Hallo.
Ich wollte mal fragen, ob es prinzipiell möglich wäre sich die Leistung einmalig in bar auszahlen zulassen.
Hintergrund ist, dass die Volksbank aufgrund ... sagen wir mal Differenzen das Konto zum 27.11. gekündigt hat. Wie dieses Datum zustande kommt bin ich auch überfragt. Vllt. Nickeligkeit eben um genau solche Probleme wie jetzt zu haben. Da die Person Schulden hat und das Konto schon ein P-Konto ist sagt eine andere Bank jetzt natürlich es sei ein Konto vorhanden, sobald das Konto allerdings gekündigt/gelöscht ist kann man ein neues "Jedermann" Konto eröffnen, dieses dann auch als P-Konto. Da am 30.11. ja der Regelsatz eingeht, bis dahin aber weder ein neues Konto eröffnet ist bzw. diese Bankverbindung nicht rechtzeitig für die Überweisung dem Jobcenter zu melden ist würde das Geld ja sozusagen ins Leere gehen.
Könnte man also in dem Wissen dem Jobcenter rechtzeitig mitteilen, dass eine Bargeldauszahlung für den Monat Dezember nötig ist ?
Beste Grüße
Ich vermute mal, dass Bargeld nicht geht, bestenfalls ein Barscheck.
Kommt ja aufs gleiche heraus. Soweit ich weiß bekommt man einen Scheck und den kann man sich dann bei der Postbank bar auszahlen lassen. So war es gemeint. :coffee:
Frage ist, geht das bzw. hat man dann ein Recht darauf wie man es ausgezahlt haben möchte.
Du hast also eine Kündigung zum 27.11. von deiner Bank. Bist du damit mal zu einer anderen Bank und hast gefragt ob eine Kontoeröffnung ab 28.11. möglich ist? Damit hättest du schon mal wenigstens die neue Bankverbindung für das Jobcenter, die sowieso frühzeitig mitgeteilt werden sollte. Aus dem neuen Konto ein P-Konto machen geht auch ein paar Tage nach dem 28.11.2023.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 29. Oktober 2023, 08:53:59ob es prinzipiell möglich wäre sich die Leistung einmalig in bar auszahlen zulassen.
Ja ist es, dass heißt aber nicht das es vom JC gemacht wird.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatBarauszahlungen von Leistungen
Auf die Zahlung des ALG II haben Bedürftige gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II einen Rechtsanspruch. (weiterlesen...)
MfG FN
Zitat von: Slash86 am 29. Oktober 2023, 09:12:36Frage ist, geht das bzw. hat man dann ein Recht darauf wie man es ausgezahlt haben möchte.
Nein, ein solches gibt es nicht.
Ok, danke für eure Antworten. Man wäre also auf die Kulanz des Jobcenters angewiesen.
Ansonsten müsste man halt auf die Auszahlung warten bis das neue Konto eingerichtet ist.
Zitat von: Sheherazade am 29. Oktober 2023, 10:01:13Du hast also eine Kündigung zum 27.11. von deiner Bank. Bist du damit mal zu einer anderen Bank und hast gefragt ob eine Kontoeröffnung ab 28.11. möglich ist?
Das ist möglich allerdings sowohl erst zum 28.11 und auch erst AM 28.11. :wand:
wenn du deiner alten Bank noch keine neue Kontodaten gegeben hast, würde das Geld wieder zurückgebucht und das Geld wäre gerettet vom Gläubiger der vielleicht noch gar nichts weiß vom neuen Konto.
Darum geht es noch nicht mal. Es geht eher darum, dass man wieder unnötig Stress hat und halt evtl. erst später das Geld zur Verfügung hat. Das muss man wieder mit dem Vermieter klären usw.
Wie gesagt ich glaube das ist reine Absicht von der Bank zu dem Datum zu kündigen, die Frage ist, ob ein Anwalt da was machen kann und evtl. die Frist verlängert oder so.
Früher gab es auf einen JC doch auch eine Geldkarte die vor Ort aufgeladen wird und mit der man dann im JC an einem Automaten den Betrag abheben kann.
Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 16:52:57wenn du deiner alten Bank noch keine neue Kontodaten gegeben hast, würde das Geld wieder zurückgebucht und das Geld wäre gerettet vom Gläubiger der vielleicht noch gar nichts weiß vom neuen Konto.
wenn man es darauf anlegt rechtswidrig zu handeln und eine vielleicht negative Schufa bloß nicht absehbar zu verbessern. Ansonsten ist das mit dem Konto nicht mitteilen vermutlich keine gute Idee, im eigenen Interesse.
Zitat von: september23 am 30. Oktober 2023, 20:26:00wenn man es darauf anlegt rechtswidrig zu handeln und eine vielleicht negative Schufa bloß nicht absehbar zu verbessern. Ansonsten ist das mit dem Konto nicht mitteilen vermutlich keine gute Idee, im eigenen Interesse.
ich glaube es geht dem TE um die Mietzahlung und Essen nicht um eine positive Schufa.
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 20:37:02ich glaube es geht dem TE um die Mietzahlung und Essen nicht um eine positive Schufa.
Dafür sollten andere Möglichkeiten geprüft werden. Eine negative Schufa ist langfristig alles andere als eine Nebensächlichkeit.
Also um mich geht es zum Glück nicht, ich bin selber schon länger aus dem Leistungsbezug raus.
Aber es geht tatsächlich um Mietzahlung, Essen usw. und auch um eine vereinbarte Ratenzahlung eben wegen dieser Pfändung.
Selbst wenn man ein neues Konto eröffnet, der Gläubiger würde es ja nicht in Echtzeit mitbekommen, das heißt Konto anlegen, Geld drauf überweisen lassen und drüber verfügen würde bestimmt funktionieren bis man dann auch das neue Konto in ein P-Konto umgewandelt hätte. Das Problem ist halt, dass keine Bank VOR der Auflösung des alten Kontos ein neues eröffnen will.
Einfach dem JC schriftlich mitteilen, dass das aktuelle Konto gekündigt wurde und bis zur Eröffnung eines neuen Kontos die Zahlung via Scheck erfolgen soll. Das ist für die Mitarbeiter mit nur einem Klick verbunden. Allerdings fallen dafür Gebühren an, welche automatisch von der Leistung abgezogen werden.
Zitat von: Slash86 am 31. Oktober 2023, 09:02:25Das Problem ist halt, dass keine Bank VOR der Auflösung des alten Kontos ein neues eröffnen will.
Was so nicht ok ist. Ist das Konto bereits gekündigt, kann sich die Bank damit nicht herausreden.
Antragsformular runterladen bei der BaFin
Basiskontoantrag (https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
ausdrucken und bei der Bank abgeben, direkt angeben, dass das Konto als P-Konto geführt werden soll. Die Bank muss dann innerhalb sehr kurzer Zeit entscheiden, ob das Konto eröffnet wird.
Wichtig ist aber bei einer Bank zu bleiben und durchzuziehen und am Ende dann eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Dann verpflichtet die BaFin die Bank das Konto zu eröffnen. Dieses Wissen kann man auch direkt zu Beginn der Bank mitteilen, wenn die doof kommen.
Nur so ist es auch möglich, dass das Jobcenter die Leistung auf anderem Weg auszahlt.