Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32

Titel: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32
Hallo liebes Forum,

nachdem mich vor einiger Zeit der Außendienst "besuchen" wollte und ich ihn nicht reingelassen hatte, bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:

Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und zudem Akteneinsicht bzgl. der Beauftragung(en) des Außendienstes und der diesbzgl. erstellten Protokolle beantragt.

Nach drei Wochen kam nun ein "Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.

Ist das nun womöglich ein Termin zur Akteneinsicht oder eher ein Verhörversuch (ggfs. mit Außendienstmitarbeitern, die mich dann gleich mal nach Hause begleiten wollen)?  :grins:

Weiß vlt. jemand, wie ein Schreiben mit Termin zur Akteneinsicht normalerweise vom JC kommuniziert/ formuliert wird? Mir kommt das etwas suspekt vor.

Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Rotti am 31. Oktober 2023, 00:09:20
Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32Nach drei Wochen kam nun ein "Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.
die Einladung dient nur das du deinen Widerspruch zurückziehst.

Die Antwort vom JC müsste so sein

Sehr geehrter Herr Urbansky,

wir bitten Sie um Mitteilung, aus welchem Grund Sie die Akteneinsicht beantragen.

Bitte spezifizieren Sie Ihr Anliegen, damit die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass per E-Mail weder der Datenschutz, noch die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, sich künftig auf dem postalischen Weg oder per Fax mit der hiesigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-akteneinsicht-60/#nachricht-62489
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Simone- am 31. Oktober 2023, 10:07:16
Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32"Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.
Rotti hat recht, mit deinem Antrag auf Akteneinsicht hat das nichts zu tun.

Entweder will man dir deinen Widerspruch ausreden, oder - was ich sogar vermute - man will dir dann vor Ort anbieten, dass der Außendienst direkt mit dir zurück in deine Wohnung geht, um die Besichtigung doch noch durchzuführen.

Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46
Zitat von: Rotti am 31. Oktober 2023, 00:09:20wir bitten Sie um Mitteilung, aus welchem Grund Sie die Akteneinsicht beantragen.

Bitte spezifizieren Sie Ihr Anliegen, damit die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.

Den Grund für die Akteneinsicht habe ich aber doch angegeben.

Zitat von: Rotti am 31. Oktober 2023, 00:09:20Wir weisen darauf hin, dass per E-Mail weder der Datenschutz, noch die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, sich künftig auf dem postalischen Weg oder per Fax mit der hiesigen Behörde in Verbindung zu setzen.


Habe das postalisch gemacht, nicht per E-Mail.

Von daher wäre diese "Musterantwort" nicht ganz passend.  :smile:

Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.

PS: Bis wann müssten die auf meine Anfrage überhaupt spätestens geantwortet haben, gibt es da eine festgelegte maximale Bearbeitungszeit?

Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Rotti am 31. Oktober 2023, 11:08:47
Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
bei mir war es über einen Anwalt online der hat mir dann die Akten von der Behörde kopiert und zugeschickt.

Ich glaube ohne Anwalt wird man einfach abgewimmelt.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2023, 15:02:23
Wursti

Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
Ganz offensichtlich geht es um Leistungsangelegenheiten also uU um deinen Antrag. Und je nach JC kann das ja unterschiedlich formuliert sein.
Meins bezog sich auf meinen Antrag gab den Termin vor und das ich für Kopien bezahlen muss. Dann gab es nur die Papierakte und zusätzlich noch den Besuch des JC RA der mich mal kennenlernen wollte, weil ich immer so sachliche Widersprüche schreibe. Und das Angebot manches auf dem kurzen Dienstweg zu bearbeiten was sich letztendlich, nach dem ersten Test, als gelogen herauskristallisiert hat. Natürlich hätte er auch gern erfahren um was es geht.

Also zum Termin gehen und auf Akteneinsicht bestehen ansonsten gibt es die Beschwerdemöglichkeit die in der Regel auch nichts bringt.

Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32Ist das nun womöglich ein Termin zur Akteneinsicht oder eher ein Verhörversuch (ggfs. mit Außendienstmitarbeitern, die mich dann gleich mal nach Hause begleiten wollen)?  :grins:
Dann kannst du ja aufstehen und gehen mit dem Kommentar das du dich beim Vorgesetzten meldest und eine entsprechende Stellungsnahme/Beschwerde zu dem Vorgehen abgeben wirst.
Lesestoff:
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:
Kann man das mal lesen? könnte hilfreich sein.

