Hallo.
Mein Mann ist im Sommer ausgezogen, auf meiner Seite klappt mit dem Geld alles.
Er bekommt Bürgergeld, seit Jahren schon.
Da er hier keine bürgergeldkonforme Wohnung finden konnte, ist er etwas weiter weg in die Nähe seiner Eltern gezogen.
Das JC dort hat ihm eine "große" Wohnung bewilligt, weil unsere 3 Kinder alle 2 Wochen übers Wochenende und auch in den Ferien regelmäßig dort übernachten (sollen).
Dadurch bekommt er offensichtlich zu viel Geld.
Er bekam die Tage einen Brief von unserem Jugendamt welches den Unterhaltvorschuss zahlt.
In dem Brief steht, dass ein nicht Erwerbstätiger 1120€ Selbstbehalt haben darf. Er hat durch die große Wohnung aber 1202€.
Die große Wohnung hat er ja aber nur, wegen den Kindern.
Das Jugendamt möchte von ihm jetzt knapp 80€ monatlich haben, also quasi alles das was zu viel ist.
Wenn er dann auch Mehrbedarf bekommt weil er die Kinder holt und bringt und die Kinder ja auch essen müssen etc, dann ist er ja noch weiter über dem Selbstbehalt.
Das wird er dann wohl wieder her geben müssen und hat für sich gar kein Geld mehr?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so gedacht ist.
Er hat wohl beim Jugendamt angerufen, aber es interessiert dort keinen.
Was kann er tun?
Er braucht doch Geld für sich und dann auch die Kinder.
Müsste der Bescheid vom JC anders aussehen? Die Kinder aufführen? (Ich habe den Bescheid nicht vorliegen und auch nur die eine Seite von dem Brief des JA)
Es gibt doch sicher Menschen die da Erfahrung haben.
Ich hoffe jemand weiß mehr als ich.
Vielen Dank
Zitat von: Frena am 07. November 2023, 22:38:14Das JC dort hat ihm eine "große" Wohnung bewilligt, weil unsere 3 Kinder alle 2 Wochen übers Wochenende und auch in den Ferien regelmäßig dort übernachten (sollen).
wie groß ist die Wohnung?
Zitat von: Frena am 07. November 2023, 22:38:14Dadurch bekommt er offensichtlich zu viel Geld.
Das Jugendamt möchte von ihm jetzt knapp 80€ monatlich haben, also quasi alles das was zu viel ist.
Wenn er dann auch Mehrbedarf bekommt weil er die Kinder holt und bringt und die Kinder ja auch essen müssen etc, dann ist er ja noch weiter über dem Selbstbehalt.
Das wird er dann wohl wieder her geben müssen und hat für sich gar kein Geld mehr?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so gedacht ist.
na, gar keins nicht, falls er nur das "zuviel" bei UVG angerechnet bekäme.
Das UVG springt ein, wenn der Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen nicht gezahlt wird. Die Kinder leben bei Dir? Du bekommst das UVG? Wie kommt das zuviel zustande? nur wegen der Wohnung?
Zitat von: Frena am 07. November 2023, 22:38:14Was kann er tun?
Er braucht doch Geld für sich und dann auch die Kinder.
Müsste der Bescheid vom JC anders aussehen? Die Kinder aufführen? (Ich habe den Bescheid nicht vorliegen und auch nur die eine Seite von dem Brief des JA)
der wäre aber wichtig, um zu schauen, was da bewilligt ist und wo das Problem liegt
Wenn die Wohnkosten höher aber angemessen sind, dann muss der Betrag für den Selbstbehalt entsprechend erhöht werden. Da die Wohnkosten bewilligt wurden, kann man von einer Angemessenheit ausgehen.
BTW Das mit dem Unterhalt ist ohnehin Murks. Als Elternteil der die Kinder nicht dauerhaft hat, hat man die A. Karte gezogen. Unterhalt muss in voller Höhe bezahlt werden, auch wenn man dadurch in die Armut abgerutscht. Ganz nebenbei muss der Elternteil dann ja auch noch weiterhin die Kosten für den Umgang, Verpflegung, Geschenke und so weiter aufbringen. Als Zahler oder Zahlerin ist man praktisch veralbert und wenn der Elternteil der die Kinder hat nun Aufstockt oder Erwerbslos ist, dann haben die Kinder nicht einmal einen wirtschaftlichen nutzen davon, dass der andere im Zweifel in die Armut rutscht und oder sich verschuldet bei dem Vorschuss...
