Im SGB II steht bei §1
ZitatEinnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,
Im SGB XII steht bei §43
Zitat(2) Zusätzlich zu den nach § 82 Absatz 2 vom Einkommen abzusetzenden Beträgen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen abzusetzen, soweit sie einen Betrag von 26 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Wir beziehen Leistungen nach SGB XII.
Ich hatte vor über 10 Jahren einmal den Hinweis durch die Sachbearbeiterin erhalten, dass ich die Dividendenzahlung nicht mehr einreichen brauche solange sie die 100€ jährlich nicht überschreiten da sie nicht anrechnungsfähig sind und somit keine Veränderung im Vermögen darstellen. Nun bin ich durch Zufall über den § gestolpert und falle aus allen Wolken. Ist das schon immer so gewesen bzw seit wann? Muss ich jetzt alle zurückliegenden Jahre durchsehen und schauen wann die Anteile (Wohnungsbaugenossenschaft, Pflichtanteile um hier wohnen zu dürfen) wieviel abgeworfen haben und diese dann nachmelden?
einfach ungerecht warum jemand im Bürgergeld anders sein soll als jemand, der auf Grundsicherung angewiesen ist und auch seine KV vund Pflegev. von einer niedrigen Rente zahlen soll. Ja Arbeit lohnt sich nicht mehr denn die Sozialabgaben sind nicht mehr so niedrig wie vor 20 Jahren.
Maunzi
Zitat von: Maunzi am 21. Oktober 2023, 02:16:11Nun bin ich durch Zufall über den § gestolpert und falle aus allen Wolken. Ist das schon immer so gewesen bzw seit wann?
Ich kann dir das nicht beantworten.
Aber ich würde keine schlafenden Hunde wecken und wenn es bis jetzt nie zu einer Forderung kam würde ich mich da auch nicht drum kümmern.
Schließlich gehst du davon aus das du richtig beraten wurdest und da gilt dann schon der Grundsatz von Treu und Glauben.
MfG FN
Zitat von: Maunzi am 21. Oktober 2023, 02:16:11Ich hatte vor über 10 Jahren einmal den Hinweis durch die Sachbearbeiterin erhalten
Hoffentlich auch schriftlich, aber wird wohl eher Mündlich gewesen sein.
Daher kannst du dich nicht darauf berufen.
Eigentlich muss man solche Einnahmen von selbst Melden.
Gibt es da nicht auch eine Meldepflicht im SGB XII ?
Leider ist der Freibetrag im SGB XII. eben nur 26€
Die erste Sachbearbeiterin hat immer alles nur telefonisch geklärt, da es keine Termine vor Ort gibt (die Sachbearbeiter sitzen alle in einer Stadt die rund 50 Kilometer weit weg ist) und sie abgesehen von Bescheiden nie auf Anfragen schriftlich reagiert hat. Haben schon mehrfach wechsel gehabt, sodass die jetzige wohl auch nichts davon in den Akten haben dürfte.
Habe eben was gefunden, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jung-sgb-xii-43-einsatz-von-einkommen-und-vermoegen-b-22-einnahmen-aus-kapitalvermoegen-abs2_idesk_PI13994_HI9498975.html
ZitatDurch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 erhielt die Vorschrift einen neuen Abs. 2. Durch dessen Einfügung wird ein Freibetrag von 26,00 EUR im Kalenderjahr für Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinserträge und Ähnliches) eingeführt [...]
Demnach wäre das vorher sogar gänzlich falsch gewesen?
Die Auskunft haben wir ca Ende 2013/Anfang 2014 erhalten. Bin nun echt ratlos.
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Edit: Finde da zwar nix auf die Schnelle, aber ja jedem Bescheid liegt ein Schrieb bei, dass man alle Veränderungen zu melden hat. Demnach dürfte das auch gelten.
Zitat von: Maunzi am 22. Oktober 2023, 22:20:39Demnach wäre das vorher sogar gänzlich falsch gewesen?
Aus deinem obigen Link
ZitatDie Höhe des Freibetrags beträgt 1 % des Schonvermögensbetrags von 2.600,00 EUR i. S. d. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Und jetzt guckst du mal, wie hoch der Schonvermögensbetrag je Person derzeit ist und wie weit ihr dann je Person über diesen 1% liegt.
Naja das war damals so - wurde aber offenbar laut Gesetzestext nicht mehr angepasst, somit leider keine 1% mehr sondern nur ein Bruchteil davon? Steht ja klar im Gesetz 26€ :/
Und wie weit über den 26€ / Jahr liegt ihr je Person?
Die Mitgliedschaft läuft auf meinen Namen, sofern es nicht wie beim Schonvermögen für alle in einen Topf geworfen wird sind wir schätzungsweise pro Jahr um etwa 30€ drüber (ist erstmal geschätzt, muss das noch Jahr für Jahr durchgehen)
Die Freibeträge können auch hier für Partner zusammengerechnet werden, Kinder sind (glaube ich) auch hier extra zu rechnen.
Entschuldige die späte Rückmeldung, wir liegen momentan alle flach mit Grippe.
