Jobcenter müssen bei außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen eine höhere Brennstoffbeihilfe für in ihrem Eigenheim wohnende Bürgergeld-Beziehende gewähren. Dies gilt zumindest dann, wenn die höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unwirtschaftlichem und unangemessenem Heizverhalten beruhen, entschied das Sozialgericht Hannover in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: S 38 AS 1052/22).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-bei-erhoehten-heizpreisen-nachschlag-zahlen
Zitat von: selbiger am 11. November 2023, 13:48:22Dies gilt zumindest dann, wenn die höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unwirtschaftlichem und unangemessenem Heizverhalten beruhen, entschied das Sozialgericht Hannover in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: S 38 AS 1052/22).
angemessen wer im Pelzmantel vor dem Fernseher sitzt, da sind doch sicher wieder die Angemessenheit von der Stadt niedrig angesetzt, nicht jeder hat ein isoliertes Haus ohne Schimmel.
Hier versuchen die das auch mit den HK in der BK Abrechnung.
Da sind ganz klar diejenigen gearscht, welche sich nicht zu wehren wissen.
Bisher sind die aber bei jedem Widerspruch, sofort eingeknickt.