Jobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher bei angefallenen Doppelmieten infolge eines Umzugs nicht im Regen stehenlassen. Ist die doppelte Mietzahlung ,,unvermeidbar und konkret angemessen", muss die Behörde die Unterkunftskosten übernehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 2/19 R). Das Jobcenter dürfe nicht pauschal darauf verweisen, dass hierfür immer ihre vorherige Zustimmung erforderlich sei.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-kann-zur-uebernahme-einer-doppelmiete-verpflichtet-sein