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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:17

Titel: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:17
Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Bürgergeld, Mitwirkungspflichten, Kooperationsvertrag pp.

Mein Mann ist schon 63 Jahre und arbeitet schon seit 12 Jahren bei der gleichen Firma.
Mit seinem Lohn kann er seinen Bedarf (Regelsatz plus anteilige KDU) selbst decken.
Das Jobcenter schickt ihm jetzt eine Einladung, um über seine berufliche Situation zu sprechen.
Wieder einmal eine neue AV, die ihn nicht kennt und offensichtlich weiß diese AV nicht, dass er berufstätig ist und darüber möchte sie wohl mit ihm sprechen.
Sie läd ihn ein, ausgerechnet zu einer Zeit, wo er arbeitet und nicht mal eben den Arbeitsort verlassen kann, um zum JC zu fahren.
Sie verlangt außerdem einen Nachweis, wann er arbeitet und zu welcher Uhrzeit. Verstehen wir nicht, da das JC monatlich die Lohnabrechnungen bekommt und dort die Stundenzahl drin steht.

Bürgergeld beziehen wir, weil ich 58J nicht arbeiten gehen kann (gesundheitliche Gründe).

Fragen :
1. Obwohl er seinen Bedarf selbst decken kann, mit seinem Lohn (1100 € Netto),hat er da noch seine Mitwirkungspflichten z.B. an Terminen teilzunehmen ?

2. Muss er sich um einen amnderen Job bewerben, wo er mehr verdient ?
Anmerkung : allerdings hat er eine dauerhafte Schwerbehinderung, körperliche Behinderung und ist chronisch krank und seinen jetzigen Job kann er noch ausüben.

3.muss er einen Kooperationsvertrag unterschreiben ?

Könnt ihr mir was dazu sagen ?

Gruß von Fam H.
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 15:10:29
Zitat von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:17Sie läd ihn ein, ausgerechnet zu einer Zeit, wo er arbeitet und nicht mal eben den Arbeitsort verlassen kann, um zum JC zu fahren.

Dein Mann sollte den Termin auf eine Zeit verlegen lassen, wo er auch zum Jobcenter hin kann. Für 1100€ netto wird er ja nicht 40 Stunden in der Woche arbeiten (deshalb möchte das Jobcenter auch seine Arbeitszeiten wissen), so dass da bestimmt noch ein Ersatztermin zu vereinbaren ist.
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:27:39
Hallo, nun das ist ja alles dem Jobcenter bekannt.
Arbeitstage, Stundenzahl, Schwerbehinderung, Krankheiten.
Und wie kommt die Frau darauf, dass er arbeitslos ist ?
Mein Mann soll ein Formular ausfüllen, wo er angeben soll, ob er (demnächste) eine Tätigkeit aufnimmt und ob er deswegen nicht zum Termin kommen kann.
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: Sheherazade am 24. Oktober 2023, 15:33:22
Wo steht denn, dass sie meint, er wäre arbeitslos? Seine berufliche Situation besprechen kann auch bedeuten, dass sie wissen möchte, ob er die Möglichkeit hat, in absehbarer Zeit Vollzeit zu arbeiten um den Bedarf der BG zu decken.

Du kannst dich jetzt noch mehr darüber aufregen oder ihr klärt das telefonisch oder bei einem anderen Termin.
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:40:29
Wenn man ein Formular zugesendet bekommt, wo man ankreuzen soll, ob man demnächste eine Tätigkeit aufnimmt oder nicht, dann geht man davon aus, dass man als arbeitslos eingestuft wird.
Und es steht auch alles in der Akte drin, dass mein Mann zu krank ist um in Vollzeit arbeiten zu gehen und dass er die Behinderung hat.
Und das er in dieser Firma nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann, weiß das JC auch.
Das heißt, die müssten das wissen, wenn die AV in die Akte geguckt hat.