Zitat von: Hary am 08. November 2023, 08:25:59BTW Das mit dem Unterhalt ist ohnehin Murks. Als Elternteil der die Kinder nicht dauerhaft hat, hat man die A. Karte gezogen. Unterhalt muss in voller Höhe bezahlt werden, auch wenn man dadurch in die Armut abgerutscht.
Nur als Hinweis: Man zahlt ihn für die eigenen Kinder. Und der Selbstbehalt setzt ja bereits eine Grenze.
Zitat von: Hary am 08. November 2023, 08:25:59Als Zahler oder Zahlerin ist man praktisch veralbert und wenn der Elternteil der die Kinder hat nun Aufstockt oder Erwerbslos ist, dann haben die Kinder nicht einmal einen wirtschaftlichen nutzen davon, dass der andere im Zweifel in die Armut rutscht und oder sich verschuldet bei dem Vorschuss...
Die Kinder/das Elternteil, bei dem die Kinder leben, haben den wirtschaftlichen Vorteil Geld zu erhalten, das ihnen der Unterhaltspflichtige nicht geben kann - oder zuweilen auch nicht geben möchte.
@September23 es spricht ja auch nichts gegen Unterhalt, aber in der Konstellation Bürgergeld und Unterhalt bekommen hat das Kind ja überhaupt nichts davon. Es steht kein bisschen besser da als ohne Unterhalt bzw Vorschuss.
@September23
Die Wohnung ist 55m² groß, zwei Zimmer.
Also kein Luxus. wie gesagt, das JC hat die Wohnung genehmigt, weil eben 3 Kinder immer mal da schlafen müssen.
Die Kinder wohnen bei mir, ich bekomme Unterhaltsvorschuss.
Ja, durch die Miete. Er bekommt ja nur Bürgergeld und sonst nichts.
@Hary
aber wie bekommt man den Betrag für den Selbstbehalt erhöht?
Wie kann es denn sein, dass man im SGB2/Bürgergeld Mehrbedarf für Wohnung und Fahrkosten und Verpflegung wegen der Kinder bekommen kann, aber das Jugendamt das dann sofort für den Unterhaltsvorschuss haben will?
Das ist doch dann total nutzlos.
Und in der Realität muss er ja dann das mehr Geld dem Jugendamt zahlen, hat also nur den normalen Regelsatz, trotzdem Fahrkosten, mehr Miete, Kinder zu verpflegen...
Ich verstehe nicht wie das irgendwie sinnvoll funktionieren soll.
Kommen wir doch erstmal zu diesem Punkt, sonst bleibt es hier beim Raten und Spekulieren.
Zitat von: september23 am 07. November 2023, 23:58:29Zitat von: Frena am 07. November 2023, 22:38:14Was kann er tun?
Er braucht doch Geld für sich und dann auch die Kinder.
Müsste der Bescheid vom JC anders aussehen? Die Kinder aufführen? (Ich habe den Bescheid nicht vorliegen und auch nur die eine Seite von dem Brief des JA)
der wäre aber wichtig, um zu schauen, was da bewilligt ist und wo das Problem liegt
Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass erhöhte Kosten der Unterkunft (die 1:1 Ausgaben sind), für das Jugendamt berechnungsrelevant sein Einkommen erhöhen. Irgendwas muss da noch sein. Hat er sonst noch Einkommen?
Zitat von: Frena am 09. November 2023, 08:48:57@Hary
aber wie bekommt man den Betrag für den Selbstbehalt erhöht?
Zuerst sollte er den Sachverhalt so bei der entsprechenden Stelle im Jugendamt mitteilen und durch geeignete Nachweise (Bescheid) Belegen. Je nach Reaktion wäre dann der nächste Schritt eine Beratung.
Ganz grundsätzlich wird er aber jeden Cent Vorschuss inkl. Zinsen zurückzahlen müssen. Früher oder später wird er Zahlungsaufforderungen für den gesamten Betrag bekommen. Da gibt es im Grunde zwei Optionen. 1. Nicht zahlen und Zwangsvollstreckung oder 2. Eine Ratenzahlung in symbolischer Höhe vornehmen und warten bis der Vorschuss ausgelaufen ist um danach die Privatinsolvenz zu machen.
