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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 23. Oktober 2023, 17:21:55

Titel: Wenn das Jobcenter die Krankheit anzweifelt
Beitrag von: selbiger am 23. Oktober 2023, 17:21:55
Wer z.B. einen Termin beim Jobcenter, eine Weiterbildung oder die Arbeitssuche nicht wahrnehmen kann, braucht triftige Gründe, sonst drohen Leistungskürzungen in Form von Sanktionen. Ein wichtiger Grund ist Krankheit. Doch nicht selten zweifelt das Jobcenter die Krankheit an. Was kann man in solchen Fällen tun?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-die-krankheit-anzweifelt

ist schon ne anmassung der jc..und sich über die entscheidung von ärtzen anzuzweifeln bzw..hinweg zusetzen..krank geschrieben ist krankgeschrieben..
Titel: Aw: Wenn das Jobcenter die Krankheit anzweifelt
Beitrag von: Rotti am 23. Oktober 2023, 18:02:15
ZitatZweite Überprüfung der AU

Wenn das Jobcenter Zweifel an Ihrer Krankschreibung hegt, wird es den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) um eine Zweitmeinung bitten. Dies bedeutet, dass Sie vom Amtsarzt erneut untersucht werden.
schlimm nur, wenn der MDK den Patienten des JC als Pflegefall einstuft.  :mocking:
Titel: Aw: Wenn das Jobcenter die Krankheit anzweifelt
Beitrag von: Xellos am 23. Oktober 2023, 19:32:37
Wobei ein einfaches "Glaub ich nicht" kaum reicht.

Denn ohne glaubhafte Zweifel wird das JC die Unkosten natürlich dem Berater aufhalsen.