MfG FN
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: jens123 am 31. Oktober 2023, 19:48:06
Hieran ist nichts suspekt, die wollen dich plump abwimmeln, zuquatschen und sich nicht in die Karten/Akten schauen lassen. Eine Akteneinsicht auf einen Vorgang innerhalb der Akte bezogen, ist auch nicht üblich. Es heißt Akteneinsicht, weil die Einsicht die in die gesamte Akte betrifft.

Spiele den Ball zurück und beauftrage eine Datenauskunft nach DSGVO (ohne Einschränkung auf das aktuelle Thema und Nennung "Akteneinsicht"). Diese muss innerhalb von 4 Wochen abschließend beantwortet sein; zudem besteht Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der gesamten Akte und (wichtig) es bedarf keiner Begründung. Diese Maßnahme ist ein scharfes Schwert, das den Behörden nicht gefällt, weil europäisches Recht. Die angefragte Stelle muss tatsächlich alles heraus rücken, Außnahmen: Daten, die einen laufenden Rechtsstreit vor Gericht, Dritte/Unbeteiligte und Betriebsgeheimisse betreffen. In vielen Fällen macht die Akteneinsicht einfach keine Sinn mehr, weil die Datenauskunft nach DSGVO faktisch den gleichen Zweck erfüllt und deutliche Vorteile für den Anfragenden hat.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 01. November 2023, 10:35:02
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2023, 15:02:23
Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:
Kann man das mal lesen? könnte hilfreich sein.

MfG FN

Das Fass müsste ich dann eher mal in einem eigenen Forenbeitrag aufmachen, aber da der Widerspruch schon draußen ist, möchte ich mich erst mal auf das letzte JC-Schreiben konzentrieren.
Danke für den Info-Link zum Thema Hausbesuche.  :ok:
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25
Zitat von: jens123 am 31. Oktober 2023, 19:48:06Hieran ist nichts suspekt, die wollen dich plump abwimmeln, zuquatschen und sich nicht in die Karten/Akten schauen lassen. Eine Akteneinsicht auf einen Vorgang innerhalb der Akte bezogen, ist auch nicht üblich. Es heißt Akteneinsicht, weil die Einsicht die in die gesamte Akte betrifft.

Spiele den Ball zurück und beauftrage eine Datenauskunft nach DSGVO (ohne Einschränkung auf das aktuelle Thema und Nennung "Akteneinsicht"). Diese muss innerhalb von 4 Wochen abschließend beantwortet sein; zudem besteht Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der gesamten Akte und (wichtig) es bedarf keiner Begründung. Diese Maßnahme ist ein scharfes Schwert, das den Behörden nicht gefällt, weil europäisches Recht. Die angefragte Stelle muss tatsächlich alles heraus rücken, Außnahmen: Daten, die einen laufenden Rechtsstreit vor Gericht, Dritte/Unbeteiligte und Betriebsgeheimisse betreffen. In vielen Fällen macht die Akteneinsicht einfach keine Sinn mehr, weil die Datenauskunft nach DSGVO faktisch den gleichen Zweck erfüllt und deutliche Vorteile für den Anfragenden hat.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html



Vielen Dank für die Info. Die Formulierung für die Akteneinsicht habe ich von einer recht kompetenten Beratungsstelle. Tatsächlich wäre mir das so auch lieber (gewesen), auf die gesamte Akte hab ich eigtl. gar keine Lust.  :grins:

Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten. Wobei es beim BfDI dazu auch heißt:

Im Auskunftsersuchen ist es ratsam, möglichst genau zu beschreiben, worüber Sie Auskunft wünschen. Dies erleichtert der verantwortlichen Stelle das Auffinden und die Zuordnung der Daten. Verarbeitet der Verantwortliche große Mengen von Daten über die betroffene Person, kann er verlangen, dass die betroffene Person präzisiert, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen bezieht.

Da frage ich mich, ob nun Nennung des Themas oder nicht.  :scratch:
Wie sollte die Antrags-Formulierung im besten Falle aussehen?

