Hallo zusammen,
ich habe Vermittlungsvorschläge mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten (ohne RFB).
Bewerben möchte ich mich trotzdem.
Meine Frage: Darf man in den Bewerbungen - realistische - eigene Gehaltswünsche (Stundenlohn von bis) mit angeben oder wäre dies quasi schon eine Vereitelung der Bewerbungen, da man ja im Prinzip jede Arbeit annehmen muss, um aus dem Bezug zu kommen?
Danke
Darf man, ist aber ungeschickt. Wenn der potentielle Arbeitgeber im Stellenangebot nicht explizit nach den Gehaltswünschen fragt, bespricht man das besser erst, wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird - wer weiß, vielleicht gibt es ja sogar mehr als man denkt. Ist eine -subjektiv gesehen- zu niedrige Gehaltsangabe im Stellenangebot enthalten, kann man das auch im Vorstellungsgespräch klären - sofern man bis dahin kommt.
Ok, danke.
Zusatzfrage: Selbst wenn ich jetzt in der Bewerbung ein Gehaltswunsch angeben würde, man mich deshalb nicht einlädt und das JC darüber informiert "nicht genommen / eingeladen aufgrund zu hoher Gehaltswünsche" oder so, könnte mir da etwas passieren oder bin ich dank nicht vorhandener RFB zu den Vermittlungsvorschlägen noch im sicheren Fahrwasser?
Danke.
Ist erlaubt, aber unüblich. Wenn man ins Berufsleben (wieder) einsteigen möchte, nimmt man Jobs an, die einen realistischen Lohn enthalten, klärt Gehaltswünsche im Vorstellungsgespräch.
Reicht man wiederholt Bewerbungen ein, die so gestaltet sind, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Nichteinladung extrem erhöhen, könnte ein Bewerbungstraining sinnvoll sein.
Allgemein ist eine Äußerung zum Gehaltswunsch immer gefährlich, nicht wegen den Jobcenter, aber für die eigene Position. Sinnvoll ist es die Frage zu dem Arbeitgeber zurückzugeben. Wenn er dich nach deinen Vorstellungen fragt, dann frage ihn, was er für mit deinen Fähigkeiten und Qualifikationen anbieten würde. Dann kannst du nämlich über sein Angebot nachdenken. Dieses kann auch höher sein als du gefordert hättest.
Aber selbst wenn es zu dieser "Verhandlung" in einem Vorstellungsgespräch käme, dürfte ich doch eigentlich gar nicht verhandeln, bzw. müsste ganz niedrig ansetzen (Mindestlohn), da ich lt. SGB alles nehmen muss, was ich bekommen kann.
Kommt es also zur Frage/Verhandlung im Gespräch und ich möchte bspw. einen Euro mehr pro Stunde, als vorgeschlagen wird und der Arbeitgeber bricht daraufhin ab, dann kann er ja genauso eine Meldung an das JC machen, dass keine Einstellung erfolgte aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen. Und dann gehts rund im JC beim nächsten Termin.
Oder wie?
Du hattest noch nicht viele Vorstellungsgespräche, stimmt's? Deine Vorstellungen davon lassen es zumindest vermuten. Kein AG bricht ein Vorstellungsgespräch einfach ab, weil ihm der vom Bewerber geäußerte Gehaltswunsch nicht passt. Meistens (ob es nun passt oder nicht) kommt sowieso keine sofortige Entscheidung für oder gegen den Bewerber, in der Regel gibt es ja mehr als einen Bewerber. Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich. Leihbuden sind hiervon mal ausgenommen, die nehmen in der Regel erstmal jeden in ihre Datenbank auf - einen Job hat man davon aber auch nicht.
Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:08:35Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich.
Gut, dann erfolgt also ab hier die Meldung an das JC: Ablehnung wegen Gehaltswünschen.
Und dann?
Hallo,
es läuft andersrum:
Sie werden Dir etwas anbieten (im allerbesten Fall), dann kannst Du ablehnen. Dann hast Du abgelehnt.
Du forderst ja nicht, Du wirst höchstens gefragt, was Du Dir vorstellst. Dann wird AG lachen und sagen, sie bieten Dir soundsoviel. Wegen einem Wunsch wird Dich niemand ablehnen.
Aber: Mach Dir darüber nicht so viele Gedanken. Wenn es wirklich mal zu einem Gespräch kommen sollte wirst Du merken, dass nicht Du derjenige sein wird der fordert. (Nein, ich weiß nicht viel über Dich nur das, was Du selber hier von Dir preis gibst.)
