Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schneeglöckchen am 02. November 2023, 10:07:08

Titel: Verständnisfrage zu Übernahme der Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Schneeglöckchen am 02. November 2023, 10:07:08
Hallo Zusammen,

Ich habe eine Frage rein für mein Verständnis.

Ich lebe in einem Bundesland und erhalte Bürgergeld. Meine Miete liegt im Rahmen des Ermesslichen und wird vom JC übernommen. Entsprechend erhalte ich den üblichen Satz an Bürgergeld pro Person (Bedarfsgemeinschaft) und die Kosten für die Unterkunft werden übernommen. Soweit so gut.

Nun habe ich die Möglichkeit in ein anderes Bundesland umzuziehen und dort ein neues Mietverhältnis einzugehen, wo die Miete deutlich günstiger ist als bisher. Abgesehen davon, dass in diesem Fall ein neues JC für mich zuständig wäre, würden doch dann auch nur die neuen Kosten der Unterkunft übernommen, richtig?
Also ich würde weiterhin den üblichen Satz an Bürgergeld erhalten und die Kosten der (dann neuen) Miete, aber es würde sich nicht an dem bisherigen Satz orientieren, oder?
Titel: Aw: Verständnisfrage zu Übernahme der Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Birgit63 am 02. November 2023, 10:34:48
Genau. Wenn du nur aus Lust und Laune umziehst, bekommst du auch keine Umzugskosten und Kaution bezahlt. D. h. den Umzug musst du aus eigenen Mitteln finanzieren. Ansonsten ändert sich für dich nichts. Die Höhe des Bürgergelds bleibt gleich.
Titel: Aw: Verständnisfrage zu Übernahme der Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Sheherazade am 02. November 2023, 11:25:09
Zitat von: Schneeglöckchen am 02. November 2023, 10:07:08Nun habe ich die Möglichkeit in ein anderes Bundesland umzuziehen und dort ein neues Mietverhältnis einzugehen, wo die Miete deutlich günstiger ist als bisher.

Die Miete wird allerdings nur vollständig übernommen, wenn sie der örtlichen (am neuen Wohnort!) Angemessenheit entspricht