Wenn ich die Akteneinsicht auf diesem Wege beantrage, brauche ich ja nicht persönlich dort zu erscheinen. Müssen die mir die gesamte Akte dann auf JC-Kosten per Post zuschicken? Das würde ein amtliches Paket werden, schätze ich.

Bin noch etwas unschlüssig, ob ich den Termin nächste Woche zur "Besprechung meiner Leistungsangelegenheiten" wahr nehmen soll oder nicht.
Die "Einladung" hat zwar keine RFB, aber es liegt das übliche Antwortformular bei, warum ich der "Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung am xx.xx.xx " nicht nachkommen werde.
Kann ich einfach folgenlos den Termin ignorieren oder sollte ich antworten? Bin auch schon länger und momentan AU, aber das geht die Leistungsabteilung ja eigtl. nichts an.

Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Rotti am 01. November 2023, 13:32:21
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten. Wobei es beim BfDI dazu auch heißt:

bei der DRV wer ein Konto hat, ist alles schon online vorgedruckt, da kann man einfach das online beantragen und kann sich das auch ausdrucken, was für Datenauskünfte er wünscht, dagegen sind die JC noch nicht so weit alles Kompliziert da.

Zitat§ 25 SGB X: Akteneinsicht durch Beteiligte
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0001_25/gra_sgb010_p_0025.html
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 15:32:20
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten.
Wozu? Du bist mit der Akteneinsicht nach § 25 SGB X bereits den richtigen und einzig möglichen Weg gegangen!

Über den Art. 15 u. v. m. § 83 SGB X ist eine solche Form der Akteneinsicht nicht möglich. Möchtest du wissen, welchen Daten zu welchem Zweck überhaupt gespeichert oder an wen die Daten übermittelt werden, dann z.B. ist der Antrag nach §83 der Richtige. So ein Protokoll vom Außendienst oder der Auftrag an den Außendienst gehört nicht dazu. Sonst würde es in den § 25 in der Form nicht geben.

Hast du deinen Widerspruch bereits begründet? Sollte dies der Fall sein, würde ich das JC anschreiben und erklären, dass dein Widerspruch bisher nicht abschließend begründet wurde und du hierfür auf die Akteneinsicht wartest.

Da ohne Rechtsfolgebelehrung, würde ich den Termin ignorieren und stattdessen (ohne die Einladung zu erwähnen) an die Akteneinsicht erinnern und sogar auf das gesamte Verwaltungsverfahren (Papier und Digital) erweitern. Wäre mir auch zu suspekt, die Sache.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 01. November 2023, 18:52:21
Zitat von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 15:32:20
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten.
Wozu? Du bist mit der Akteneinsicht nach § 25 SGB X bereits den richtigen und einzig möglichen Weg gegangen!

Über den Art. 15 u. v. m. § 83 SGB X ist eine solche Form der Akteneinsicht nicht möglich. Möchtest du wissen, welchen Daten zu welchem Zweck überhaupt gespeichert oder an wen die Daten übermittelt werden, dann z.B. ist der Antrag nach §83 der Richtige. So ein Protokoll vom Außendienst oder der Auftrag an den Außendienst gehört nicht dazu. Sonst würde es in den § 25 in der Form nicht geben.

Hm, bin jetzt etwas verwirrt, denn das widerspricht deutlich den Ausführungen von User Jens123. Wenn ich über Art. 15 DSGVO die komplette Akte erhalte, müssten dann nicht Auftrag an und Protokoll vom Außendienst da automatisch mit drin sein?

Zitat von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 15:32:20Da ohne Rechtsfolgebelehrung, würde ich den Termin ignorieren und stattdessen (ohne die Einladung zu erwähnen) an die Akteneinsicht erinnern und sogar auf das gesamte Verwaltungsverfahren (Papier und Digital) erweitern. Wäre mir auch zu suspekt, die Sache.

Also weder den Termin telefonisch absagen und auch keine schriftliche Begründung, warum ich nicht zum Termin erschienen bin?

An die Akteneinsicht "erinnern" klingt irgendwie harmlos, das werden die wohl weggähnen. :sleep:
Sollte ich eine Frist setzen, bis wann die Akteneinsicht erfolgt sein muss? Und kann ich mit (rechtlichen) Konsequenzen drohen, wenn die nicht aus dem Knick kommen? Beschwerde beim BfDI?

