Mein anliegen ist ebenso davon betroffen allerdings verlangen sie eine Anhörung zu Überzahlung und wollen von mir das Geld einbehalten. Der Grund ist meine Frau hat zum 14.08 eine Umschulung erhalten und die erforderlichen Unterlagen( Umschulungsvertrag, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld sowie Fahrgeld ) an das Jobcenter per E-Mail geschickt mit dem
vermerkt Veränderungsmitteilung. Das ganze ist am 10.09.2023 raus geschickt worden, das beste kommt jetzt 2 mal haben wir da angerufen und da kam die Antwort es ist noch in Bearbeitung, in der 4 Woche wurde dies ebenso erwähnt das es noch
nicht bearbeitet wurde, aber gleich ein Ticket an die Teamleitung gesendet wurde. Am 19.10 erhielten wir eine Mail vom JC wegen Anhörung/Überzahlung für die Monate 09, 10.2023 in höhe von knappe 1300€, die haben fast 5,5 Wochen gebraucht um das zu Bearbeiten. Meine Frage wäre jetzt muss ich es zurück Zahlen nur weil die Geschlafen haben oder kann ich da Widerspruch einlegen bzw dagegen angehen.
Zitat von: Hape54 am 23. Oktober 2023, 19:52:25Mein anliegen ist ebenso davon betroffen allerdings verlangen sie eine Anhörung zu Überzahlung und wollen von mir das Geld einbehalten. Der Grund ist meine Frau hat zum 14.08 eine Umschulung erhalten und die erforderlichen Unterlagen( Umschulungsvertrag, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld sowie Fahrgeld ) an das Jobcenter per E-Mail geschickt mit dem
vermerkt Veränderungsmitteilung. Das ganze ist am 10.09.2023 raus geschickt worden, das beste kommt jetzt 2 mal haben wir da angerufen und da kam die Antwort es ist noch in Bearbeitung, in der 4 Woche wurde dies ebenso erwähnt das es noch
nicht bearbeitet wurde, aber gleich ein Ticket an die Teamleitung gesendet wurde. Am 19.10 erhielten wir eine Mail vom JC wegen Anhörung/Überzahlung für die Monate 09, 10.2023 in höhe von knappe 1300€, die haben fast 5,5 Wochen gebraucht um das zu Bearbeiten. Meine Frage wäre jetzt muss ich es zurück Zahlen nur weil die Geschlafen haben oder kann ich da Widerspruch einlegen bzw dagegen angehen.
Du musst die Frage der Bearbeitungszeit von der Pflicht zur Rückzahlung trennen.
Die Umschulung begann am 14.08., ihr habt am 10.09. -also vier Wochen später- die erforderlichen Unterlagen rausgeschickt und am 19.10. kam der Bescheid wegen der Überzahlung. Also 5 Wochen später. Euch ist in der Zeit kein Nachteil entstanden. Vielleicht waren andere Anträge, wo Leistungen erstmalig zu bewilligen und auszuzahlen waren, dringender.
Da hat niemand geschlafen. Ihr habt in der Zeit Geld erhalten, von dem seit August klar war, dass es gekürzt werden muss und bis zur Bearbeitung der Veränderungsmitteilung eben nach altem Bescheid weiter gezahlt wurde.
Wogegen möchtest Du nun Widerspruch einlegen?
Zitat von: Hape54 am 23. Oktober 2023, 19:52:25allerdings verlangen sie eine Anhörung zu Überzahlung und wollen von mir das Geld einbehalten. Der Grund ist meine Frau hat zum 14.08 eine Umschulung erhalten und die erforderlichen Unterlagen( Umschulungsvertrag, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld sowie Fahrgeld ) an das Jobcenter per E-Mail geschickt mit dem
vermerkt Veränderungsmitteilung.
Das allein ist kein Grund für eine Überzahlung und Rückforderung.
Aus welchem Grund genau soll denn eine Überzahlung stattgefunden haben?
Weiterbildungsgeld und Fahrgeld sind im SGB II kein Einkommen und Arbeitslosengeld hat sie vermutlich schon vorher bekommen.