Liebe Leute,
ich befasse mich nun mit dem Thema Wohngeld, wenn ich dies nun richtig verstehe, müsste mein Vater seine Daten mit offen legen. :scratch:
Dieses möchte er nicht. :heul:
Ich weiß auch nicht ob ich genau Anrecht hätte, bei der Konstellation die auch da überhaupt ergibt.
Aus den Rechner im Internet werde ich nicht ganz schlau hatte aber am Ende ca 100 Euro die dabei raus kamen.
Ich hab ja
2042 BSA Rente
223 oeg Rente
316 Pflegegeld
Hiervon darf ich unterhalt abziehen aber wie ist das mit der Krankenversicherung die muss ich ja auch selbst zahlen.
Mein Vater hat ca.
850 Euro Rente
550 Euro Witwenrente
280 Euro Zusatzversorgungsrente vom Hamburger Stadt
545 Euro Pflegegeld
Wohnung ist im Monat insgesamt ca 950 Euro
Kaltmiete ca 630 Euro
Nebenkosten 100 Euro
Und ich meine 80 Euro Heizkosten
Der Rest ist freiwillig zahlbar wie Garage etc
Denn darf das Kind irgendwie auch rein aber nur wenn 1/3 bei mir ist oder so?
Und im Antrag steht was von Nachzahlungen diese bekomme ich ja aber wohl unter 60.000 Euro.
Also muss mein Vater alles mit offen legen? Wenn ja wie geb ich das alles in den Rechner ein?
Oder sagt ihr das ist eh zuviel?
Denn es gibt ja auch Abzug für Schwerbehinderung da hab ich ja 40 gds und mein Papa 80 gds ohne Merkzeichen. Und Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat.
Lg
Hast du mal die Daten nur von dir und deinem Vater ausschließlich mit euren Hauptrenten von in Summe 2900€ eingegeben? Wenn sich damit kein Anspruch errechnet, brauchst du auch nicht mehr weiter darüber nachdenken.
Beim Wohngeld müssen tatsächlich alle in der Wohnung lebenden Haushaltsangehörige ihr Einkommen angeben.
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 10:20:50Ich weiß auch nicht ob ich genau Anrecht hätte, bei der Konstellation die auch da überhaupt ergibt.
...
Wohnung ist im Monat insgesamt ca 950 Euro
Denn es gibt ja auch Abzug für Schwerbehinderung da hab ich ja 40 gds und mein Papa 80 gds ohne Merkzeichen. Und Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat.
Ihr habt
zu zweit 3954 Euro + Pflegegeld von 861 Euro. Eventuell zählt das nicht mit.
Nun findet man z.B. für NRW
Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich).Damit dürfte die Frage beantwortet sein.
Moin,
Ja dann muss ich Mal mit ihm reden.
Ich werde das Mal eingeben.
So wie ihr es sagt.
@september23 Pflegegeld darf wohl nicht und das oeg auch nicht. Das hatte ich schon Mal gelesen.
Aber ich gebe dann nachher Mal die Summen ein.
Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?
LG
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?
Richtig, weil keiner weiß, welchen Rechner du da benutzt. Die Eingabe ist bei allen Rechner normalerweise selbsterklärend, da gibt es auch Optionen für freiwillige KV-Beiträge.
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48@september23 Pflegegeld darf wohl nicht und das oeg auch nicht. Das hatte ich schon Mal gelesen.
deswegen hab ich das auch nicht in der Summe drin. Ihr habt zu zweit und
ohne Pflegegeld mehr, als ein Haushalt zu viert haben darf, um WG zu erhalten
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?
Es zählt noch die Höhe der Miete. Die ist geedeckelt. Dass ihr 950 euro zahlt, bedeutet nicht zwingend, dass diese Miethöhe auch mittels WG unterstützt wird. Ich gehe mal davon aus, dass in Jever eher mittlere Kategorie ist.
Rechne das halt mal mittels Rechner aus.
Jever ist Mietstufe 1, also eine der niedrigsten.
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 10:20:50Oder sagt ihr das ist eh zuviel?
da kommen bei euch ja richtig hohe Summen zusammen und das vermutlich noch Steuerbefreit am besten du suchst dir eine eigene Wohnung dann würde es vielleicht mit Wohngeld klappen.
Zitat von: Sheherazade am 29. Oktober 2023, 13:17:20Die Eingabe ist bei allen Rechner normalerweise selbsterklärend
Genau ist sie, hatte auch schon einen genutzt, dass Ergebnis hatte fast genau gestimmt.
@TE Hat wer bei auch 33 Jahre Rentenbeiträge voll, dann gibt es auch mehr Wohngeld.