Was meinst du mit "auf das gesamte Verwaltungsverfahren erweitern"?

Habe ich ein Recht auf Zustellung der Akten oder können die mich auch bei sich antanzen lassen und ich muss dann dort Fotos/ Kopien machen?
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Simone- am 01. November 2023, 22:12:22
Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
Ja ich.

Mein Antrag auf Akteneinsicht war gemäß § 25 SGB X.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

1. Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Also Antrag begründen, meiner lautete: Zur Wahrung meiner Rechte.

3. Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt.
Die Akteneinsicht findet also vor Ort statt.

Als Antwort erhielt ich vom Datenschutzbeauftragten des JC die Rückfrage, worum es mir bei der Akteneinsicht genau ginge und um welchen Zeitraum. Der Grund dieser Neugierde war ganz einfach: Zum einen die Frage, ob es um Leistungsangelegenheiten oder um Vermittlungsangelegenheiten geht. Zum anderen war der ältere Teil der Akte in Papier, der neuere Teil digital. Man wollte einfach wissen, was und für welchen Zeitraum man für mich bereitstellen sollte.

Nachdem das geklärt war, wurde ein Termin vereinbart. Die Akteneinsicht fand im Büro des Datenschutzbeauftragen statt. Ich bekam die Papier-Akten vorgelegt und durfte am PC die E-Akten durchsuchen. Es lief alles sehr nett und korrekt ab und ich fand auch die Antworten, die ich gesucht hatte.


Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 23:31:41
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 18:52:21Hm, bin jetzt etwas verwirrt, denn das widerspricht deutlich den Ausführungen von User Jens123. Wenn ich über Art. 15 DSGVO die komplette Akte erhalte, müssten dann nicht Auftrag an und Protokoll vom Außendienst da automatisch mit drin sein?
Habe ich gelesen und halte ich für falsch. Der Art. 15 wird leider an vielen Stellen als Zauberschlüssel gesehen, mit dem man Zugang zum Aktenschrank erhält. Dem ist aber nicht so. Der Art. 15 wird zunächst einmal durch den § 83 SGB X i.v.m. dem § 25 SGB X eingeschränkt. Die Auskunft, auf die grundsätzlich Anspruch besteht, kann man sich als Liste vorstellen, auf der die gespeicherten Daten zusammengefasst wiedergegeben werden. Nur in wenigen Einzelfällen besteht Anspruch auf eine Kopie eines bestimmten Dokumentes.

Die Akteneinsicht ist da umfangreicher und beinhaltet auch die Einsicht in interne Weisungen und Richtlinien, wenn aufgrund bzw. mittels dieser Weisungen und Richtlinien bestimmte Entscheidungen gefällt werden. Die Einsicht ist auch nicht auf deine eigene Akte beschränkt, sondern bezieht sich auf alle Akten, die mit dem Verfahren in Verbindung stehen.

So wie es verstanden habe, hast du nur das Protokoll und den Auftrag sehen wollen, daher auch die Erweiterung auf das gesamte Verfahren. Also Einsicht in alles, was mit der Entscheidung zu tun haben könnte. Im Gegensatz zum § 83 SGB II muss dies auch nicht konkretisiert werden.

Ich vermute bei dem Gespräch eine weitere Befragung, denn auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens dürfen natürlich weitere Tatsachen ermittelt werden, die dann doch die Entscheidung rechtfertigen können. Ich pers. hätte die Einladung nicht bekommen und an meine Akteneinsicht erinnert etc..

Es wäre aber auch über das Sozialgericht eine Akteneinsicht möglich. Dies z.B. im Rahmen des Klageverfahrens und auch dem Eilverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz). Also solltest du z.B. aufgrund der fehlenden 51 € das Eilverfahren eröffnen, dann wäre da auch in diesem Verfahren die Akteneinsicht möglich. In aller Regel fordert das Gericht dann die Akte beim JC an.


Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 02. November 2023, 19:20:23
Danke für eure Antworten. Das klingt dann doch eindeutig nicht nach einer Möglichkeit zur Akteneinsicht bei meinem Termin.  :zwinker:

Werde dort also nicht erscheinen, zumal ich auch nicht wüsste, was man da noch besprechen sollte. Meine Aussage(n) zu WG/ BG liegen denen ja bereits schriftlich vor.

