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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hutamatanea1 am 20. November 2023, 14:08:09

Titel: Rückzahlung Bürgergeld
Beitrag von: hutamatanea1 am 20. November 2023, 14:08:09
Hallo zusammen

ich habe eine Arbeit am 19. April begonnen, das Jobcenter hat fürApril und Mai die Leistungen voll weiterbezahlt. Meinen Lohn erhalte ich immer am 15. des Folgemonats. Ich habe mal gehört, das wenn der Lohn am 15ten des Folgemonats bezahlt wird muss man dem Jobcenter die Leistungen nicht zurückerstatten.
Stimmt das ??
Für Infos bin ich dankbar
Beste Grüße an alle
Titel: Aw: Rückzahlung Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 20. November 2023, 14:13:45
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Kommt darauf an, zu wann der Leistungsbezug beendet war.
Titel: Aw: Rückzahlung Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 21. November 2023, 13:15:58
Zitat von: hutamatanea1 am 20. November 2023, 14:08:09Ich habe mal gehört, das wenn der Lohn am 15ten des Folgemonats bezahlt wird muss man dem Jobcenter die Leistungen nicht zurückerstatten.
Stimmt das ??
Nein, das stimmt nicht.
Nach deinen Angaben ist hier erstmals am 15. Mai Lohn zugeflossen und zwar für den Zeitraum 19. bis 30. April. Der im Mai zugeflossene Lohn wird auf den Bedarf für den Monat Mai angerechnet, zuviel gezahltes Bürgergeld muss zurückgezahlt werden.