(auch eine Einstellung beim Rechner)
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Oktober 2023, 17:48:19@TE Hat wer bei auch 33 Jahre Rentenbeiträge voll, dann gibt es auch mehr Wohngeld.
(auch eine Einstellung beim Rechner)
Ja mein Papa.
Das konnte ich da einstellen.
Ich kam jetzt nicht dazu. Aber ihr habt mir ja auch schon viele Fragen mit beantwortet den ich wusste ja nicht ob Papa seines mit rein muss.
Und das ich kv und PV so angeben kann.
Lg
Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 17:03:13da kommen bei euch ja richtig hohe Summen zusammen und das vermutlich noch Steuerbefreit am besten du suchst dir eine eigene Wohnung dann würde es vielleicht mit Wohngeld klappen.
Sich eine teurere Wohnung suchen (obwohl man gewollt mit einem Angehörigen zusammen wohnt), damit man Wohngeld bekommen kann. Das macht echt Sinn. :lol:
Funktioniert auch nicht: Es geht nicht darum, wie teuer die Wohnung ist, sondern wie hoch das Einkommen.
Und die zu berücksichtigende Miete ist gedeckelt.
Moin,
Ja war ursprünglich ja auch für 4 bzw. Mindestens 3 Leute gedacht.
Und alleine würde ich wohl was kriegen nur noch mit meinem Vater.
Dieser würde sich allerdings auch weigern was raus zu rücken, in Bezug auf die Regel mit 25 beim Bürgergeld. Konnte ich sogar etwas nach voll ziehen.
So weit so gut.
Aber was macht man nun wenn einer keiner Angaben gibt. Er sagt er würde es hier auf die Klage ankommen lassen. Ab wann man dann quasi als Erwachsener nicht mehr sein Einkommen beim Kind abgeben muss
Genau so kommt es ihm vor.
Hatte deshalb mit ihm richtig Ärger.
Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?
Er will mir die Unterlagen nicht geben, weil er dies mehr wie beim Bürgergeld sieht.ab 25 Jahre eigenständig für ihn eigentlich auch noch zu spät. :teuflisch:
Ich kann ja nur einreichen was ich habe.
Gegen seinen Willen will er mich direkt anzeigen
LG
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 22:29:47Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?
Bevor der Rechner einem nicht anzeigt, dass man trotz verhältnismäßig hohen Einkommen einen Anspruch hat, wird es schwierig zu verstehen, warum man sich über Klage auf Herausgabe von Unterlagen Gedanken macht
Auch beim Wohngeld interessiert das niemanden
ZitatUnd Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat
Und wird dementsprechend nicht berücksichtigt.
Das Einzige, was berücksichtigt wird sind Krankenkassenbeiträge (ca 290,00) und Unterhaltszahlungen (437,00).
Allerdings weiß ich nicht, ob du nach Abzug von KV und Unterhalt schon oder noch Anspruch auf Wohngeld hast.
Zitat von: september23 am 29. Oktober 2023, 23:34:10Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 22:29:47Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?
Bevor der Rechner einem nicht anzeigt, dass man trotz verhältnismäßig hohen Einkommen einen Anspruch hat, wird es schwierig zu verstehen, warum man sich über Klage auf Herausgabe von Unterlagen Gedanken macht
Die Frage um die Klage geht ja mehr darum, oh Eltern ab ü 25 hier auch für die Kinder einstehen müssen. Mein Vater sagt ja beim Bürgergeld musste er dann ja auch nicht mehr und hier wieder und das will er nicht. Dementsprechend kriege ich seine Unterlagen nicht mit seinem Einverständnis hierfür.
Daher die nächste Frage, wenn ich den Antrag korrekt ausfülle mit dem Hinweis kein Einverständnis für die Unterlagen seinerseits, was passiert dann? Daraus resultierend die Sache mit der Klage ob man hier nicht dann eher als WG oder ähnliches zählt. Den sherezade sagte ja auch mein Vater muss. Aber der sieht uns in dem Punkt mehr wie beim Bürgergeld.
@greywolf wenn ich es nur für mich eingebe bekomme ich wieder die 100 Euro ca raus. Auch wegen dem Pflegegrad wenn ich das richtig verstanden habe darf ich das mit anklicken.
LG
Zitat von: Sylvergirl am 30. Oktober 2023, 06:39:56Die Frage um die Klage geht ja mehr darum, oh Eltern ab ü 25 hier auch für die Kinder einstehen müssen.