Werde es dann noch mal mit einer Aufforderung zur Akteneinsicht mit Fristsetzung versuchen und mit Einschaltung von BfDI und/ oder Sozialgericht drohen.

Weiß vlt. noch jemand, wie es sich bei Nichterscheinen bei JC-Terminen bzgl. der Pflicht verhält, diesen "Ich komme nicht weil"-Zettel zurück zu schicken? Eigtl müsste es doch reichen, wenn ich kommentarlos meine AUB der SB zukommen lasse, auch wenn die Vorladung von der Leistungsabteilung ist, oder?
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. November 2023, 15:33:58
Wursti

Zitat von: Wursti am 02. November 2023, 19:20:23Weiß vlt. noch jemand, wie es sich bei Nichterscheinen bei JC-Terminen bzgl. der Pflicht verhält, diesen "Ich komme nicht weil"-Zettel zurück zu schicken?
Ich kann mir da keine extra vorhandene Verpflichtung vorstellen.
Eher kann ich mir vorstellen das so ein Zettel nicht gelesen wird und uU nicht mal in die Akte kommt. Zumindest aus einigen Threads von hier in dem es dann genau darum ging.

Zitat von: Wursti am 02. November 2023, 19:20:23Eigtl müsste es doch reichen, wenn ich kommentarlos meine AUB der SB zukommen lasse, auch wenn die Vorladung von der Leistungsabteilung ist, oder?
Normal ja
aber selbst wenn nicht brauchst du das ja dann als bekannte Begründung warum du nicht zum Termon gekommen bist.

MfG FN
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Rotti am 03. November 2023, 17:01:58
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 18:52:21Also weder den Termin telefonisch absagen und auch keine schriftliche Begründung, warum ich nicht zum Termin erschienen bin?
ja würde ich Anrufen und sagen, dass ich alles schriftlich wünsche, diesbezüglich der Akteneinsicht und ansonsten keine Zeit habe zu dem Termin.

Das sollte man, aber nur so antworten, wenn man schon länger Probleme mit den SB hat.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 07. November 2023, 19:17:48
Hallo liebe Leute,

ich habe nun ein Antwortschreiben an die Leistungsabteilung formuliert und würde mich freuen, wenn der /die ein(e) oder andere mal kurz drüberguckt, ob das so okay ist. Ganz unkooperativ kann ich mich (leider) nicht verhalten, da es sonst passieren kann, dass mein anhängiger Widerspruch wegen angebl. ungeklärter Sachverhaltsfragen einfach in der Luft hängen bleibt (was eine Untätigkeitsklage erschweren würde). Schon mal lieben Dank!  :smile:

Wertes Jobcenter,

in meinem letzten Schreiben - nachweislich bei Ihnen eingegangen am 09.10.23 - hatte ich Akteneinsicht beantragt. Mein Recht auf Akteneinsicht ergibt sich aus § 25 SGB X und Art. 15 DSVGO. Diesem Antrag sind sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie daher erneut auf, mir eine Abschrift meiner Akte bzgl. aller Informationen in Zusammenhang mit der Einschaltung des Außendienstes zukommen zu lassen. Diese sollten beinhalten: Prüf- und Ermittlungsauftrag sowie alle diesbzgl. erstellten Protokolle. Ich bitte um Übermittlung bis zum ??.??.??

Den von Ihnen vorgeschlagenen Gesprächs-Termin am xx.xx.23 konnte ich leider nicht wahrnehmen.
Meine Angaben zur Sache liegen Ihnen bereits vor. Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, kann ich diese gerne auf dem Schriftweg beantworten.
Wenn Sie dennoch ein persönliches Gespräch als unabdingbar erachten, bitte ich vorab um eine schriftliche Begründung und Präzisierung, welche Sachverhalte nur im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Einen etwaigen Termin werde ich nur in Begleitung eines Beistands wahrnehmen. Hier bin ich auf die zeitliche Verfügbarkeit des Beistands angewiesen. Aus diesem Grund würde ich Ihnen dann bei Notwendigkeit einige Terminangebote unterbreiten.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 07. November 2023, 20:49:07
Akteneinsicht betrifft nur § 25 SGB X.