Ich selbst bin auch Aufstocker und zahle 2x10 Euro im Monat. Für das erste Kind ist es ausgelaufen und die Forderung rund 15.000 Euro und beim zweiten Kind läuft es noch zwei Jahre und es sind noch einmal 18.000 Euro. Da gibt es bei geringen Einkommen nur diese eine Insolvenz Option für sinnvoll ist. Nur die Jugendämter müssen ja irgendwas machen, die haben ja auch Druck von oben, dass sie Geld wieder holen. Daher Ratenzahlung. Man selbst zeigt guten Willen, die Behörde kann nach oben zeigen, dass sie Erfolg haben. Auch wenn 2x10 Euro bei über 30.000 Euro eigentlich ein Witz ist. Aber selbst bei einer Vollstreckung wäre ja überhaupt nichts zu holen, es wäre nur für alle unangenehmer.
@sheherazade
Doch, nach dem was ich gesehen hab, rechnen die das alles gnadenlos gegen. Deswegen hab ich ja oben geschrieben, dass ihm am ende nichts mehr bleibt.
Ich hab ihm geschrieben, dass ihr die Bescheide sehen wollt. Wenn ich sie habe, kann ich sie euch zeigen.
@Hary
Er hat beim Jugendamt angerufen, aber es interessiert wohl nicht, sagt er.
Zitat von: Frena am 09. November 2023, 21:12:16Er hat beim Jugendamt angerufen, aber es interessiert wohl nicht, sagt er.
Deinen Ex oder das Jugendamt? Es scheint dich auf jeden Fall mehr zu interessieren als ihn selbst. Er sollte schon etwas mehr Hartnäckigkeit zeigen. Diese Angelegenheit kann man nicht am Telefon klären. Er muss einen Termin beim Jugendamt zur persönlichen Vorsprache machen inkl. Leistungsbescheid in der Tasche und sich dann auch gesprächsbereit erweisen. Nicht einfach nur sagen "Nö, ich kann nichts zahlen", sondern so wie von @ Hary schon geschrieben, einen kleinen Betrag anbieten. Ggf. wird die dann evtl. getroffene Vereinbarung jährlich neu besprochen werden müssen bis die Kinder volljährig sind und dann das ganze Schuldenpaket in Summe auf dem Tisch liegt. Dann kann er erst Insolvenz anmelden.
Ich weiß nicht wie alt dein Mann ist und warum er nicht arbeiten kann, aber das Jugendamt kann und wird ihn nicht vom Haken lassen solange nur eine kleine Chance besteht, dass sich der Status deines Ex noch ändern wird.
Besteht bereits ein Titel gegen den Kindesvater?
Die 1120 stellen eine bloße Richtlinie dar und sind sicherlich nicht in Stein gemeißelt. Höhere Unterkunftskosten, soweit sie angemessen sind, können den individuellen Selbstbehalt erhöhen.
Der Mehrbedarf, der durch die Kinder entsteht, erhöht ebenfalls den Selbstbehalt.
Wenn kein Titel besteht, würde ich in einen sachlichen Kontext gehen und erst mal im Rahmen der Beratungspflicht der Sache mit der Kasse erörtern und bis dahin auch keine Zahlungen tätigen. Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass die Kasse versucht einen Titel zu erwirken. Wichtig ist alle Mal, dass die geforderten Bewerbungsbemühungen erfüllt werden.
Als besonderer Teil des SGB nach § 68 SGB I, besteht auch für die Unterhaltsvorschusskasse eine Beratungspflicht nach § 14 SGB I. Daher würde ich schriftlich um Beratung bitte und konkrete Fragen zur Beantwortung stellen. So auch z.B. ob es eine Erhöhung des Selbstbehaltes möglich ist und unter welche Voraussetzungen dieser erhöht werden kann.
Davon abgesehen ist es wahrscheinlich, dass der Selbstbehalt 2024 deutlich erhöht wird.
Zitat von: Frena am 09. November 2023, 08:48:57@September23
Die Wohnung ist 55m² groß, zwei Zimmer.
Also kein Luxus. wie gesagt,
55 qm ist auch keine ,,große Wohnung", wie eingangs geschrieben.
Wenn er nur Bürgergeld bekommt, kann er nicht über dem Freibetrag kommen. Das JA kann ihm nicht die Miete als Einkommen anrechnen. Das ist absurd.
