worauf basiert diese Leistungsfeststellung der DRV?
Nein, dass wurde vom JC in Auftrag gegeben, und es hat sage und schreibe 4 Jahre gedauert bis es offen gelegt wurde.
Wurdest du damals von einem von der DRV beauftragten Gutachter untersucht? Oder worauf basierte diese Leistungsfeststellung der DRV?
Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2024, 09:04:04Wurdest du damals von einem von der DRV beauftragten Gutachter untersucht? Oder worauf basierte diese Leistungsfeststellung der DRV?
Ironischerweise hatten mein AG und ich von Minijob auf TZ umgestellt im Sep. 19 ...jetzt wo dus erwähnst frag ich mich auch was das damals sollte...
das JC versucht seit Jahren mich in die Grusi zu kriegen, den Versuch vor dem in 2020 konnte ich noch damit abschmettern das ich ich meinte das ich finanzel schlechter gestellt bin als mit ALG 2.
wichtig ist dazu zu erwähen das ich zu dieser zeit per Attest AU geschrieben war und trotzdem gearbeitet hatte. Dies geschah auf anraten meine ersten Fallmangerin die mir verriet das so ein Attest gewichtiger ist la soe eine amtsärzliche Untersuchung aber das selbe bewirkt. Hat einige Jahre gut funktioniert.
Weswegen deine Nachfrage wegen der DRV?
Ich wollte wissen, ob die Vorgehensweise von JC und DRV damals korrekt war und wo mögliche Fehler lagen um beurteilen zu können, inwieweit es Sinn macht, dass du aktuell selbst einen Antrag bei der DRV stellst, und was dabei in Bezug auf das vorherige Verfahren zu beachten wäre.
Da du aber - wie du nun schreibst - verhindern willst, vom JC zum Sozialamt zu wechseln, hat sich das erledigt.
Hier der KoOp den ich bekam, leider gehts mir nicht so gut daher erst jetzt.
ich hab auch grade nicht den nerv das passende selber zu schreiben weil dann werde ich ausfallend.
besprochen war bissi was anderes...
Es gab ein Problem beim Extrahieren des Textes aus dem Bild. Ich werde den Fehler beheben und es erneut versuchen. Moment. �
�
Hier ist der Text aus dem Bild, so gut wie möglich extrahiert:
08.01.2025
Mein Ziel ist:
Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Meine nächsten Schritte sind:
Ich verpflichte mich, nach Kräften meinen Arbeitsplatz zu erhalten und ggf. nach gesundheitlichen Möglichkeiten auszubauen.
Alle vermittlungsrelevanten oder leistungsrechtlichen Veränderungen (auch Arbeitgeberwechsel) in meinem persönlichen und/oder beruflichen Verhältnis teile ich dem Jobcenter Fürstenfeldbruck unverzüglich und unaufgefordert mit.
Ich nehme weiterhin zuverlässig Termine bei meinen Fachärzten wahr; meinem Jobcenter reiche ich entsprechende ärztliche Einschätzungen ein, sollte sich mein Gesundheitszustand verschlechtern oder verbessern, oder eine fachärztliche Einschätzung notwendig machen.
Mein Jobcenter unterstützt mich durch:
Mein Jobcenter unterstützt mich bei Bedarf durch vermittlungs- oder arbeitsmarktrelevante Beratung, auf Wunsch auch, wenn keine Arbeitslosigkeit droht.
Was sonst noch wichtig ist:
Dieser Kooperationsplan ist das abschließende Ergebnis des Beratungsgesprächs vom 08.01.2025. Über den Inhalt herrscht Einigkeit.
das ich auf meinen gesundheitlichen zustand keine wirklich einfluss hab, hab ich den trotel schon gesagt und dass das so dadrin nichts zu suchen hat.
laut der Ärztin vom MD heist es das alles so bleiben soll wies ist weil auch mit anderen AG es nicht besser würde als es ist.
Bilder hochladen ging früher einfacher hier... den wisch jetzt zu anonymisiern hab ich grade keine nerv.
und was soll das mit beendigung oder verringerung meiner hilfebedürftigkeit... ist das standard blabla oder warum steht das da drin wenn klar ist das sich da nicht merh verbessern wird, eher im gegenteil... momentan zumindest...
Zitat von: Lockenstab am 27. Januar 2025, 00:21:10laut der Ärztin vom MD heist es das alles so bleiben soll wies ist weil auch mit anderen AG es nicht besser würde als es ist.
Da hat sie Recht.
Zitat von: Lockenstab am 27. Januar 2025, 00:21:10und was soll das mit beendigung oder verringerung meiner hilfebedürftigkeit... ist das standard blabla
Ja.