Anspruch auf Übermittlung der Akte besteht nicht. Die Akteneinsicht hat bei der Behörde zu erfolgen. Du kannst dann vor Ort sagen, dass du von bestimmten Dingen eine Kopie benötigst oder machst dir selbst mit dem Handy Fotos.
Bedenke dabei, dass das JC von dir für die Kopien Geld fordern kann. Für die ersten 50 Seiten pro Seite 0,50 € sind da kein Einzelfall.

Nur mal so zur Info:
Die rechtswidrige Verweigerung der Akteneinsicht führt zur formellen Rechtswidrigkeit und damit Anfechtbarkeit des in dem betroffenen Verfahren ergangenen VA.

Ich würde das Schreiben so formulieren und insbesondere den Termin nicht erwähnen:

Zitatich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich in meinem Schreiben vom [Datum], welches nachweislich am [Datum] bei Ihnen eingegangen ist, im Rahmen meines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid vom [Datum] [Genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes] die Beantragung der Akteneinsicht formuliert habe. Mein Antrag auf Akteneinsicht bezieht sich auf das gesamte Verwaltungsverfahren, einschließlich der elektronischen Akte, und erstreckt sich insbesondere auf die Prüf- und Ermittlungsaufträge sowie sämtliche erstellten Protokolle und Berichte, die in diesem Zusammenhang stehen.

Bislang konnte ich meinen Widerspruch nicht abschließend begründen, da mir die gewünschte Akteneinsicht bislang nicht gewährt wurde. Ich bitte daher höflichst um eine Rückmeldung bezüglich meines Antrags und erinnere daran, dass mir die Akteneinsicht dringend notwendig ist, um meinen Widerspruch fundiert darlegen zu können.

Des Weiteren bitte ich um Informationen bezüglich der anfallenden Kosten, falls ich Kopien von Auszügen aus der Akte benötigen sollte, und ob es grundsätzlich möglich ist, diese Auszüge auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie noch offene Fragen zur Akteneinsicht haben, bitte ich darum, diese schriftlich an mich zu übermitteln.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 07. November 2023, 22:23:14
Zitat von: Jimmy Neutron am 07. November 2023, 20:49:07Akteneinsicht betrifft nur § 25 SGB X.

Anspruch auf Übermittlung der Akte besteht nicht. Die Akteneinsicht hat bei der Behörde zu erfolgen. Du kannst dann vor Ort sagen, dass du von bestimmten Dingen eine Kopie benötigst oder machst dir selbst mit dem Handy Fotos.
Bedenke dabei, dass das JC von dir für die Kopien Geld fordern kann. Für die ersten 50 Seiten pro Seite 0,50 € sind da kein Einzelfall.

Nur mal so zur Info:
Die rechtswidrige Verweigerung der Akteneinsicht führt zur formellen Rechtswidrigkeit und damit Anfechtbarkeit des in dem betroffenen Verfahren ergangenen VA.

Ich würde das Schreiben so formulieren und insbesondere den Termin nicht erwähnen:

Zitatich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich in meinem Schreiben vom [Datum], welches nachweislich am [Datum] bei Ihnen eingegangen ist, im Rahmen meines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid vom [Datum] [Genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes] die Beantragung der Akteneinsicht formuliert habe. Mein Antrag auf Akteneinsicht bezieht sich auf das gesamte Verwaltungsverfahren, einschließlich der elektronischen Akte, und erstreckt sich insbesondere auf die Prüf- und Ermittlungsaufträge sowie sämtliche erstellten Protokolle und Berichte, die in diesem Zusammenhang stehen.

Bislang konnte ich meinen Widerspruch nicht abschließend begründen, da mir die gewünschte Akteneinsicht bislang nicht gewährt wurde. Ich bitte daher höflichst um eine Rückmeldung bezüglich meines Antrags und erinnere daran, dass mir die Akteneinsicht dringend notwendig ist, um meinen Widerspruch fundiert darlegen zu können.

Des Weiteren bitte ich um Informationen bezüglich der anfallenden Kosten, falls ich Kopien von Auszügen aus der Akte benötigen sollte, und ob es grundsätzlich möglich ist, diese Auszüge auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie noch offene Fragen zur Akteneinsicht haben, bitte ich darum, diese schriftlich an mich zu übermitteln.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

Besten Dank. Wo steht im Gesetz, dass Akteneinsicht nur bei der Behörde zu erfolgen hat? M.W. ist die Übermittlungsart eine Kann-Bestimmung, die auch das Zusenden der E-Akte mit Passwort einschließt.

