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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rubus am 30. Oktober 2023, 15:03:08

Titel: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Rubus am 30. Oktober 2023, 15:03:08
Hallo zusammen,

mich erreichte heute ein Schreiben vom JC, zu dem ich ein paar Fragen habe.

1. Wieso bekomme ich 120 € zurück?

2. Darf ich nun nur noch 100 € statt 250 € anrechnungsfrei verdienen?

3. Wieso ist die Rede von "darüber hinaus? Kann ich jetzt 250 € plus 100 € monatlichen auszahlen lassen?

4. "Dies hat zu geringeren Auszahlungen geführt." Warum wird hier in Vergangenheit geschrieben, wenn der 01.11.23 in der Zukunft liegt und wo gab er geringere Auszahlungen?
Ich habe bisher 250 € anrechnungsfrei ausgezahlt bekommen.

Danke  :smile:
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 15:50:31
Das scheint nur kurzfristig für den November zu gelten, verstehe ich jedenfalls so. Viele Textbausteine verwendet, sehr verwirrend.

3000€ im Jahr = 250€ im Monat, mehr ist nicht frei.
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: PaulHilft am 01. November 2023, 04:13:36
Das interesiert mich auch.

Kann es sein, dass du deine 3.000€ im jahr schon voll hast? Wurde der Dezember 2022 eventuell im Januar 2023 überweisen?

Zwar war noch bis zum 1.07.2023 so ne Regelung, dass nur jeden Monat gerechnet werden darf. Und ab nun auch 3.000 € im Monat möglich sind.

Bin gespannt wie es bei dir ausgeht.

Was machst du für die 3k im Jahr? =D
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Rubus am 02. November 2023, 04:36:02
Habe mich telefon. beim JC erkundigt.
Für mich hat sich das Schreiben so gelesen, dass es ab Nov 2023 eine neue Regelung gäbe und ich nur noch 100 € im Monat ohne Abzug verdienen dürfte.

Die Dame konnte mir zunächst nicht helfen und hat dann ihre Vorgesetzte gefragt. Ergebnis: Es gibt einen technischen Fehler, sodass das Programm ab 11.23 100 € statt 250 € für meine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein als Übungsleiter vermerkt hat. Mir wurde also einfach Geld abgezogen. Warum ich aber jetzt 120 € zurück bekomme und nicht 150 € (250 - 100 €), keine Ahnung. Wirklich unglücklich formuliert, wie ich finde. Ist aber alles gut soweit.
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: PaulHilft am 03. November 2023, 12:07:43
Ok, inhaltlich freut mich diese Nachricht erstmal. Wäre mir auch neu, wenn es da eine Veränderung geben würde.

Vermutlich hast du das Gespräch nicht aufgezeichnet. Es ist egal, was die Programme machen. Dann soll halt jemand mit der Hand dir das restliche Geld überweisen. Das alles ist nicht dein Problem. Und VerzugsZinsen würde ich mir schon aus Prinzip holen.
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Ottokar am 03. November 2023, 13:00:01
Es gibt keine Neuregelung ab November 2023, die Neuregelung gilt ab 01.07.2023.
Lt. dem ab dann in Kraft getretenen § 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind, Zitat:
Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit die Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten
anrechenfrei.
Bis einschl. Juli 2023 führten solche Einnahmen nur zu einem erhöhten monatlichen Freibetrag von 250€, nunmehr werden sie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Kalenderjahr gar nicht mehr berücksichtigt, der erhöhte Freibetrag wurde abgeschafft.
Alles was über den 3.000 Euro liegt, wird zu den in § 11b SGB II geregelten Festlegungen angerechnet.

Offenbar hat das JC hier ab Juli 2023 bei dir diese Einnahme weiterhin nach der alten nicht mehr gültigen Regelung mit einem monatlichen Freibetrag von 250€ angerechnet, statt sie gar nicht mehr anzurechnen.
Genaueres kann man dazu nur sagen, wenn du mitteilst, wie hoch deine diesbezüglichen Einnahmen ab Juli 2023 waren.
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Rubus am 04. November 2023, 04:10:30
@Ottokar: Danke für dein ausführliche Rückmeldung.

Ich bekomme konstant monatlich 250 € als Aufwandsentschädigung.

Des Rätsels Lösung habe ich ein paar Zeilen weiter oben beschrieben. Es handelt sich um einen technischen Fehler. Anscheinend hätte das Programm bei einigen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ab 01.11.23 fälschlicherweise nur 100 €, statt 250 € vermerkt. So wurde mir in der zuvor erstellen Jahresbescheid Geld abgezogen.
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Ottokar am 04. November 2023, 12:16:21
Zitat von: Rubus am 04. November 2023, 04:10:30Ich bekomme konstant monatlich 250 € als Aufwandsentschädigung.
Die sind dann lt. § 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II seit 01.07.2023 nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen, dürfen also im Bescheid gar nicht mehr auftauchen.
Es kann somit gar nicht zu einem solchen Fehler kommen, außer das JC macht Mist und trägt es doch als Einkommen ein.