Hallo
Wohne auf einem Pachtgrundstück (Wohnmobil-Anlage) mit ca. 200 anderen Anwohnern. Der Platz ist privat geführt, hat einen Platzwart und mehrere andere "Hilfsarbeiter" die Rasen mähen/Bäume schneiden/Müll einsammeln etc.
Nun ist mir durch ein kaputtes Elektrogerät die Sicherung rausgeknallt, und zwar auch die in einem abgeschlossenen Stromkasten außerhalb des Wohnmobils. Platzwart angerufen und Jemand machte die Sicherung wieder rein.
Jetzt habe ich von der Hausverwaltung/Platzverwaltung eine Rechnung über 25€ bekommen - "Notfalleinsatz Elektro" :sad:
Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Meinst Du nicht, dass es vom Regelsatz abgedeckt ist, aus der Sicht des JobCenters? Unter "Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung" und "andere Waren und Dienstleistungen"?
Das sind mE keine unterkunftsbezogenen Kosten für dein Wohnmobil. Vielmehr ist ein externer Schaden entstanden und die Einforderung der 25 € ist der Schadenersatz. Das kannst du nicht vom JC bekommen. Evtl. kann das ein Haftpflichtschaden sein, sofern du eine solche Versicherung hast.
Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49Nun ist mir durch ein kaputtes Elektrogerät die Sicherung rausgeknallt, und zwar auch die in einem abgeschlossenen Stromkasten außerhalb des Wohnmobils.....
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Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Du könntest es mal bei deiner Haftpflichtversicherung versuchen - sofern die keine Bagatellgrenze haben.
Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
passiert sein, sonst Ablehnung Gefälligkeitsschaden.
KJC bezahlt mit Sicherheit nichts, die werden sich rausreden mit kann "versichert" werden.
Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24KJC bezahlt mit Sicherheit nichts, die werden sich rausreden mit kann "versichert" werden.
Das JC redet sich mit einer Ablehnung nicht raus, die Erfüllung von Schadenersatzansprüchen dient schlicht und einfach nicht der Existenzsicherung.
Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
passiert sein
Ist es nicht wie man im Eingangsbeitrag lesen kann.
Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Beim JC wohl nicht, weil es nichts mit den KdU zu tun hat.
Wobei es schon auch etwas seltsam ist, Platzwart verlangt eben mal 25€ für eine raus geflogene Sicherung?
Das kann durch alles mögliche mal passieren.
Auch in einer Mietwohnung, wenn die Hauptsicherung nicht zugänglich ist für den Mieter.
Da kommt auch keiner auf die Idee eine Rechnung zu schreiben.
Selbst nicht, wenn ein Notdienst kommen müsste.
Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
ich war ja auch so ein Hilfsarbeiter aber die Bezeichnung ist falsch bitte es heißt Platzwart, Hausmeister oder auch Housekeeper
Es kam ja nicht der Platzwart, sondern der schickte einen der Mitarbeiter (sind ausländische Saison/Hilfskräfte) mit dem Schlüsselbund.
Die versuchen aber auch mit jedem Scheiß Geld zu machen.
Eine wegen Überlast ausgelöste Sicherung wieder einzuschalten ist kein "Notfalleinsatz Elektro", sondern gehört zur normalen Nutzung, die der Betreiber sicherzustellen hat.
Sofern in den Miet- bzw. Stellplatzbedingungen zu solchen Dingen nichts geregelt ist, können diese Kosten nicht gefordert werden, so einfach ist das. Also nachlesen und - wenn es dazu keine Regelung gibt - nichts bezahlen.
Vielen Dank für eure Antworten!
Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49Jetzt habe ich von der Hausverwaltung/Platzverwaltung eine Rechnung über 25€ bekommen - "Notfalleinsatz Elektro" :sad:
Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Rein rechtlich wäre die Frage, ob das vorab bekannt gemacht wurde, was es kostet. Dass es überhaupt extra kostet.
Praktisch schwierig, weiß nicht, welchen Kündigungsschutz man auf so einem Platz hat.