Dürfte ein Arbeitgeber überhaupt Details aus dem Bewerbungsgespräch an die Jobcenter weitergeben? Aber selbst wenn er dies täte, dann hätte das im Zweifel ja keine Auswirkungen die juristisch haltbar wären. Wenn es zum Streit kommt und der Arbeitgeber sagt, dass der Bewerber zu hohe Gehaltsvorstellungen hatte und der Bewerber bereitet dies, dann könnte keine Seite glaubhaft seine Aussage beweisen. Somit wäre es praktisch nutzlos diese Information.
Zitat von: Hansejunge am 10. November 2023, 11:11:16Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:08:35Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich.
Gut, dann erfolgt also ab hier die Meldung an das JC: Ablehnung wegen Gehaltswünschen.
Wenn die überhaupt Rückmeldung geben, dann bestimmt nicht wegen einer Uneinigkeit beim zukünftigen Gehalt - vorausgesetzt, deine Gehaltsvortellung ist deinem bisherigen beruflichen Werdegang sowie deinen Kenntnissen und Fertigkeiten angemessen.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du dich nicht für Jobs in leitenden Positionen bewirbst, wo das Bewerberaufkommen recht übersichtlich ist. Es wird sich demnach kein Arbeitgeber die Mühe machen, nach Eingang von 200-500 Bewerbungen individuelle Rückmeldungen an das Jobcenter zu geben.
Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:55:57wo das Bewerberaufkommen recht übersichtlich ist.
Meine Bewerbungen landen mitunter auch auf einem "übersichtlichen Schreibtisch", da es sich zur Hälfte um Initiativbewerbungen handelt, wo ich vorher telefonisch abfrage, ob man eine senden kann. Die andere Hälfte sind "normale" Stellenbewerbungen. Hinzu kommen die Vermittlungsvorschläge vom JC.
Die Chance, eingeladen zu werden, sehe ich bei Initiativbewerbungen einfach als höher an, da dann der Stapel an Bewerbungen nicht so hoch ist wie bei normalen Vakanzen.
Aber das wird dann Off Topic, da es mir nur um die Bewerbungen / Gehaltswünsche bei Vermittlungsvorschlägen ging (mit/ohne RFB).
Und ja, ich hatte schon Vorstellungsgespräche, aber noch keine von Vermittlungsvorschlägen ausgehend, da, wo der AG dann das JC zurückinformieren kann (wortwörtlich heißt es ja "AG ist befugt, Rückmeldung an das JC zu geben."
Danke an Euch, schönes Wochenende
Zitat von: Hansejunge am 10. November 2023, 10:21:25Aber selbst wenn es zu dieser "Verhandlung" in einem Vorstellungsgespräch käme, dürfte ich doch eigentlich gar nicht verhandeln, bzw. müsste ganz niedrig ansetzen (Mindestlohn), da ich lt. SGB alles nehmen muss, was ich bekommen kann.
Kommt es also zur Frage/Verhandlung im Gespräch und ich möchte bspw. einen Euro mehr pro Stunde, als vorgeschlagen wird und der Arbeitgeber bricht daraufhin ab, dann kann er ja genauso eine Meldung an das JC machen, dass keine Einstellung erfolgte aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen. Und dann gehts rund im JC beim nächsten Termin.
Oder wie?
Möchtest Du Antworten oder ,,fragst" Du hier so lange, bis jemand Deine Ansicht bestätigt?
Es kommt doch darauf an, wo Du Dich bewirbst.
Und WIE Du verhandelst.
Ob der AG Dich nach Gehaltsvorstellungen fragt oder etwa sagt ,,die Tätigkeit ist Tarifgebunden"
Wenn Du verhandeln möchtest, muss Du Dich vorher erkundigen, was in der Branche bezahlt wird und wenn der Lohn zu gering ist, sagt man ,,besteht die Aussicht, dass das Gehalt nach der Probezeit angepasst wird" (oder so).
Egal welche Qualifikation, steigst Du erstmal ein und arbeitest eine Weile, hast Du beim nächsten AG, wenn Du Dich aus dem Arbeitsverhältnis heraus bewirbst, immer bessere Chancen auf einen besser bezahlten Job.
Man kann natürlich nicht ungeachtet der Qualifikation und Dauer der Arbeitslosigkeit nur sagen, dass einem das Gehalt zu wenig ist.
