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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vers am 19. November 2023, 15:55:13

Titel: Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Beitrag von: Vers am 19. November 2023, 15:55:13
Hallo

Ich bräuchte nochmal euer Wissen.

Ich habe ja endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs bekommen, folgendes ist mir daran aufgefallen:
Ich hatte vorläufig angegeben 200 Euro im Monat hinzuzuverdienen. Die Monate sind sehr unterschiedlich gelaufen, so z.B. einen Monat 457 Euro, ein anderer Monat 79 Euro usw. zusammen 1097 Euro in 6 Monaten.
Jetzt habe ich gesehen, daß für jeden Monat die gleiche Summe angegeben wurde: 159,97 Euro, abzüglich Freibetrag 111,99, somit hätte ich jeden Monat 47,98 Euro als zu berücksichtigendes Gesamteinkommen.
Ist es rechtens, das so aufzurechnen?
Titel: Aw: Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Beitrag von: TripleH am 19. November 2023, 16:03:10
Lt. einem anderen Thread bist du selbstständig. Das wäre gut gewesen, du hättest dort weiter geschrieben oder es hier wenigstens erwähnt.

Bei Selbstständigkeit wir ein Durchschnittseinkommen ermittelt, das ist korrekt.
Titel: Aw: Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Beitrag von: Vers am 19. November 2023, 16:11:52
Ok, danke!