Schade, dass du meine Fragen ( 1, 2, 3) nicht beantworten kannst oder nicht willst.

Im Übrigen rege ich mich nicht auf.  Ich will mich nur informieren; genau informieren.
Und ich stelle klar, was für Fehler diese AV macht.
Du müsstest eigentlich wissen, dass man so etwas nicht telefonisch klären kann.
Telefonisch sollte man nichts klären (allgemein bekant). Aussage gegen Aussage.  NUR schriftlich oder persönlich im JC mit Beistand !
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Oktober 2023, 17:19:35
FamH

Zitat von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:27:39Hallo, nun das ist ja alles dem Jobcenter bekannt.
Arbeitstage, Stundenzahl, Schwerbehinderung, Krankheiten.
Und wie kommt die Frau darauf, dass er arbeitslos ist ?
Genau das teilst du dem JC mit und erwähnst natürlich die Pflicht zum Aktenstudium und der Datensparsamkeit. Den § soll sie selber raussuchen falls ihr das neu ist.

Genauso klärst du sie darüber auf das er als Echter Aufstocker
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0) (den Ratgeber am besten ganz lesen falls du ihn noch nicht (auswendig) kennst.
>
ZitatWenn man seinen eigenen Bedarf: Regelsatz + ev. Mehrbedarf + anteilige Unterkunftskosten; mit seinem anrechenbaren Einkommen (= Netto - Absetzbeträge) decken kann, unterliegt man nicht mehr allen Pflichten des SGB II, diese sind, wie u.a. BGH und BSG (BGH vom 07.07.2004 Az: XII ZR 272/02, BSG vom 07.11.2006, Az: B 7b AS 8/06 R) entschieden haben, verfassungskonform auszulegen.
Hintergrund ist, dass im SGB II nicht die gesamte Bedarfsgemeinschaft als solche bedürftig ist, sondern jede Person einen individuellen Anspruch und individuelle Pflichten hat. Daran ändern sich auch nichts, weil das anrechenbare Einkommen einer Person nach der Bedarfsanteilsmethode (§ 9 Abs. 2 S. 3 SGB II) auf die BG verteilt wird, denn lt. § 2 SGB II muss die jeweils bedürftige Person nur Anstrengungen unternehmen, ihre eigene Hilfebedürftigkeit zu verringern und zu beseitigen, nicht jedoch die der anderen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft.
<

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Termin (während d Arbeitszeit) wegen angeblicher Arbeitslosigkeit
Beitrag von: september23 am 24. Oktober 2023, 20:29:21
Falls Du doch noch mitliest
Zitat von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:17...
Fragen :
1. Obwohl er seinen Bedarf selbst decken kann, mit seinem Lohn (1100 € Netto),hat er da noch seine Mitwirkungspflichten z.B. an Terminen teilzunehmen ?
Als Ehepaar seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dein Mann verdient nicht genug für euch beide, also bezieht ihr als BG auch Bürgergeld.

Zitat von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:172. Muss er sich um einen amnderen Job bewerben, wo er mehr verdient ?

Anmerkung : allerdings hat er eine dauerhafte Schwerbehinderung, körperliche Behinderung und ist chronisch krank und seinen jetzigen Job kann er noch ausüben.
Er muss versuchen einen Job zu bekommen, von dem ihr beide leben könntet. Dass man einen 63 jährigen mit körperlicher Behinderung kaum einstellen wird, dürfte die Bewerbung rein formaler Natur sein. Sollte Vollzeit gar nicht machbar sein und Teilzeit mit besserem Lohn auch nicht, lässt sich das vor Ort klären.

Zitat von: FamH am 24. Oktober 2023, 15:00:17Könnt ihr mir was dazu sagen ?
nur noch zum Thema der Einladung. Eben auf eine Zeit außerhalb der Arbeitszeiten verlegen. Die AV dürfte nicht irgendwo notiert haben, wer wann wieviel arbeitet und an welchen Tagen gerade Zeit hat.