Wegen Übernahme: Nicht nur, dass das keine Wohnkosten sind, das ist in etwa so, als ob man ein Bußgeld bekommt. Zahlt auch nicht das JC.
Zitat von: september23 am 04. November 2023, 13:35:34"Notfalleinsatz Elektro
ein Notfall ist das nicht nur bei Wasserrohrbruch oder Feuer und zudem hätte man beim Telefonat sagen müssen dass er das zahlt, wenn die anrücken, aber wie legt er den Schalter am Sicherungsautomat wieder ein, wenn er keinen Schlüssel hat. Was steht denn im Pachtvertrag/Mietvertrag?
Zitat von: Rotti am 04. November 2023, 15:49:02Zitat von: september23 am 04. November 2023, 13:35:34"Notfalleinsatz Elektro
ein Notfall ist das nicht nur bei Wasserrohrbruch oder Feuer und zudem hätte man beim Telefonat sagen müssen dass er das zahlt, wenn die anrücken, aber wie legt er den Schalter am Sicherungsautomat wieder ein, wenn er keinen Schlüssel hat. Was steht denn im Pachtvertrag/Mietvertrag?
Das, was Du zitierst, ist nicht von mir
@Kopfbahnhof
Für die Bemühungen des Mitarbeiters wurden als Stundensatz 34 Euro angeführt, abgerechnet wurde eine halbe Stunde
@ Rotti
Ich hab hier mal den Vertrag teilweise eingestellt. Hoffe, man kanns lesen.
Zitat von: Vers am 05. November 2023, 16:18:52Für die Bemühungen des Mitarbeiters wurden als Stundensatz 34 Euro angeführt
Ich kenne ja die Regelungen von dem Platz nicht so genau.
Aber das ist mehr als Kritisch zu sehen, zumal davon nichts in dem Pachtvertrag dazu steht.
Was machst du wenn aus irgendeinem Grund die Sicherung, mehrmals im Monat raus fliegt?
Das muss ja nicht mal an dir liegen sondern an der Elektrik vom Platz Allgemein, weil evtl. etwas Marode?
Für mich gehört so was Definitiv, zur stinknormalen Aufgabe und Service vom Betreiber.
Ohne dafür einen extra Obolus zu nehmen!
Zitat von: Vers am 05. November 2023, 16:18:52@ Rotti
Ich hab hier mal den Vertrag teilweise eingestellt. Hoffe, man kanns lesen.
ja kann man die "Kosten des Platzwartes", da müsste der Einsatz ja enthalten sein, da du keine Möglichkeit hattest, da nachzuschauen, warum der Strom ausgefallen ist.
Zitat von: besserwessi am 02. November 2023, 12:24:36Meinst Du nicht, dass es vom Regelsatz abgedeckt ist, aus der Sicht des JobCenters? Unter "Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung" und "andere Waren und Dienstleistungen"?
das hätte der TE auch nicht hier sondern in Fragen und Antworten zu anderen Problemen stellen sollen.
Danke für euer Interesse und eure Antworten.
Wie schon von Ottokar geraten, bezahle ich erstmal nicht.
Ich habe eine Mail an die Hausverwaltung geschickt und um Erklärung gebeten - auch worauf sich die Summe/der Stundensatz begründet. Schätze man hat da einfach mal eine Zahl in den Raum geworfen......
Lt. Vertrag beinhaltet die Miete die Kosten des Platzwartes.
Das Wiedereinschalten einer Sicherung gehört sicherlich zu dessen vertraglichen Tätigkeiten, sonst hätte er sie (bzw. ein von ihm damit beauftragter Helfer) nicht durchgeführt bzw. durchführen dürfen.
Das Wiedereinschalten einer Sicherung ist somit bereits durch die mietvertragliche Zahlung der Kosten des Platzwartes abgegolten.
Zitat von: Vers am 05. November 2023, 17:25:55Schätze man hat da einfach mal eine Zahl in den Raum geworfen......
glaube auch das man es einfach versucht den Einsatz sich bezahlen zu lassen.