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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:11:47

Titel: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:11:47
Hallo schlaues Forum,

ab welchem Lebensalter des Kindes ist es aus Sicht des Jobcenters zumutbar, dass ein Alleinerziehender eine Arbeit aufnimmt.
Also ab wann muss ein Alleinerziehender sein Kind unbetreut zu Hause lassen, um arbeiten zu gehen ?
Gibt es da ein ganz konkretes Alter  in den Gesetzen oder fachlichen Anweisungen ?

Die Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Szenario, in welchem eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 16:17:02
Zitat von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:11:47ab welchem Lebensalter des Kindes ist es aus Sicht des Jobcenters zumutbar, dass ein Alleinerziehender eine Arbeit aufnimmt.
Ab 3 Jahre, da besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

ZitatAlso ab wann muss ein Alleinerziehender sein Kind unbetreut zu Hause lassen, um arbeiten zu gehen ?
Gibt es da ein ganz konkretes Alter  in den Gesetzen oder fachlichen Anweisungen ?



Niemand darf ein Kind unbetreut alleine zu Hause lassen, Betreuung durch Kita oder ab 6 Jahre durch die Schule.

Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:29:36
Schule ist ja nicht immer.
Die Randstunden fallen manchmal aus.
Zudem gibt es Ferien.

Also gibt es keine konkrete Altersgrenze ?
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Oktober 2023, 16:58:01
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 16:17:02Niemand darf ein Kind unbetreut alleine zu Hause lassen
So ist es, genau darum musste ich bei der Bahn dann auch gehen.

Nachbarn im Haus wurden leider auch nicht vom Amt akzeptiert.

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:29:36Also gibt es keine konkrete Altersgrenze ?
Ab 14 kann man die Kinder dann allein zu Hause lassen.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 17:08:59
Zitat von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:29:36Also gibt es keine konkrete Altersgrenze ?

Wie alt ist denn das Kind, von dem hier die Rede ist?
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sese am 30. Oktober 2023, 17:18:24
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Oktober 2023, 16:58:01
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2023, 16:17:02Niemand darf ein Kind unbetreut alleine zu Hause lassen
So ist es, genau darum musste ich bei der Bahn dann auch gehen.

Nachbarn im Haus wurden leider auch nicht vom Amt akzeptiert.

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2023, 16:29:36Also gibt es keine konkrete Altersgrenze ?
Ab 14 kann man die Kinder dann allein zu Hause lassen.

Von welchem Amt ? Vom Jugendamt ?
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Oktober 2023, 17:41:33
Zitat von: Sese am 30. Oktober 2023, 17:18:24Vom Jugendamt

Ja
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Sese am 30. Oktober 2023, 18:12:16
Verstehe.
Danke für die Info.

Ist das mit den 14 Jahren gesetzlich geregelt ?
Also gibt es da einen Paragraphen ?
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Oktober 2023, 18:20:57
Weiß ich jetzt nicht so genau, vermutlich ja.

Damals haben die mir das gesagt, ab 14 können die Kinder allein zu Hause bleiben.
Ohne Aufsicht durch einen Erziehungsberechtigten.

Gerade was dazu gefunden, ist in keinem Gesetz geregelt.


https://beratung.de/recht/ratgeber/kind-alleine-lassen-wann-duerfen-kinder-allein-zuhause-bleib_frprij

Also scheint es so zu sein, wie die mir damals gesagt hatten.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Schnuffel01 am 30. Oktober 2023, 18:48:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Oktober 2023, 18:20:57Damals haben die mir das gesagt, ab 14 können die Kinder allein zu Hause bleiben.

Also, ich weiß nicht.  :scratch:
Hm,...was passiert, wenn du das Kind mit 15 oder 16 alleine zu Hause lässt, um beispielsweise eine Maßnahme vom JC zu besuchen und dem Kind passiert etwas? Wer wird zur Verantwortung gezogen? Derjenige, welcher seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Reiner1970 am 30. Oktober 2023, 18:54:39
Und der 14 Jährige soll sich wahrscheinlich noch selber sein Essen kochen
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Schnuffel01 am 30. Oktober 2023, 18:59:11
Zitat von: Reiner1970 am 30. Oktober 2023, 18:54:39Und der 14 Jährige soll sich wahrscheinlich noch selber sein Essen kochen

Klar, wegen der Selbstständigkeit und so.......
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Rotti am 30. Oktober 2023, 19:10:53
Zitat von: Reiner1970 am 30. Oktober 2023, 18:54:39Und der 14 Jährige soll sich wahrscheinlich noch selber sein Essen kochen
und danach eine Rauchen von Papas Zigarren mit Freunden. :grins:
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: september23 am 30. Oktober 2023, 20:23:23
Zitat von: Reiner1970 am 30. Oktober 2023, 18:54:39Und der 14 Jährige soll sich wahrscheinlich noch selber sein Essen kochen
Was das angeht, gibt es genügend Kinder von Berufstätigen, die sich gekochtes Essen aufwärmen. Also nur als Hinweis.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Hary am 30. Oktober 2023, 23:11:39
Praktisch bist du für dein Kind bis zur volljähriger verantwortlich was Betreuung und Aufsicht betrifft. Nun ist es aber so, dass Eltern auch mit Kinder in der Regel erwerbstätig sind. Ich kenne es selbst, dass es nicht immer ganz einfach ist. Aber Arbeit und Kinder bekommt man meist unter einen Hut.
Titel: Aw: Zumutbare Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden
Beitrag von: Birgit63 am 01. November 2023, 07:05:46
Natürlich kann man auch jüngere Kinder schon alleine zu Hause lassen. Meine Tochter war mit 6 Jahren nach der Schule für 1,5 Stunden alleine, da ich arbeiten musste. Ich habe vorgekocht und meine Tochter hat sich das Essen in der Mikrowelle aufgewärmt. Damals gab es noch keine verlässlichen Grundschulen und Ganztagsschulen. Heute ist das ja Gott sei Dank einfacher. Die meisten Grundschulen sind verlässliche Grundschulen (Betreuung bis 13.00 bzw. 13.30 Uhr) oder aber Grundschulen mit kostenloser Nachmittagsbetreuung zumindest in den größere Städten. Man kann die Kinder zur Selbständigkeit erziehen.