Moin,
Der Brief war heute in der Post das ich dort am Dienstag anrufen soll
Warum jetzt plötzlich die familiäre Situation da mit drinnen steht würde mich mal interessieren? Weil mein Kind in die Nähe gezogen ist?
Aber dürfen die das noch Verlangen? Denn theoretisch müsste ich ja komplett von denen weg sein ab diesem Monat. Siehe anderen Beiträge. Ich hab das denen auch schon mitgeteilt.
LG
Welcher Brief und wo sollst du anrufen? Du schreibst schon wieder so kryptisch als wüssten wir das, was nur du weißt.
Moin,
Ich soll beim Jobcenter anrufen aus den Gründen die ich hier schrieb.
Also Familiäre Situation (hatte ich noch nie so im Brief stehen) und wegen meiner gesundheitlichen Situation. :schock:
Aber daher ja auch die Frage dürfen sie es noch verlangen, weil ich wegen dem oeg sba Rente dort ja weg bin. Hab die Bestätigung zwar noch nicht aber das 2042 Euro und weit darüber was ich bekomme.
LG
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 16:26:28Ich soll beim Jobcenter anrufen aus den Gründen die ich hier schrieb.
Also Familiäre Situation (hatte ich noch nie so im Brief stehen) und wegen meiner gesundheitlichen Situation. :schock:
bloß nicht anrufen !
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2023, 16:35:21bloß nicht anrufen !
Das war jetzt die letzten 3-male so. Ist auch mit kompletter Rfb. Also wenn ich nicht anrufe wird gekürzt.
Nur ich bin der Meinung, dass das eh nicht mehr nötig ist, wegen der BSA Rente.
Das Schreiben wurde aber danach verschickt als ich das schon mitgeteilt hatte. Evtl. War es zwar dennoch eine Überschneidung aber dennoch.
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 16:51:12Das Schreiben wurde aber danach verschickt als ich das schon mitgeteilt hatte. Evtl. War es zwar dennoch eine Überschneidung aber dennoch.
solange dein Antrag auf BG noch nicht ausgelaufen und keine Einstellung erfolgt ist, werden die dich noch weiter anschreiben.
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 16:26:28weil ich wegen dem oeg sba Rente dort ja weg bin
Dann würde ich mir den Anruf ganz sicher sparen!
Abgesehen davon, ist man eh nicht dazu verpflichtet beim JC Anzurufen.
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 16:51:12Also wenn ich nicht anrufe wird gekürzt.
Erstens dürfen die das nicht und zweitens kann ja eh nichts gekürzt werden, wenn du Rente bekommst.
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Oktober 2023, 17:34:15Abgesehen davon, ist man eh nicht dazu verpflichtet beim JC Anzurufen.
Haha ja ich weiß. Das mach ich seitdem ich mal die Taxi Rechnungen durch gesetzt habe zum Termin. xD
Das wollten die sich evtl. ersparen nochmal zu machen- xD
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2023, 17:01:00Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 16:51:12Das Schreiben wurde aber danach verschickt als ich das schon mitgeteilt hatte. Evtl. War es zwar dennoch eine Überschneidung aber dennoch.
solange dein Antrag auf BG noch nicht ausgelaufen und keine Einstellung erfolgt ist, werden die dich noch weiter anschreiben.
Ja, nur 2 Seiten haben das schon mitgeteilt. Dann ignorieren sie es ggf. ist nur die Frage warum.
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 18:13:29Ja, nur 2 Seiten haben das schon mitgeteilt. Dann ignorieren sie es ggf. ist nur die Frage warum.
vermutlich deswegen
Zitat von: Sylvergirl am 21. Oktober 2023, 18:13:29...Evtl. War es zwar dennoch eine Überschneidung aber dennoch.
Moin,
Nun wird es ganz witzig, der Aufhebungsbescheid wurde schon am 12.10 also ein Tag bevor die Einladung verschickt wurde geschrieben. Dieser ist bisher aber bei mir nicht angekommen.
Und die alte Kollegin wurde noch darüber informiert die mich gar nicht mehr betreut deshalb hat sie die Einladung noch am 13. Verschickt.
Aber als sie sah ist aufgehoben hatte sie ein einsehen, dass ich ihr nichts mehr sagen muss. :sehrgut:
Sie wünscht mir alles gute und hofft dass die DRV dann auch noch bewilligt. :lol:
LG
Zitat von: Sylvergirl am 24. Oktober 2023, 08:08:26Moin,
Nun wird es ganz witzig,
was ist denn Dein Problem? Du bist nicht mehr auf das Geld angewiesen, hast die Rente, ob man Dich auffordert oder nicht, es ist gegenstandslos.
Vermutlich laufen die Vorgänge automatisiert oder an verschiedenen Bearbeitungsstellen ab. Klar ist das nervig, man möchte abschließen, aber einen Nachteil oder irgendwas, wo man jetzt raten oder tätig werden sollte, kann ich anhand der Info nicht erkennen.
Moin,
Hab ich auch nicht gesagt. Ich wollte nur das Ende mitteilen. Ich hoffe dass es nun lange so bleibt. :flag:
Auch wenn's schon erledigt ist:
Die Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III erstreckt sich nicht auf Telefonanrufe.
Derartige Verwaltungsakte sind mangels rechtlicher Grundlage per se rechtswidrig.
Bei Nichtanruf liegt somit auch kein Meldeversäumnis vor, eine Sanktion wäre damit ebenso rechtswidrig.
Zitat von: Ottokar am 24. Oktober 2023, 09:59:26Auch wenn's schon erledigt ist:
Die Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III erstreckt sich nicht auf Telefonanrufe.
Derartige Verwaltungsakte sind mangels rechtlicher Grundlage per se rechtswidrig.
Bei Nichtanruf liegt somit auch kein Meldeversäumnis vor, eine Sanktion wäre damit ebenso rechtswidrig.
Danke nochmal Ottokar.
Machen Sie bei mir, weil ich den die Taxi Quittungen aufs Auge gedrückt habe. So hies es schon mal. :lachen:
Aber ja ich bin nun raus von dem Verein. Nochmals danke an alle hier.
Nun warte ich auf das Vorgehen der KK und Kindergeld Kasse sowie UHG Kasse. :flag: