Moin ! Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER : ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt" .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person. Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
Ist das rechtens ? 1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze , 2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ? JC gibt keine Auskunft...
Wieviel zahlt denn das Jobcenter an KDU (Miete+Nebenkosten) von der Gesamtmiete?
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Moin ! Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER : ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt" .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person. Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
Ist das rechtens ? 1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze , 2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ? JC gibt keine Auskunft...
Ein Ehepaar ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Wäre Deine Rente hoch genug, bekäme Deine Frau kein Bürgergeld. Sie bekommt es, weil eure Einkünfte nicht für beide reichen.
Es gibt also keine Rechnung 50%.
Wie hoch ist der Anteil, den euch das JC zur Miete zahlt?
Zitat von: september23 am 08. November 2023, 14:00:19Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Moin ! Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER : ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt" .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person. Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
Ist das rechtens ? 1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze , 2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ? JC gibt keine Auskunft...
Ein Ehepaar ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Wäre Deine Rente hoch genug, bekäme Deine Frau kein Bürgergeld. Sie bekommt es, weil eure Einkünfte nicht für beide reichen.
Es gibt also keine Rechnung 50%.
Wie hoch ist der Anteil, den euch das JC zur Miete zahlt?
JC zahlt 50% Miete .
wenn die Betriebskosten und Heizkosten nicht voll vom JC übernommen wurden dann wurde das ja vom Regelsatz deiner Frau oder dir bezahlt also können die nur das aufrechnen was sie auch bezahlen.
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Nun wollen die das Geld zurück :.
Ist das rechtens ?
nein
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:2442 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze
nicht bei NK/Heizkosten ausserdem liegt es im ermessen des JC.
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Hat Jemand da Ahnung ? JC gibt keine Auskunft...
Die Auskunft ist ein sofortiger Widerspruch zum JC.
Das JC berechnet einen Rentenüberhang. Es ist davon auszugehen, dass die anderen 50% der Miete dort berücksichtigt werden. Sinkt jetzt dort die Miete wegen eines Guthabens, steigt natürlich der Rentenüberhang und damit das auf die Frau übertragbare Einkommen, so dass die Rückzahlung zum einen auf dem hälftigen Guthaben und zum anderen auf den höheren Rentenüberhang beruht.
:flag: DANKE für Eure Tips !!!!!!!