Ich kann aus dem Gesetz nicht erkennen ob es pro Person, nur für Erwachsene oder für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet gilt. Da ich erst wissen möchte inwiefern wir da jetzt ggf Ärger kriegen bevor ich mich ans Amt wende wäre es super wenn jemand noch Infos / Richtlinien / Paragraphen dazu kennt und mir die nennen kann.
Und falls jemand nun was von wegen schlafende Hunde sagt : durch eine Änderung fällt die Auszahlung der Dividende im kommenden Jahr genau in die Monate die geprüfte werden bei weiterbewilligung... :/
Zitat von: Maunzi am 02. November 2023, 17:40:16Und falls jemand nun was von wegen schlafende Hunde sagt : durch eine Änderung fällt die Auszahlung der Dividende im kommenden Jahr genau in die Monate die geprüfte werden bei weiterbewilligung... :/
Dividende Genossenschaft hat mit Wohnkosten nichts zu tun und doch muss man es melden, auch wenn es unter 26 € sind.
Wieso sollte man etwas melden wenn es unter der gesetzlichen Grenze liegt und somit keine Veränderung darstellt?
Zitat von: Maunzi am 03. November 2023, 11:03:36Wieso sollte man etwas melden
Wenn nicht Leistungsrelevant, muss auch nix gemeldet werden, hier eben unter den besagten 26€
Sollte bei dir auf alle Mitbewohner aufteilbar sein.
Da es die Dividende für die Wohnung ja nur einmal geben kann.
Zu 100% weiß ich es hier aber nicht.
Zitat von: Maunzi am 02. November 2023, 17:40:16die Auszahlung der Dividende im kommenden Jahr genau in die Monate die geprüfte werden
Bis dahin würde ich hier warten, notfalls auf "Dumm" stellen.
Die Aussage der anderen Mitarbeiterin, ins Feld werfen.
Immerhin sollte man Aussagen von Fachkräften, auch Vertrauen können.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. November 2023, 17:07:18Immerhin sollte man Aussagen von Fachkräften, auch Vertrauen können.
bei solchen Aussagen werden wohl keine großen Summen im Spiel gewesen sein und die vom Sozialamt sind meistens pro bei den alten.
Ich warte mal ab, hoffe nur da kommt kein dickes Ende, kann dafür auch nichts zurücklegen falls eine Aufforderung kommen sollte - Inflation und Strompreisen sei dank ist hier Ebbe in der Haushaltskasse.
In § 90 SGB XII regelt das einzusetzendes Vermögen, nicht die Einkommensanrechnung.
Die Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regelt die Vermögensfreibeträge.
§ 82 SGB XII sowie die dazu erlassene Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_76dv/index.html) regeln die Einkommensanrechnung, darüber hinaus regelt § 43 SGB XII den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bei einer Wohnungs(bau)genossenschaft gibt es i.d.R. nur ein Mitglied pro Wohnung. Diesem - und nur diesem - Mitglied steht die Dividende zu und auch nur dort ist sie bei Zufluss nach § 82 SGB XII zu berücksichtigen, oder eben nicht.
Demnach gelten für mich dann die 26€ und es ist egal wer sonst noch in der BG lebt?
Das wäre dann wirklich ein großes Problem.
Zitat von: Maunzi am 07. November 2023, 01:26:51Demnach gelten für mich dann die 26€ und es ist egal wer sonst noch in der BG lebt?
Korrekt
Danke, das sind ja echt keine rosigen Aussichten :(
Hallo,
ich habe vom Sozialamt die Auskunft bekommen, dass man 26€ pro Jahr an Zinsen behalten darf (Grundsicherung, SGB XII)
Das ist leider sehr unsozial, denn man leiht ja das eigene angesparte Vermögen einer Bank, mit sie arbeitet u. das vergütet.
LG
Lygia
Zitat von: Lygia am 11. November 2023, 12:01:02Das ist leider sehr unsozial
Hallo Lydia,
Du bekommst Geld vom Staat, das Du selber nicht hast. Jeder Euro den Du selber erwirtschaftest, muss nicht von der Allgemeinheit kommen. Manche Menschen erwirtschaften so viel, dass sie gar keine Unterstützung vom Staat brauchen. Das ist das Gegenteil von unsozial.
Im SGB 12 landen jedoch nur diejenigen die wahlweise zu geringe Rente bekommen oder krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Diese gegenüber denjenigen im Bürgergeld Bezug zu benachteiligen finde ich nach wie vor nicht gut. Es gibt hier um nur ein paar Dinge zu nennen keine Freibeträge (100€) / Pauschalen (30€)auf Einkommen, nur 26 statt 100€ im Jahr von Dividenden sowie die Anrechnung von allem was als geldwerter Vorteil gilt - egal ob man davon wirklich seinen Lebensunterhalt decken kann oder nicht (zb Parfum Gutschein, auch wenn man den vielleicht noch etwas unter Wert los wird, rechnet das Amt den vollständigen Wert an).
Also reiht sich die Regelung auch nur in die Liste der Nachteile des SGB 12 gegenüber dem SGB 2 ein.