Das Problem ist, dass ich meinen Widerspruch bereits vor einem Monat auf den Weg gebracht und begründet habe, deshalb kann ich das so nicht formulieren. Oder gibt es da noch die Option einer verlängerten Nachbegründungsfrist?

Und wieso sollte ich den Termin nicht erwähnen? Dann laufe ich doch ggfs Gefahr, dass sie mir den nächsten reindrücken und ich immer noch nicht weiß, was die da konkret von mir wollen.

Ich habe das Schreiben auch noch insofern ergänzt, als ich auf meine aktuelle AU hingewiesen habe, weshalb der Schriftweg m.E. das mildere Mittel darstellt. Die AU gilt allerdings noch bis Ende des Jahres. Könnte ich in diesem Fall auch jemanden bevollmächtigen, für mich die Akte einzusehen und Kopien zu machen? Oder gehe ich dann trotz AU selbst hin?
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Simone- am 08. November 2023, 09:31:14
Siehe mein Beitrag:

Zitat von: Simone- am 01. November 2023, 22:12:22https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

3. Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt.
Die Akteneinsicht findet also vor Ort statt.

Zitat von: Wursti am 07. November 2023, 22:23:14Dann laufe ich doch ggfs Gefahr, dass sie mir den nächsten reindrücken und ich immer noch nicht weiß, was die da konkret von mir wollen.
Solange ein Termin NICHT gemäß Meldepflicht-Paragraphen und ohne RFB eintrudelt, kannst du das getrost ignorieren.

Kommt ein Termin mit Meldepflicht-Paragraphen und RFB kann da stehen:
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/59.html

Damit ist die Einladung begründet.

Wenn du AU bist und nicht zum Meldetermin kommst, verlangen sie höchstens noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Wenn du die zusätzlich zur AU erhältst, ist alles gut.

Aber wenn du wegen AU nicht zur Akteneinsicht möchtest, dann ist das genau genommen dein Problem.

Wie der Name schon sagt: AktenEINSICHT bedeutet eben nur einsehen, nicht geschickt bekommen. Und das ist auch keine Kann Bestimmung sondern das ist so und Punkt.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Rotti am 08. November 2023, 19:32:26
Zitat von: Simone- am 08. November 2023, 09:31:14Damit ist die Einladung begründet.

@Simone- hat wie immer recht.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 08. November 2023, 20:26:16
Solange über den Widerspruch nicht entschieden wurde, kannst du Begründungen nachreichen wie du lustig bist.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Wursti am 09. November 2023, 22:25:13
Zitat von: Simone- am 08. November 2023, 09:31:14Wie der Name schon sagt: AktenEINSICHT bedeutet eben nur einsehen, nicht geschickt bekommen. Und das ist auch keine Kann Bestimmung sondern das ist so und Punkt.


Ich sehe das etwas anders, siehe § 25 Abs.

(4) Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Soweit die Akteneinsicht in eine elektronische Akte zu gestatten ist, kann die Behörde Akteneinsicht gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt, elektronische Dokumente zur Verfügung stellt oder den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akte gestattet.
Titel: Aw: Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 09. November 2023, 22:59:27
In einem Gesetzeskommentar zum § 25 Abs. 4 bzgl. der weiteren Ausnahmen konnte ich dies finden:

ZitatSchließlich kann die aktenführende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen weitere örtlich nicht näher spezifizierte Ausnahmen gestatten. Dazu gehört auch, die Einsichtnahme in die Akten bei einer für den Beteiligten örtlich gut zu erreichenden Stelle zu ermöglichen.
BeckOGK/Mutschler SGB X § 25 Rn. 17

Die weitere Ausnahme ist also auf eine bestimmte Örtlichkeit bezogen.

Dein Einsichtsrecht bezieht sich auf die Originalakte. Die eAkte kann dir in Papierform zur Einsicht vorgelegt werden. Was nicht heißt, dass du den Stapel automatisch mit nach Hause nehmen kannst. Während der Akteneinsicht kannst du die konkreten einzelnen Dokumente bezeichnen, von denen du eine Kopie brauchst. Fotos darfst du dagegen von allen Dokumenten machen.