Der AG bricht das Gespräch auch nicht ab, sondern bedankt sich für Dein Kommen, gibt an, sich wieder zu melden.
Gründe für eine Absage nennt eine Firma /Unternehmen meist nicht, um nicht aus Versehen eine Klage wegen Diskriminierung zu bekommen.
TIP: Ich habe bisher (wenn man den Gehhltswunsch angeben soll) entweder geschrieben, das sie zahlen sollen was ihnen meine Arbeitskraft wert ist, oder Tarif oder man klärt Gehaltsverhandlungen am liebsten persönlich!
Der Gehaltswunsch ist bei einem VZ Job so hoch
dass man seine Miete
seine eigenen Kosten
und noch etwas ansparen kann
alles andere ist immer schlecht und unter Preis verkaufen sollte man sich nicht.
Ich spreche aus leidiger Erfahrung. Drei Jobwechsel und jedes mal schlechter angefangen als bei der vorigen Stelle verdient, war allerdings auch jedes mal eine komplett andere Branche.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. November 2023, 16:43:33Der Gehaltswunsch ist bei einem VZ Job so hoch
dass man seine Miete
seine eigenen Kosten
und noch etwas ansparen kann
alles andere ist immer schlecht und unter Preis verkaufen sollte man sich nicht.
Ich verstehe Deinen Ansatz. Aber mein Lebenslauf z.B. gibt eine solches Gehalt einfach nicht her. Meine Arbeitskraft ist niemandem so viel wert. Das kann sich nach Einarbeitung ändern. Aber das ist sicher nicht für alle ein einforderbares Einstiegsgehalt.
Wie gesagt, mir ging es darum, ob ich überhaupt Gehaltswünsche äußern bzw. darauf reagieren darf (Bewerbung/Vorstellungsgespräch), gerade im Hinblick auf die Vermittlungsvorschläge vom JC. Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.
Vielen Dank euch für eure gegebenen Antworten.
Zitat von: Hansejunge am 13. November 2023, 12:48:23Wie gesagt, mir ging es darum, ob ich überhaupt Gehaltswünsche äußern bzw. darauf reagieren darf (Bewerbung/Vorstellungsgespräch), gerade im Hinblick auf die Vermittlungsvorschläge vom JC. Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.
wer nichts gelernt hat, macht mit dem Mindestlohn nichts verkehrt, wer einen Beruf gelernt hat setzt den Tariflohn oder ortsüblichen Lohn ein, niedriger anzugeben, da würde der Chef gleich denken du kannst nichts.
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 13. November 2023, 12:48:23Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.
das kann dir immer passieren, da gibt es keine Sicherheit weil es auch an deinem SB liegt. Wenn du nichts riskieren willst lass es weg und mach das wie schon X mal geschrieben wurde beim Vorstellungsgespräch.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2023, 19:13:00mach das wie schon X mal geschrieben wurde beim Vorstellungsgespräch.
Werde ich tun. Und ihr habt ja geschrieben, dass die Arbeitgeber so etwas nicht dem JC melden, wenn man nach einem Vermittlungsvorschlag, einer Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch zu hohe Gehaltsforderungen hatte und man deswegen nicht genommen wurde. Darum dreht sich ja alles.
Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:28:32Werde ich tun. Und ihr habt ja geschrieben, dass die Arbeitgeber so etwas nicht dem JC melden, wenn man nach einem Vermittlungsvorschlag, einer Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch zu hohe Gehaltsforderungen hatte und man deswegen nicht genommen wurde. Darum dreht sich ja alles.
Das anfangs genannte Verhandeln ist aber was anderes, als zu hohe Gehaltsforderungen.
Verhandeln setzt Interesse am Job voraus und man zeigt dieses auch während dessen und ist zu Kompromissen bereit. Zudem ist man realistisch, was man zu Beginn und je nach Qualifikation und Dauer der Arbeitslosigkeit als Gehaltswunsch angeben kann.
Viel zu hohe und unrealistische Forderungen der Art "entweder das Gehalt oder ich hab kein Interesse am Job" können durchaus als Vereitelung eines Jobs verstanden werden, so es rauskommt.
Der Unterschied macht hier wohl "zu hohe" und "viel zu hohe" aus.
Aber gut, es ist dazu alles gesagt. Es gibt den branchenüblichen Stundenlohn und der sollte wohl als Maximum gelten.
Wenn jemand 30 Euro die Stunde für einen Helferjob will. - ja, nee, is klar. ;-)