Hallo,
ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung des Weiterbewilligungszeitraumes um 1 Monat zu stellen.
Und danach erst einen neuen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Folgendes Problem,
ich fahre über Weihnachten und Silvester weg und habe dort kein Internet, meine Bewilligung läuft im Dezember aus. Die letzten 2 Jahre gab es immer im Januar Probleme, zwecks Abrechnung Job/Nachzahlung/Bürgergeld.
Auch kann ich falls noch etwas zum Antrag fehlen sollte es nicht nachreichen da ich kein Internet bzw ja nicht zu hause bin.
Dies würde alles einfacher machen, wenn der Bewilligungszeitraum bis Januar geht und ich im Januar einfach einen neuen Antrag stelle.
Ist das Zulässig gibts da Urteile?
Eine nachträgliche Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist m. E
rechtlich nicht möglich.
Ich würde den Weiterbewilligungsantrag schon jetzt einreichen, damit Rückfragen vor deinem Urlaub geklärt werden können.
Nein, ein Antrag ist immer 6 oder ggf. 12 Monate zu bewilligen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/41.html (Absatz 3)
Stell doch deinen WBA bereits jetzt!
Wenn die OAW genehmigt, kann man im Vorfeld alle Fragen klären
Ich möchte aber ungern schon jetzt meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate offenlegen
Zitat von: maggi061984 am 25. Oktober 2023, 19:42:03Ich möchte aber ungern schon jetzt meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate offenlegen
muss auch keiner dann gibt es erst Geld, wenn es später nachgeholt wird.(Lückenlos versteht sich)
maggi061984
Zitat von: maggi061984 am 25. Oktober 2023, 19:42:03Ich möchte aber ungern schon jetzt meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate offenlegen
liest sich als ob du einen Zufluß verbergen willst.
Zitat von: maggi061984 am 25. Oktober 2023, 13:30:06ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung des Weiterbewilligungszeitraumes um 1 Monat zu stellen.
NEIN
MfG FN