Egal was er tut, er muss seinen Hintern bewegen und sich kümmern um die Sache mit dem Jugendamt. Im Vergleich zum Jugendamt ist ein Jobcenter ein angenehmer Zeitgenosse. Das Jugendamt wird nämlich knallhart sämtliche Zwangsmittel einsetzen, wenn er dich nicht kümmert. Gleichzeitig erstatten die Jugendämter auch konsequent Strafanzeigen gegen säumige Vater/Mütter und keinen Unterhalt zahlen ist eine Straftat die zu einer Vorstrafe und auch Haftstrafe führen kann und auch wird. Das selbe ist bei der Arbeitssuche. Kümmert er sich nicht um eine Arbeit, dann siehe oben die Konsequenzen. Und das Jugendamt gibt sich in der Regel nicht mit fünf Bewerbungen im Monat zufrieden. So lange jemand kein Einkommen hat und keine wichtigen Gründe nachweisen kann, geht das Jugendamt davon aus, dass er sich täglich ohne Ausnahme zu bemühen hat. Schlafen wird in der Zeit schon skeptisch gesehen. Gerichte sind da ähnlicher Auffassung.
Also tritt ihm in den Hintern damit er sein Leben geregelt bekommt.
Zitat von: Hary am 10. November 2023, 23:00:36Egal was er tut, er muss seinen Hintern bewegen und sich kümmern um die Sache mit dem Jugendamt. Im Vergleich zum Jugendamt ist ein Jobcenter ein angenehmer Zeitgenosse. Das Jugendamt wird nämlich knallhart sämtliche Zwangsmittel einsetzen, wenn er dich nicht kümmert. Gleichzeitig erstatten die Jugendämter auch konsequent Strafanzeigen gegen säumige Vater/Mütter und keinen Unterhalt zahlen ist eine Straftat die zu einer Vorstrafe und auch Haftstrafe führen kann und auch wird. Das selbe ist bei der Arbeitssuche. Kümmert er sich nicht um eine Arbeit, dann siehe oben die Konsequenzen. Und das Jugendamt gibt sich in der Regel nicht mit fünf Bewerbungen im Monat zufrieden. So lange jemand kein Einkommen hat und keine wichtigen Gründe nachweisen kann, geht das Jugendamt davon aus, dass er sich täglich ohne Ausnahme zu bemühen hat. Schlafen wird in der Zeit schon skeptisch gesehen. Gerichte sind da ähnlicher Auffassung.
Also tritt ihm in den Hintern damit er sein Leben geregelt bekommt.
Soweit die Theorie. Wenn es so wäre, wie Du schreibst, gäbe es nicht so viele Alleinerziehende, die UVG beziehen müssen.
Zitat von: september23 am 11. November 2023, 07:11:11Soweit die Theorie. Wenn es so wäre, wie Du schreibst, gäbe es nicht so viele Alleinerziehende, die UVG beziehen müssen.
Naja, die rigide Vorgehensweise der Jugendämter impliziert ja nicht, dass die säumigen Unterhaltsverpflichteten dadurch auch zahlen (können). Grundsätzlich stimme ich @ Hary zu, der Ex der TE muss sich bewegen und die Kommunikation mit dem Jugendamt suchen.
@seotember23 die Jugendämter zahlen bei Problemen sinnvollerweise erst einmal den Vorschuss, damit die Kinder abgesichert sind. Aber sie sind eben dann auch sehr nachdrücklich was die Rückforderungen betrifft und die Fähigkeit selbst Unterhalt zu zahlen.
Aber natürlich sitzen dort keine schlechte Menschen. Ganz im Gegenteil. Kooperiert man selbst und ist ehrlich im Umgang mit dem Jugendamt, dann findet man eine Lösung. Wer sich aber mit irgendwelchen Tricks versucht zu entziehen wird eine Menge Ärger bekommen. Wenn es mit dem Unterhalt wegen nachvollziehbaren Gründen nicht klappt, dann wird auch nichts passieren. Ich habe auch keine Probleme, obwohl ich nur Teilzeit arbeite. Das Jugendamt kennt die Gründe und weiß dass ich einen speziellen Arbeitgeber brauche der auf meine Einschränkung Rücksicht nimmt (atypischen Autismus). Somit sieht auch das Jugendamt mehr Sinn darin meine Einstellung zu erhalten, anstatt mich dahin zu treiben dass ich ein paar Wochen mehr verdiene und dann auf der Straße sitze.
Dabei darf man auch nicht vergessen: Ein Jugendamt ist sehr parteiisch. Es steht aber nicht auf der Seite der/des Ex, sondern auf der Seite des Kindes. Das trifft übrigens im ganzen Trennungsverfahren zu. Leider sehen die Eltern das oft nicht so.
Guten Abend.
Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge.
Mein Mann hat mir heute geschrieben, dass das Jugendamt angerufen hat und ihn wohl als nicht leistungsfähig eingestuft.
Ich hoffe es kommt noch ein Brief, aber das ist jetzt wohl der Stand der Dinge.