Wenn ihr euch beide diese Frage stellt, habt ihr das Prinzip Wohngeld nicht verstanden. Wohngeld ist nur ein Zuschuss zur Miete. Du lebst mit deinem Vater in einer Wohnung, er zahlt entsprechend seinen Anteil Miete. Also müssen beide Mieter ihr Einkommen angeben um einen entsprechenden Zuschuss zur Miete (NICHT für den Lebensunterhalt!) bekommen zu können.
Das hat mit Einstehensgemeinschaft gar nichts zu tun.
Zitat von: Sylvergirl am 30. Oktober 2023, 06:39:56Die Frage um die Klage geht ja mehr darum, oh Eltern ab ü 25 hier auch für die Kinder einstehen müssen.
Müssen sie auch nicht.
Beim Wohngeld wird allerdings geschaut, wer als
Haushaltsmitglied in der Wohnung lebt. Und dazu zählt der Vater.
Zitat von: Sylvergirl am 30. Oktober 2023, 06:39:56Mein Vater sagt ja beim Bürgergeld musste er dann ja auch nicht mehr und hier wieder und das will er nicht. Dementsprechend kriege ich seine Unterlagen nicht mit seinem Einverständnis hierfür.
dann irrt sich Dein Vater halt und bringt was durcheinander
Zitat von: Sylvergirl am 30. Oktober 2023, 06:39:56Daher die nächste Frage, wenn ich den Antrag korrekt ausfülle mit dem Hinweis kein Einverständnis für die Unterlagen seinerseits, was passiert dann? Daraus resultierend die Sache mit der Klage ob man hier nicht dann eher als WG oder ähnliches zählt. Den sherezade sagte ja auch mein Vater muss. Aber der sieht uns in dem Punkt mehr wie beim Bürgergeld.
Wenn Du nicht alle Unterlagen bringst, wird der Antrag nicht bearbeitet. Ihr seid keine WG. Dein Vater zählt zum Haushalt.
Und in Deinem Fall, nehmen wir an, man kann den Vater rausrechnen, hast Du nur noch 450 Euro Miete. Ob das die zu berücksichtigende Miethöhe für Jever ist, musst Du herausfinden, kann sein, dass das recht viel ist.
Allein hast Du zudem, selbst wenn man eventuellen Unterhalt für Dein Kind rausrechnet, mehr als die Einkommensgrenze für die Berechtigung zu Wohngeld.
Hier noch die Info:
Um das Wohngeld zu berechnen ist das Einkommen wichtig, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Miete. Als Haushaltsmitglied zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, nicht angetraute Partner, Kinder, Verwandte bis zum 3. Grad, Pflegekinder und Pflegeeltern.
Zitat von: Sylvergirl am 30. Oktober 2023, 06:39:56den Antrag korrekt ausfülle mit dem Hinweis kein Einverständnis für die Unterlagen seinerseits, was passiert dann?
Dann wird der Antrag schlicht Abgelehnt.
Wohngeld gibt es für die Wohnung nur, wenn alle dort ihre Einkommen offen legen.
Gerade gesehen, gibt ja noch Seite 2, also schon Beantwortet.
Lass es dennoch drin.
Zitat von: september23 am 29. Oktober 2023, 22:13:52Sich eine teurere Wohnung suchen (obwohl man gewollt mit einem Angehörigen zusammen wohnt), damit man Wohngeld bekommen kann. Das macht echt Sinn. :lol:
teuer ist die Wohnung wo sie jetzt schon wohnt du Klugsch....
Schönes Zimmer mit großem Balkon in Jever-Rahrdum
320 €
Das Zimmer befindet sich in unserem Einfamilienhaus. Es gibt zwei weitere männliche Mieter mit denen ein großes Bad und eine Küche geteilt werden muss. Beide Mieter sind aus beruflichen Gründen oft ortsabwesend. Ein PKW Stellplatz sowie ein Stellplatz für ein Fahrrad sind im Angebot inbegriffen, ebenso kann kostenlos eine Waschmaschine mit genutzt werden.
besser geht nimmer
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:19:54Zitat von: september23 am 29. Oktober 2023, 22:13:52Sich eine teurere Wohnung suchen (obwohl man gewollt mit einem Angehörigen zusammen wohnt), damit man Wohngeld bekommen kann. Das macht echt Sinn. :lol:
teuer ist die Wohnung wo sie jetzt schon wohnt du Klugsch....
Schönes Zimmer mit großem Balkon in Jever-Rahrdum
320 €
Sonst geht es dir gut?
1 Zimmer für 320€ empfinde ich als noch teurer als eine 100qm-Wohnung für 2 Leute für 950€ = 475€ für jeden.
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 17:30:32Sonst geht es dir gut?
