Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nimra am 08. November 2023, 16:03:37

Titel: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: nimra am 08. November 2023, 16:03:37
Guten Tag zusammen,

ich habe folgende Frage zu einem Sachverhalt. Letzten Monat hat eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Dortmund stattgefunden, mit dem Hintergrund einer Überzahlung seitens des Jobcenters, die ursprüngliche Forderung wurde halbiert und ich muss noch 172 € an das Jobcenter bezahlen. Vor einigen Tage bekam ich den beigefügten Fragebogen zur Aufrechnung der Verbindlichkeit gegenüber dem JC. Ist diese Aufrechnung rechtens oder kann ich auch ohne Begründung dem Jobcenter eine monatliche ZDokument1.pdf ahlung von 20 € anbieten.

Wer kennt sich da aus? Besten Dank im Voraus. Personenbezogene Daten habe ich ausgeschnitten.
Titel: Aw: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: Sheherazade am 08. November 2023, 16:31:12
Hast du dir das hier eingestellte Dokument mal durchgelesen? Da steht ziemlich genau, was du wie und warum tun kannst.
Titel: Aw: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: nimra am 08. November 2023, 17:54:56
Die Frage ist, wie soll ich das Begründen, es wird nach Gründen gefragt, wenn ich die Aufrechnung ablehne und selber vorschlage, wie viel ich zahlen will innerhalb der 10 % bis 30%.
Titel: Aw: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: Rotti am 08. November 2023, 18:50:27
Zitat von: nimra am 08. November 2023, 16:03:37Ist diese Aufrechnung rechtens oder kann ich auch ohne Begründung dem Jobcenter eine monatliche ZDokument1.pdf (https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=82264) ahlung von 20 € anbieten.
ob die Aufrechnung rechtens ist weist du doch schreib einfach dazu das du es so wie ein Darlehen vom JC zurückzahlen willst und kannst nämlich mit höchstens 10% im Monat.
Titel: Aw: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: nimra am 09. November 2023, 13:36:00
Ich habe zu dem Thema was im Netz gefunden: Wann darf das Jobcenter aufrechnen?

Eine Aufrechnung ist ausschließlich dann erlaubt, wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben oder ein Darlehen beantragt haben, um etwas zu bezahlen, das im Regelsatz enthalten sein sollte. Das bedeutet im Umkehrschluss, in allen anderen Fällen darf nicht aufgerechnet werden.07.06.2023
Titel: Aw: Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen
Beitrag von: Ehrenamt am 09. November 2023, 15:33:08
Im Netz steht viel.

Hier ist die Rechtsgrundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43.html