1 Zimmer für 320€ empfinde ich als noch teurer als eine 100qm-Wohnung für 2 Leute für 950€ = 475€ für jeden.
für 2 Leute schon sehr groß viel Staub und sehr viel putzen muss man da. :scratch:
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:19:54teuer ist die Wohnung wo sie jetzt schon wohnt du Klugsch....
Schönes Zimmer mit großem Balkon in Jever-Rahrdum
320 €
Das Zimmer befindet sich in unserem Einfamilienhaus. Es gibt zwei weitere männliche Mieter mit denen ein großes Bad und eine Küche geteilt werden muss. Beide Mieter sind aus beruflichen Gründen oft ortsabwesend. Ein PKW Stellplatz sowie ein Stellplatz für ein Fahrrad sind im Angebot inbegriffen, ebenso kann kostenlos eine Waschmaschine mit genutzt werden.
besser geht nimmer
Statt einer Wohnung mit dem Vater, was bei der TE bekanntlich gewollt ist, eine Wohnung mit zwei fremden Männern. Die oft nicht da sind, man also nie weiß, wann sie kommen. Nur, damit man
vielleicht etwas Wohngeld (Zuschuss) bekommt.
Ob es "besser nicht geht", dürfte wohl Ansichtssache sein.
Zitat von: september23 am 30. Oktober 2023, 20:32:27mit zwei fremden Männern
Meinst du jetzt bei mir 2 fremde Männer? Höh ich steig da nicht mehr so durch.
Die wären ja nicht fremd ginge ja um mein Kind und mein Ex.
Aber hat sich eh erledigt, er will seine Daten nicht beim Amt haben und gut ist. Zwingen kann man keinen. Gab deshalb genug Stress, mit wieder neigung zu Ohrfeigen. Also Thema beendet.
Zitat von: Sylvergirl am 31. Oktober 2023, 12:07:00Meinst du jetzt bei mir 2 fremde Männer? Höh ich steig da nicht mehr so durch.
Die wären ja nicht fremd ginge ja um mein Kind und mein Ex.
Nein, um die geht es nicht. Außerdem würde ich bei Deinem Baby nicht von einem "Mann" sprechen.
Sondern der von Rotti genannte Vorschlag, umzuziehen, um Wohngeld zu bekommen und offenbar hat er sogar was konkretes:
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:19:54teuer ist die Wohnung wo sie jetzt schon wohnt du Klugsch....
Schönes Zimmer mit großem Balkon in Jever-Rahrdum
320 €
Das Zimmer befindet sich in unserem Einfamilienhaus. Es gibt zwei weitere männliche Mieter mit denen ein großes Bad und eine Küche geteilt werden muss.
Zitat von: september23 am 31. Oktober 2023, 12:11:02Sondern der von Rotti genannte Vorschlag, umzuziehen, um Wohngeld zu bekommen und offenbar hat er sogar was konkretes:
jetzt verdrehst du aber die Tatsachen
es war nur ein Beispiel es könnten ja auch 2 Frauen sein oder eine Wohnung für allein.
Es gibt sicher günstigere Wohnungen wie gesagt ursprünglich für 4. Wir haben jetzt ca 76 qm mit riesen Balkon.
Rollstuhl gerecht ist das ganze auch schon. Seit der Polyneuropathie ist mein Vater beim gehen jetzt noch weiter eingeschränkt. Das hinfallen wird mehr. Da hätte man dann hier schon direkt Glück.
Und ich gebe mein Kind ja auch nicht auf. Wenn ich meinen Sohn noch wieder bekomme ist es ja auch ideal. Und schon wieder umziehen? Nein danke. Gerade alles etwas fertig eingerichtet.
Zu Mal es ist ruhig kein Durchgangs Verkehr usw.
Aber hat sich ja eh erledigt ich darf nicht an seine Sache. Und da ich gestern noch Post von der Rente hatte und die noch 2 Sachen wollen bin ich gespannt was da nun wirklich bei Rum kommt.
Zitat von: Rotti am 31. Oktober 2023, 12:14:09jetzt verdrehst du aber die Tatsachen es war nur ein Beispiel es könnten ja auch 2 Frauen sein oder eine Wohnung für allein.
Tatsache war, dass Du hier ein konkretes Angebot geschrieben hast. Und auf das wurde Bezug genommen. Ich verdreh nichts, Du drehst es so um, dass Dein recht sinnfreies Angebot, umzuziehen, nur um Wohngeld (Zuschuss) zu bekommen, stimmig bleibt.
und damit :bye: